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28. September 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Die Beendigung erfolgte auf richterliche Anordnung. Der Fall werfe ‚herausfordernde Fragen’ für die Gerichte auf, stellte der Richter fest.
London (kath.net/jg)
In Großbritannien hat ein vierjähriger Junge entgegen den Erwartungen der Ärzte überlebt, nachdem „lebenserhaltende Maßnahmen“ beendet wurden. Der Fall hat „herausfordernde Fragen“ für die britischen Gerichte aufgeworfen, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Eltern über die Behandlung von Kindern entscheiden müssen, berichtet der Catholic Herald.
Vor einigen Monaten hat der High Court entschieden, dass die lebenserhaltende Beatmung nicht im besten Interesse des Kindes sei, nachdem das Gericht die behandelnden Ärzte angehört hatte. Der Junge ist mit schweren Abnormitäten des Gehirns geboren und sein Gesundheitszustand verschlechterte sich.
Jetzt bezeichnet der Richter den Jungen als „bemerkenswert“, da er nicht nur überlebt hat, sondern sein Gesundheitszustand sogar besser geworden ist. Obwohl er immer noch viele gesundheitliche Probleme hat, konnte er das Krankenhaus mittlerweile verlassen und lebt bei seinen Eltern.
Als die Entscheidung im Januar 2024 getroffen worden sei, habe die Situation ganz anders ausgesehen, argumentiert der Richter heute.
Jetzt sei die Lage eine andere. Der Junge könne an die frische Luft gebracht werden, etwa in den Park. Einige Monate nachdem er die „lebenserhaltenden Maßnahmen“ beendet worden seien, könne er selbst atmen und brauche keinen Katheter mehr, berichtet die BBC.
Die Mutter sagte dem Gericht in einer Stellungnahme, dass ihr Sohn einen neuen Start verdient habe.
Zu den moralischen Bedenken in Fällen wie diesem sagte der Richter, dass die Entscheidung über die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen keine Entscheidung darüber sei, den Patienten zu töten, sondern eine Entscheidung darüber, ob die Fortsetzung der Behandlung nicht im besten Interesse des Patienten sei.
Der genannte Fall ist der jüngste in einer Reihe von ähnlichen Fällen, die der High Court zu entscheiden hatte, weil die Ärzte und die Eltern unterschiedliche Meinungen über die Behandlung von Kindern vertreten haben. Der Fall sei „höchst ungewöhnlich“ und werfe „herausfordernde Fragen“ für das Gericht auf, stellte der Richter fest. Es sei kein weiterer Fall bekannt, in dem ein Kind Monate überlebt hatte, nachdem die lebenserhaltenden Maßnahmen aufgrund einer Gerichtsentscheidung beendet worden seien.
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SalvatoreMio 28. September 2024: Welch ein starkes Kind!
Es ist aber zu hoffen, dass es nicht zusätzlich schwere seelische Störungen zu überwinden hat, nach all dem, was es schon erleiden musste. Möge sein Schutzengel ihm dabei helfen!
girsberg74 28. September 2024: Die interessanteste / bedeutsamste Stelle in diesem Bericht ist wohl:
„ob die Fortsetzung der Behandlung nicht im besten Interesse des Patienten sei.“
Erläuterung 1:
Mir geht es bei der Erwähnung der zitierten Stelle nicht um eine Kritik in einem Einzelfall, sondern inwieweit hier ein Grundsatz - auch für mich und für jeden - formuliert wird.
Erläuterung 2:
Mir ist durch eine Zeugin überliefert, der Vorfall geschah vor etwa 30 Jahren, wie ein Transplantationsmediziner sich mit dem Plazet des Neurologen gedulden musste und darüber ungeduldig vor einem geladenen Kreis die Bedeckung des Gesichts eines zur Explantation vorgesehenen „Selbstmörders“ zurückschlug mit den Worten:
„Das ist doch kein Leben mehr.“
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