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"Würden Sie so ein Land als freie Demokratie bezeichnen?"

26. August 2020 in Österreich, 10 Lesermeinungen
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Bekannte österreichische Publizistin Gudula Walterskirchen warnt vor massiver Einschränkung der Grundrechte in Österreich durch ein "Covid-19-Gesetz" und einer Verhöhnung der Bürger durch den österreichischen Gesundheitsminister


Wien (kath.net)

Gudula Walterskirchen, einer bekannte Publizistin in Österreich, hat am Montag in einem Kommentar in der "Presse" davor gewarnt, dass in Österreich durch eine Änderung des sogenannten "Covid-19-Gesetz" künftig legal Österreicher ohne Befassung des Parlaments oder der Gerichte und unter nicht klar definierten Voraussetzungen unter Hausarrest gestellt werden können. "Würden Sie so ein Land als freie Demokratie bezeichnen? Würden Sie in so einem Land leben wollen? Wohl eher nicht!", schreibt Walterskirchen und warnt vor der geplanten massiven Einschränkung der Grundrechte in Österreich. Der Entwurf wird derzeit begutachtet, in einem Entwurf ist von „rechtmäßiger Freiheitsbeschränkung“ die Rede, bei deren Überprüfung man die „Gerichte entlasten“ möchte. Auch eine Ausgangssperre kann dann im ganzen Staatsgebiet oder auch regional verordnet werden.


 

Walterskirchen, die auch Herausgeberin der „Niederösterreichischen Nachrichten“ und der „Burgenländischen Volkszeitung“ ist, warnt, dass damit ohne Nennung klarer Voraussetzungen Menschen der Freiheit beraubt werden können. "Es lässt Schlimmes befürchten, wenn in einer Phase wie jetzt, in der es kaum Covid-positive Intensivpatienten und noch weniger Verstorbene gibt, die Regierung bereits „besorgt“ ist." Laut Walterskirchen werden auf der Grundlage des Entwurfs Gesunde und nicht Kranke unter Hausarrest gestellt werden können. Sie spricht dann von "Verhöhnung der Bürger" durch den österreichische Gesundheitsminister Rudi Anschober, der ihrer Meinung nach nicht erkannt hat, dass der  österreichische Verfassungsgerichtshof bereits im Frühjahr festgestellt hat, dass ein generelles Hausarrest in Österreich nicht gesetzlich gedeckt ist.  Walterskirchen erinnert dann daran, dass ausgerechnet in Ländern wie Italien und Spanien, wo die Bürger am längsten eingesperrt waren, die Corona-Todeszahlen ungebremst in Europa gestiegen sind. Die Sinnhaftigkeit derartiger Maßnahmen müsse man daher längst anzweifeln. Die geplanten Vollmachten mit Ausschaltung aller Institutionen seien laut der Journalisten "jedenfalls gefährlich" und abzulehnen.


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Lesermeinungen

Steve Acker 31. August 2020: SCV

Sie verdrehen und verkürzen meine Aussagen.
Ich habe nicht den Maskenzwang mit dem Ermächtigungssgesetz gleichgestellt.
Ich habe verschiedene Punkte aufgeführt die zeigen dass wir uns immer mehr
in Richtung einer Diktatur bewegen. Der Maskenzwang ist nur einer davon.

Wir befinden uns in der gleichen Dynamik wie 1933. Damals brannte der Reichtstag und dies
wurde als Vorwand genutzt um mit dem Ermächtigungsgesetz bürgerliche Rechte in großem Umfang ausser Kraft zu setzen und die Demokratie zu beenden.

Reinhold Maier von den Liberalen sagte damals:
„Wir verstehen, dass die gegenwärtige Reichsregierung weitgehende Vollmachten verlangt, um ungestört arbeiten zu können […]. Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Ermächtigungsgesetz zustimmen.“

Die gleiche Denkweise sieht man jetzt häufig in Bezug auf Corona.
Damals bedeutete das das Ende der Demokratie.

