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Sterbehilfe: Katholischer Familienverband bestürzt von Entscheidung

13. Dezember 2020 in Österreich, 7 Lesermeinungen
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KFÖ-Präsident Trendl: "Es stellt sich die Frage, wenn im Nationalrat eine Verfassungsmaterie einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, warum dies nicht auch bei Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen ist".


Wien (kath.net/ KAP)

Mit der Aufhebung der Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord befürchtet der Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ) einen Dammbruch. "Damit wird das Lebensende antastbar", mahnte KFÖ-Präsident Alfred Trendl. Es überrasche ihn, dass es der Verfassung entsprechen soll, menschliches Leben in dieser Weise zur Disposition zu stellen, so Trendl in einer Aussendung am Freitag. Es liege nun an der Gesellschaft selbst, "jetzt alles tun, um dem absehbaren großen Druck auf alte, behinderte oder unheilbar kranke Menschen, niemanden zur Last fallen zu wollen, etwas entgegenzusetzen", appellierte der Präsident der mitgliederstärksten Familienorganisation.


Der Auftrag an den Gesetzgeber, Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen, bezeichnete Trendl "eine Selbstverständlichkeit". Damit werde jedoch nur versucht zu verschleiern, welch gravierenden Eingriff in menschliches Leben diese Entscheidung darstelle. Trotzdem werde "ein seelsorgliches Gespräch für Menschen, die assistierten Suizid in Anspruch nehmen, immer möglich sein", zeigte sich der KFÖ-Präsident überzeugt.

Als wichtige und notwendige Begleitmaßnahme fordert der Katholische Familienverband nun eine Informationskampagne zur Patientenverfügung, mit der es u.a.bereits jetzt möglich, ist lebensverlängernde Therapien abzulehnen. Die Patientenverfügung sei damit eine wichtige Basis, um Autonomie zu gewähren und den Weg des Abschieds selbst zu bestimmen. Darüber hinaus appellierte der KFÖ-Präsident an Bund und Länder die Palliativ- und Hospizeinrichtungen auszubauen und ausreichend zu finanzieren.

Angesichts der Tragweite des Beschlusses ist es laut Trendl auch nötig, die notwendige Mehrheit bei Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs infrage zu ziehen. "Es stellt sich für mich die Frage, wenn im Nationalrat eine Verfassungsmaterie einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, warum dies nicht auch bei Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen ist?", so der Jurist.

 

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Lesermeinungen

Montfort 14. Dezember 2020: Gibt es nun eine neue Art von Geboten??

da erwartet der Wiener Erzbischof in der "Kronenzeitung" vom österreichischen Parlament, "dass es mit Weisheit gute Lösungen sucht und dass ein weiterer Ausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen mithilft, dass das Töten nicht zur Gewohnheit wird."

Früher hieß es: "Du sollst nicht töten/morden" und basta.

Das betrifft ja Selbstmord ebenso wie "Beihilfe" (eigentlich ganz klar ein "Beitrag", denn Hilfe ist das keine!) zum Selbstmord.

Aber vielleicht gibt es jetzt eine neue Art von "Geboten 2. Klasse"?

"Du sollst zwar nicht..., aber wenn du es trotzdem tust, dann sorge wenigstens dafür, DASS ES NICHT ZU GEWOHNHEIT WIRD."

Komm, Herr Jesus! Maranatha!

www.erzdioezese-wien.at/site/home/nachrichten/article/89371.html

rode 13. Dezember 2020: @claude

Ich stimme zu, es geht nicht um die Wünsche der Menschen, sondern ums Geschäft, ums Geld.
Je länger Menschen krank sind und ärztliche Hilfe benötigen, desto mehr Geld verdienen die Ärzte.

claude 13. Dezember 2020: Mich wundert das nicht...

... so eine Entscheidung auf höchster Ebene passt perfekt in den Corona-Wahnsinn, der jetzt grassiert. Da geht es ja nicht um das Leben einzelner, sondern einfach um die Spitalskapazitäten.
Auch beim assistierten Selbstmord geht es letztlich nicht um die Wünsche der Menschen, sondern ums Geschäft, ums Geld.
Wir werden als Gesellschaft immer älter. Gleichzeitig haben wir immer weniger Kinder und wer glaubt, dass die Neuankömmlinge unser Pensionssystem aufrecht erhalten, der hats nicht begriffen ... wohin die Reise geht erkennt man auch an der Aufhebung des Kopftuchverbotes an den Schulen für Kinder... mit Karacho in den Abgrund.

unbedeutend 13. Dezember 2020: Bereits 1974

hat der VfGH festgestellt, dass das Recht auf Leben gerade für die schwächsten und wehrlosesten aller Menschen nicht gilt.
Solange dieser Gerichtshof dieses Erkenntnis nicht korrigiert, kann Österreich nur sehr bedingt als Rechtsstaat bezeichnet werden.

stat crux dum volvitur orbis 13. Dezember 2020: Allein die Auflage, "Maßnahmen gegen Missbrauch" vorzusehen

zeigt deutlich, dass dem VfGH bei seinem Erkenntnis alles andere als wohl in seiner Haut ist. Die Norm zwar aufzuheben aber gleichzeitig zuzugeben, dass damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird und deshalb entsprechende Abwehrmaßnahmen gesetzt werden müssen, ist in Wahrheit eine Bankrotterklärung der Verfassungsrichter. Eine Norm kann nur verfassungswidrig sein oder nicht, es gibt kein Zwischenstadium im Sinne von "ein bisschen schwanger".
Scotus ist unbedingt recht zu geben: Der (Kultur-)Kampf tobt und Satan tut alles, um die Menschen möglichst in Pausch und Bogen zu vernichten!
Alle(!) Christen sind jetzt dringend zu Gebet und zum Handeln FÜR die Betroffenen verpflichtet!

SalvatoreMio 13. Dezember 2020: Die Dammbrüche

Unsere Moral, unsere Sozialgesetze: ich vergleiche sie mit einem Nordseedeich. Der ganze Deich muss intakt sein und der Deichverband hat "Wachdienst". Lässt eine Kommune Wasser eindringen, so nützt es wenig, wenn die Nachbarkommune ihren Streckenabschnitt verfestigt: das Unheil kommt auf jeden Fall. An vielen Ecken wird der Boden Stück um Stück unterspült, bis zum Desaster! Wenn eine Regierung solch moralischen Dammbruch zulässt, gerät letztendlich jeder einzelne in Gefahr! Könnte da noch eine Petition Umkehr erreichen? (Kenne mich nicht aus mit Gesetzen).

Scotus 13. Dezember 2020: Der Kulturkampf tobt

Und nirgendwo zeigt sich dieser Kampf besser als in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung um das Leben; dessen Wert an sich und das, was wir aus ihm machen wollen und sollen. Die Kultur des Todes und die Kultur des Lebens stehen einander gegenüber. Die Eine wütet, spaltet und vernichtet. Die andere findet kein Gehör oder wird auf's Schärfste abgelehnt und verfolgt. Am Ende wird sich das Leben durchsetzen. Aber der Kampf, der jetzt tobt, ist grausam.

... Denn Täter werden nie den Himmel zwingen.
Was sie vereinen, wird sich wieder spalten.
Und was sie stiften, Not und Unheil bringen.

Jetzt ist die Zeit, wo sich das Heil verbirgt,
und Menschenhochmut auf dem Markte feiert;
Indes im Dom die Beter sich verüllen,

Bis Gott aus ihren Opfern Segen wirkt.
Und in den Tiefen, die kein Aug' entschleiert,
Die trocknen Brunnen sich mit Leben füllen.

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