kath.net katholische Nachrichten

Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp


Polen: Bischofskonferenz-Vorsitzender Gądecki ist äußerst dankbar für Pro-Life-Entscheidung

23. Oktober 2020 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden


„Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass das Konzept des ‚nicht lebenswerten Lebens' in scharfem Widerspruch zum Prinzip eines gesetzlich geregelten demokratischen Staates steht“ - Statement im Wortlaut


Warschau (kath.net/pl) Am 22. Oktober 2020 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen Bestimmungen zur Abtreibung aufgrund eines schweren fetalen Defekts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. kath.net dokumentiert die Erklärung des Präsidenten der polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts in voller Länge – © Übersetzung: kath.net

Ich habe die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts mit großer Anerkennung erhalten, bei der festgestellt wurde, dass die eugenische Abtreibung nicht mit der Verfassung der Republik Polen vereinbar ist.


Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass das Konzept des ‚nicht lebenswerten Lebens' in scharfem Widerspruch zum Prinzip eines gesetzlich geregelten demokratischen Staates steht. Das Leben eines jeden Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod für Gott von gleichem Wert und sollte vom Staat gleichermaßen geschützt werden.

Die Haltung gegenüber den Schwächsten ist, wie der hl. Johannes Paul II. sagt – das Maß für Demokratie und Güte der Gesellschaft. Jeder Mensch mit einem gerechten Gewissen erkennt, wie beispiellos barbarisch es ist, jedem das Recht auf Leben zu verweigern, insbesondere wegen seiner Krankheiten.

Lassen Sie uns jetzt daran denken, dass Kinder – die direkt von der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts betroffen sind – und ihre Familien von besonderer Freundlichkeit und Sorgfalt des Staates, der Gesellschaft und der Kirche umgeben sein sollten, wenn sie in den Genuß dieser epochalen Gesetzesänderung kommen.

+ Stanisław Gądecki
Metropolit Erzbischof von Posen
Vorsitzender der polnischen Bischofskonferenz
Posen, 22. Oktober 2020, Gedenktag des hl. Johannes Paul II.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Tweet 




Lesermeinungen

Bialas 23. Oktober 2020:

Bravo POLEN.

unbedeutend 23. Oktober 2020: In Österreich

wird am Konzept des "nicht lebenswerten Lebens" nicht gerüttelt. Die Linksparteien weichen "keinen Millimeter" von ihrer lebensfeindlichen Ideologie zurück. ÖVP-Ministerinnen behaupten faktenwidrig ein "gesetzlich verbrieftes Recht" auf Abtreibung. Der ORF hetzt gegen den Lebensschutz. Es sieht nicht gut aus in unserem Land.

Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.


© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz