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Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht

18. Mai 2022 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Die Bild-Zeitung und deren Autor Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, dass Rainer Maria Kardinal Woelki einen "Missbrauchspriester befördert hat". Das hat heute das Kölner Landgericht entschieden.


Köln (kath.net/pek/red) Die Bild-Zeitung und deren Autor Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, dass Rainer Maria Kardinal Woelki einen "Missbrauchspriester befördert hat". Das hat heute das Kölner Landgericht entschieden. Es begründete seine Entscheidung zugunsten des auf Unterlassung klagenden Kardinals damit, dass es in dem von der Bild-Zeitung beschriebenen Vorfall, also dem Kontakt zwischen einem Düsseldorfer Priester und einem jungen Mann überhaupt keinen sexuellen Missbrauch gegeben habe und so deshalb auch kein Missbrauchspriester befördert werden konnte. Des Weiteren hatte die Zeitung darüber berichtet, dass der von der Bild-Zeitung bezichtigte Priester der Polizei gegenüber sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden habe. Auch dies wertete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung und verbot diese ebenfalls.

Hinsichtlich der Äußerung "Obwohl er von den Vorwürfen wusste - Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester" gilt nach dem Gerichtsurteil das Folgende: … Der Vorfall von 2001 stellt …, so wie er im Artikel konkret geschildert wird, keine geeignete Tatsachengrundlage dar. Aufgrund der unzutreffenden Bezeichnung des Herrn D. als "Sexualstraftäter" und der Angabe, dass dieser Sex mit dem obdachlosen und minderjährigen Prostituierten gestanden habe, stellt sich der Rezipient unter der Bezeichnung "Missbrauchspriester" einen nicht von dem tatsächlich stattgefundenen Geschehen getragenen Sachverhalt vor. Im Klartext heißt das, dass es zwischen Priester und dem jungen Mann nicht zu gegenseitigen sexuellen Handlungen gekommen sei.

Erzbischof Rainer Maria Woelki wollte diese Gerichtsentscheidung nur kurz bewerten: "Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert. Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."

Zu diesem Hauptsacheklageverfahren ist es gekommen, weil die Axel Springer SE und Autor Nikolaus Harbusch das vorangehende Verbot im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht akzeptieren wollten. In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht Köln die Klage von Kardinal Woelki gegen einen Bild-Artikel vom 28.06.2021 zunächst zurückgewiesen. Kardinal Woelki wehrt sich in diesem Verfahren gegen die seiner Ansicht nach falsche Behauptung, dass gemäß der Bild-Berichterstattung alle deutschen Bischöfe diskutiert hätten, wegen des "Woelki-Skandals" zurückzutreten. Das Landgericht Köln hat die Klage hier in erster Instanz abgewiesen, weil es in der Aussage nur eine Meinungsäußerung sieht und keine Tatsachenbehauptung.

Die Rechtsanwalts-Kanzlei Höcker, die den Kardinal in dieser Angelegenheit vertritt, wertet die Äußerung abweichend davon unverändert als unzulässige Tatsachenbehauptung. Kardinal Woelki wird seine Unterlassungsansprüche im Berufungsverfahren auch hier weiter verfolgen.



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Lesermeinungen

leonie.l 21. Mai 2022:

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen, das sind zwei verschiedene Dinge.

KatzeLisa 19. Mai 2022: Meinungsfreiheit und Informationsauftrag

Die Medien haben zunächst einen Informationsauftrag, der ohne Lügen und ohne Lücken(!) erfüllt werden sollte.
Davon sind wir heute weit entfernt. Berichtet wird nur, was im Trend liegt und noch dazu bekommen wir gleich die Bewertung abgenommen.
Die Meinungsfreiheit ist weitgehend verloren gegangen. Es gibt Wörter, die man nicht benutzen, es gibt Meinungen, die man nicht äußern darf.
Früher wußte man, welche Zeitung seriös informierte und welche nur auf Sensationen aus war. Heute haben wir einen Einheitsbrei, egal ob Bild oder Tageszeitung. Sie unterscheiden sich nur in der Gestaltung.
In der Corona-Krise ging die Beeinflussung von Medien so weit, daß Zeitungen hohe Summen aus der Gates-Stiftung und massive Unterstützung aus der Regierung durch Anzeigen erhielten, während widerständige Berichterstatter von ihren Posten entfernt wurden.

Hibiskus 19. Mai 2022: was so in der Zeitung steht

Sicher kennen Sie alle dieses traurige Lied. Und noch immer gibt es keine Strafen dafür wegen der "Meinungsfreiheit". Ja, sie ist gut. Nur fehlt es im GG an der Pflicht zur Verantwortung.
Für heute bleibt nur der Satz: Schmutzfink ist nicht der, der mit dem Schmutz beworfen wird, sondern der, der darin rührt und damit wirft. Sollten wir öfter laut sagen.

bibelfreund 19. Mai 2022: Gerechtigkeit

Gut, dass dieser Hetze ein Riegel vorgeschoben wurde….. wo ist eigentlich der aufstand der Katholiken ??!!

winthir 19. Mai 2022: Sensationsmache, aber auch Verletzung von Persönlichkeitsrechten

ist eine "altbewährte" Spezialität der BILD-Zeitung.

(und, kennt noch jemand den Slogan "BILD macht BLÖD")? - ich habe gerade vorher danach gesuchmaschint - dieser Spruch ist nicht verboten :-)

Das perfideste an solchen Sachen ist: irggendwas bleibt immer hängen. Da kann BILD noch so viele Prozesse verlieren, und noch so viele Gegendarstellungen abdrucken müssen, und noch so viel Schadenersatz zahlen müssen: Solche Verleumdungen, einmal in die Welt gesetzt, kann niemand mehr "zurückholen" und ungeschehen machen.

Chris2 19. Mai 2022: Leider ist die Lüge nicht das Hauptproblem

des heutigen Journalismus. Glatte Lügen sind leicht zu widerlegen und justitiabel. Viel raffinierter ist das Weglassen oder das suggerieren falscher Tatsachen, was die Wahrnehmung von Fakten um 180° in ihr komplettes Gegenteil verkehren oder Teile der Realität für die meisten unsichtbar werden lassen kann.
Etwas netter hatte es gestern ein "Zeit"-Journalist in der hochinteressanten Doku "Der Fall Tellkamp - Streit um die Meinungsfreiheit" ausgedrückt...

www.3sat.de/kultur/kulturdoku/der-fall-tellkamp-film-100.html

si enim fallor, sum 18. Mai 2022: Sensationsmache

Es hat den Anschein, dass die Bild-Zeitung die Schlagzeile, die Umsatzsteigerung, suchte und dabei die wahre Beschreibung des Sachverhalts außer Acht ließ.

physicus 18. Mai 2022: Sehr erfreulich

dass die Justiz die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kardinal Woelki einfordert. Zu wünschen ist, dass sich manche "christliche" Funktionäre nun ein Beispiel nehmen und respektvoller mit ihm umgehen.

Gandalf 18. Mai 2022: Bravo!

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