Steve Acker 31. August 2020: linus207

wenn in Österreich man versucht Freiheitsbeschränkungen durchzudrücken, unter Umgehung der Gerichte,
oder in Deutschland Eltern gedroht ihnen die Kinder wegzunehmen,wenn sie sie nicht zu Hause völlig isolieren (was in hohem Maße kindswohlgefährdend ist),
dann sind das konkrete Schritte in Richtung einer Diktatur. Und die sind real . Hat überhaupt nichts mit Verschörungstheorie zu tun.

linus207 31. August 2020: Verschwörungstheorien

Verschwörungstheoretikern und deren Anhänger sind heutzutage leider Türen und Tore geöffnet. Ohne Nachdenken werden die sinnentleerten, abstrusen und wirren Ideen dieser Verrückten übernommen und für wahr und richtig erklärt. Gegen jegliche Kritik immun werden ständig neue Lügen verbreitet und vor was weiß ich noch alles gewarnt.
Nur, was wäre die Alternative: gar nichts gegen diese Pandemie zu tun? Wahrlich, das wäre ein gar schlechter Rat und hat man die Folgen in den Ländern, die so verfahren wollten, gut erkennen können.
Ich bin froh in einem Land wie Österreich zu leben, mit Politikern (leider sind auch einige darunter, die nicht als Vorbild tauglich sind) die gute und zweckmäßige Regeln aufstellen, die notwendig erscheinen. Und freilich tut man sich im Nachhinein leicht zu kritisieren, was man vorher besser machen hätte können.

SCV 27. August 2020: @Steve Acker: Wirrer Vergleich

Den Vergleich des Ermächtigungsgesetzes mit der Auflage Schutzmasken zu tragen ist schon sehr wirr.
Sie sollten sich vor Augen halten, dass die Corona-Pandemie täglich tausende Todesopfer fordert. Weltweit beklagen wir jetzt über 825.000 tote Menschen durch die Pandemie.
Schutzmasken, Händewaschen und Abstandhalten sind wichtige pro-life Maßnahmen tragen dazu bei, daß die Pandemie eingedämmt wird und die Schwächsten geschützt werden.

coronavirus.jhu.edu/map.html

Steve Acker 27. August 2020: Fortsetzung

Ich seh den Maskenzwang vor allem als Gängelung
ähnlich dem Gesslerhut in der Wilhelm-Tell Geschichte.

Sie sprechen von temporären Maßnahmen die nötig sind. Woher wissen Sie dass die Massnahmen
nur temporär sein werden? Für die Politik ist das eine wunderbare Möglichkeit die Macht zu sichern. Als es um die Beendigung des Lockdowns in D ging, hat die Regierung immer neue Kriterien gefordert um diesen zu beenden, und ihn so immer weiter rausgezögert.
In Neuseeland wurden grad die Parlamentswahlen verschoben, wegen ein paar wenigen positiv getesteten. Das kann man doch wunderbar weitertreiben. Am Schluss braucht es gar keine Wahlen mehr.

Frau Walterskirchen hat vollkommen Recht in Ihrer Kritik. Wir sind in der gleichen Dynamik die damals zum Ermächtigungsgesetz in D führte. Der Staat muss die Probleme bewältigen und kann daher nicht auf demokratische Regeln Rücksicht nehmen. Am Ende kann man die demokratischen
Regeln ganz abschaffen. Die Medien helfen dabei durch Panik schüren .

Steve Acker 27. August 2020: Mr. Incredible

Die Gefahr für die Demokratie ist völlig real.
In Deutschland haben in mehreren Bundesländern Eltern Behördenbriefe bekommen, mit der Aufforderung ihre Kinder (schon ab 3 Jahren) innerhalb der Familien zu isolieren, also auch keine gemeinsamen Mahlzeiten. Das wohlgemerkt nicht etwa wenn das Kind positiv getestet. Es reicht dazu dass eine Person in der Klasse positiv getestet wurde. Andernfalls wurde den Eltern gedroht das Kind in ein Heim zu stecken. In der DDR war das eine bewährte Methode um Leute gefügig zu machen. Wenn sie nicht spurten, nahm man ihnen die Kinder weg.

