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Strafverfolger reicht beim Vatikan-Finanzprozess neue Akten ein

28. Jänner 2022 in Chronik, keine Lesermeinung
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Prozess auf 18. Februar vertagt - Vorsitzender Richter Pignatone gibt Strafverfolger Diddi zudem eine weitere Woche Zeit, um Lücken in vorliegenden Beweismaterialien zu schließen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Beim Vatikan-Strafprozess rund um den Finanzskandal und den angeklagten Kardinal Giovanni Angelo Becciu geht es einen kleinen Schritt weiter. Die Strafverfolgung hat ihre Anklageschrift in einigen Punkten und mit Blick auf einzelne Angeklagte nach eigenen Angaben überarbeitet und erneut dem Gericht übergeben. Der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone vertagte in Anbetracht dieser neuen Situation den Prozess auf den 18. Februar.

Betroffen hiervon sind vorrangig der ehemalige Sekretär von Becciu, Mauro Carlino, der Fondsmanager Raffaele Mincione, der Mailänder Rechtsanwalt Nicola Squillace sowie Fabrizio Tirabassi. Letzterer war unter Becciu im Staatssekretariat für Investitionen zuständig. Auch hinsichtlich Becciu und dem Vorwurf der Anstiftung zur Falschaussage gibt es demnach neue Akten. Zugleich räumte Pignatone dem Strafverfolger Alessandro Diddi eine weitere Woche ein, um Lücken in den bereits vorliegenden Beweismaterialien zu schließen.


Wie mehrfach zuvor beanstandeten die Verteidiger die Beweismaterialien als unvollständig und unzureichend. Auch seien bei der Befragung des Hauptzeugen Alberto Perlasca gravierende juristische Fehler begangen worden. Eine Einstellung des Verfahrens sei daher dringend gefordert.

Erstmals war Kardinal Becciu nicht im Gerichtssaal anwesend. Seine Anwälte begründeten dies mit den unangenehmen Inhalten in den Beweismaterialien. Darunter seien Gespräche zwischen der Strafverfolgung und Perlasca über eine angebliche Affäre von Becciu und der ebenfalls angeklagten Beraterin Cecilia Marogna. Um die strittige Befragung Perlascas drehen sich die Verhandlungstage seit Prozessbeginn.

Pignatone hatte zuletzt bekräftigt, dass der Prozess "eine offene Baustelle" sei und ein richtiger Beginn frühestens im Februar denkbar sei. Nach langem Hin und Her hatte die Strafverfolgung den Verteidigern Anfang November Einsicht in Audio- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Protokolle ihrer Vernehmungen gewährt. Offenbar gibt es hier aber Differenzen zwischen Protokollen und Aufnahmen. Die Strafverfolgung verteidigt indes weiter ihr Vorgehen und begründet fehlende Abschnitte stets damit, dass diese entweder der Geheimhaltung unterlägen oder irrelevant seien.

In dem vielbeachteten Prozess geht es um verlustreiche Investitionen des vatikanischen Staatssekretariats in eine Londoner Luxusimmobilie. Angeklagt sind Kardinal Becciu, die italienischen Finanzmakler Enrico Crasso und Gianluigi Torzi, die Sicherheitsberaterin Marogna sowie die ehemaligen Verantwortlichen der vatikanischen Finanzaufsicht (AIF), Tommaso di Ruzza und Rene Brülhart.

Bei vier zunächst ebenfalls Angeklagten, darunter Carlino, war nach dem zweiten Verhandlungstag die Anklageschrift zur weiteren Bearbeitung an die Strafverfolgung zurückgegeben worden. Diese reichte sie nun neu ein.

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