Ständig wird Angst geschürt und das gesellschaftliche Klima nachhaltig vergiftet . Das Denunziantentum hat Hochkonjunktur. Auch das kennt man aus Diktaturen.
z.B. Leute zeigen ihre Nachbarn an, weil sie mit ein paar Personen im Garten sitzen.

Es gibt keinen Aufruf zum Maskentragen, sondern einen bussgeldbewehrten Zwang. Dieser wird immer mehr ausgeweitet und verschärft.

KatzeLisa 26. August 2020: Quarantäne für Kinder

In Deutschland sind noch weiter gehende Maßnahmen angeordnet worden. Kita- und Grundschulkinder sollen in einigen Kommunen bei positiver Testung auf Covid 19 in häuslicher Quarantäne, d.h. getrennt von den anderen Familienmitgliedern, gehalten werden. Bei Nichtbefolgung werden Zwangsmaßnahmen angedroht.
Die sog. Corona-Pandemie hat bereits zu autoritären Verhältnissen geführt. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung wird unterbunden. Die Gesellschaft wird gespalten. Gegenmeinungen werden diskreditiert, ihre Verbreitung erschwert, Demonstrationen unter fadenscheinigen Gründen verboten. Wohin steuern wir?

Mr. Incredible 26. August 2020: Ich halte die Theorie,

die offensichtlich hinter solchen Äusserungen stecken muss, dass nämlich der Staat (in D und A) nur darauf gewartet hat, auf Grund totalitärer Gesinnung der Regierenden endlich den Bürger in seinen Freiheiten beschneiden zu können, und nicht etwa wegen der Pandemie temporäre Massnahmen zu ergreifen, für etwas überdreht.
In den vergangenen Jahrzehnten ist nie derartig Theater gemacht worden, obwohl es dafür weit bessere Anlässe gegeben hätte. Aber jetzt, in einer offenkundig gefährlichen Situation, die abgeklärt werden muss, entdecken scheinbar einige ihr Aluhut-Gen (nix für ungut :-) ) und sehen sich zutiefst ernsthaft bedroht. Ist das so, dass jetzt in A vermehrt Leute weggesperrt werden?
Einige sehen in D wohl schon im Aufruf zum Tragen von Masken eine Gängelung, die, nach der Art der Aufregung, in ihren Augen als "für immer" gedacht ist. Zumindest die Heftigkeit der Reaktionen legt dieses sehr nahe.
Seltsam. Ein Psychoprofil der Massen wäre da schon interessant.

SCHLEGL 26. August 2020: Geltung der Persönlichkeitsrechte

Wie bekannt, wurden einige Gesetze, beziehungsweise Gesetzesteile der Coronaverordnungen als verfassungswidrig aufgehoben.
Bei positiver Testung kann derzeit eine Quarantäne von 10 Tagen ausgesprochen werden.Dabei muss aber die medizinische Versorgung des Patienten, auch wenn die Krankheit nicht so schwer ist, dass sie im Spital behandelt werden müsste, sichergestellt sein! Das heißt bei einer Verschlechterung müsste sofort ärztliche Hilfe und Transport ins Spital gewährleistet sein.
Ebenso muss aber auch die Versorgung des Patienten, mit den Dingen des täglichen Bedarfs, also Essen, Hygieneartikel usw. geregelt sein, besonders dann, wenn es sich um alleinstehende Personen handelt, die nicht auf Hilfe durch Familienangehörige zurückgreifen können.
Ich gehe schon davon aus, dass sowohl die Ministerien, als auch Verfassungs-und Verwaltungsgerichtshof u. natürlich ALLE Parlamentsparteien, die das beschließen müssen, jede neue gesetzliche Formulierung mit Argusaugen betrachtet werden.

Chris2 26. August 2020: Zählt in Österreich denn die Verfassung noch?

In Deutschland zumindest gut sie es ja seit Jahren nicht mehr, wie ein Blick auf Art. 16a Abs. 2 lehrt...

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