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Assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen? – Energischer Widerspruch der DBK!

11. Jänner 2021 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Deutsche kath. Bischöfe lehnen protestantische Forderungen, assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen „anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten“, bemerkenswert klar ab - „Immer auf der Seite des Lebens“. Von Petra Lorleberg


Bonn (kath.net/pl) „Wir sind der Überzeugung, dass die Ermöglichung des assistierten Suizids nicht die richtige Antwort auf die Lebenssituationen von Menschen ist, die Suizidwünsche entwickeln oder Suizidabsichten haben. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist in diesen Situationen geboten. Den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um am Ende des Lebens anderen nicht zur Last zu fallen, halten wir für eine große Gefahr. Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde, das bis in kirchliche Einrichtungen hinein Anwendung fände. Das darf nicht geschehen!“ Mit so klaren Worten wendet sich der Pressesprecher der Deutschen katholischen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, gegenüber kath.net gegen die Forderung hochrangiger Protestanten in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, den durch professionelle Kräfte assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen „anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten“. Kopps Statement findet sich in voller Länge weiter unten in diesem Artikel.

Die FAZ macht auf Twitter auf ihren Artikel mit folgenden Worten aufmerksam: „Namhafte Repräsentanten der evangelischen #Kirche wie der hannoversche Landesbischof Ralf Meister und der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, werben für die Möglichkeit eines assistierten professionellen Suizids in kirchlichen Einrichtungen.“ In dem auf heute (11.1.) datierenden Gastkommentar statuiert neben dem Diakoniepräsident auch der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Selbstbestimmung am Lebensende (Februar 2020): Es sei Aufgabe kirchlich-diakonischer Einrichtungen, zusätzlich zur medizinischen und pflegerischen Versorgung auch Rahmenbedingungen für eine Wahrung der Selbstbestimmung bereitzustellen“, einschließlich der Möglichkeit des assistierten Suizids. Der Text ist gemäß Eigenangabe das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, bei dem unter anderem auch der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) integriert war.


Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte gegenüber kath.net zum Beitrag „Den assistierten, professionellen Suizid ermöglichen“ von Prof. Dr. Reiner Anselm und Pfarrer Ulrich Lilie in der FAZ vom 11. Januar 2021:

„Aus christlicher Sicht kommt der Freiheit des Menschen, das Leben in jeder Lebensphase nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, große Bedeutung zu. Eine freiheitliche Rechtsordnung, die sich dem Schutz der Autonomie der menschlichen Person verbunden weiß, ist daher ein hohes Gut. Diese vom Rechtsstaat geachtete Selbstbestimmung muss selbstverständlich auch im Sterben gelten. Dadurch wird jedoch der Suizid nicht zu einer ethisch zustimmungsfähigen Handlungsmöglichkeit.

Uns ist bewusst, dass es Situationen im Leben geben kann, in denen Menschen Suizidwünsche entwickeln oder sich gar zu suizidalen Handlungen gedrängt fühlen. Solche Situationen entziehen sich einer abschließenden moralischen Beurteilung von außen.

Gleichwohl wissen wir, unter anderem aus der Suizidforschung, dass der Suizidwunsch in den meisten Fällen die Folge von Ängsten, Verzweiflung und Aussichtlosigkeit in Extremsituationen ist und eben nicht als besonderer Ausdruck der Selbstbestimmung verstanden werden kann. Respekt vor der Selbstbestimmung bedeutet in diesen Situationen gerade nicht, den Wunsch oder die Entscheidung zum Suizid unhinterfragt hinzunehmen oder den Suizid als normale Form des Sterbens auszuweisen. Ganz im Gegenteil: im Wissen darum, dass Suizidwünsche höchst ambivalent und unbeständig und die Folge hochdramatischer Lebenssituationen sind, erfordert der Respekt vor der Selbstbestimmung in diesen Grenzsituationen ein besonderes Hinsehen und unsere einfühlende Aufmerksamkeit.

Wir sind daher der Überzeugung, dass die Ermöglichung des assistierten Suizids nicht die richtige Antwort auf die Lebenssituationen von Menschen ist, die Suizidwünsche entwickeln oder Suizidabsichten haben. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist in diesen Situationen geboten. Den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um am Ende des Lebens anderen nicht zur Last zu fallen, halten wir für eine große Gefahr. Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde, das bis in kirchliche Einrichtungen hinein Anwendung fände. Das darf nicht geschehen!

Die seelsorgerische Begleitung von Menschen mit Suizidwünschen kann nicht neutral sein: Christliche Seelsorge geht unvoreingenommen auf die Person zu, aber sie richtet eine christliche Hoffnungsbotschaft aus und steht immer auf der Seite des Lebens. Seelsorgerinnen und Seelsorgern nehmen die Menschen so an, wie sie sind, und machen ihnen zugleich ein Orientierungsangebot. Auch unsere kirchlichen und caritativen Einrichtungen haben sich auf diese Weise der Förderung des Lebens verschrieben. Das Ermöglichen von Angeboten des assistierten Suizids in diesen Einrichtungen wäre mit deren Wesenskern nicht vereinbar.“


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Lesermeinungen

czmy 12. Jänner 2021: Auch der eigenständige Selbstmord widerspricht den Geboten Gottes

Die Stellungnahme der DBK ist erfreulich eindeutig und klar, und unterscheidet sich erfreulich von dem "Wischiwaschi" der EKD. Es zeigt einmal mehr, wie wenig eindeutige Positionen es in der EKD noch gibt, sei es zur Abtreibung, Homo-Ehe oder zur Sterbehilfe. Es ist wie bei den GRÜNEN: alles kann diskutiert werden, alles ist möglich. Deshalb sollte die katholische Kirche auch nicht ihre (noch) eindeutigen Positionen in zentralen Fragen um der lieben Ökumene willen aufgeben.
Noch eindeutiger wäre es allerdings, wenn auch darauf hingewiesen würde, dass auch der eigenständige Selbstmord ohne fremde Unterstützung den Geboten Gottes radikal widerspricht.

Ehrmann 11. Jänner 2021: @Leo Christi: Bedeutung des Gottesbezuges

Für jeden von uns wird es ganz notwendig sein, wenn wir in die Situation kommen sollten, daß wir großes Leiden, große Schmerzen ertragen müssen, daß wir dieses Leid nicht ohne Bezug auf Gott und Unterwerfung unter Seinen Willen ertragen können - der Hinweis darauf ist eine seelsorgliche Aufabe, eine der wichtigsten. Für die allgemeine gesetzliche Sicht ist es auf jeden Fall besser, die weiteren Auswirkungen einer Freigabe der Sterbehilfe zu betonen, da z.B. auch die Angst vor nicht wirklich gewünschtem Tod, aber auch VOR UNERWÜNSCHTER FREMDBESTIMMUNG nicht zu unterschätzen ist - darauf müssen auch areligiöse Menschen hingewiesen werden, bevor sie ihre Stimmen abgebe. Leider ist die politische Mitwirkung von wachen Christen heute äußerst gering. Eine rein sachbezogene Stellungnahme ist meines Erachtens hier vorzuziehen.

SalvatoreMio 11. Jänner 2021: Wer entscheidet über meine Todesstunde?

Mein Vater, (evang wie auch meine Mutter) und gegen Glaube wie gegen Kirche - wurde mit 59 J. schwerstkrank und musste sehr leiden. Heimlich "hetzte" ich ihm eine Diakonisse auf den Hals. Die ließ er gar nicht ins Haus. - Dann war der Krankenhausaufenthalt unausweichlich. Er wollte in ein kath. Krankenhaus (weshalb, das blieb Geheimnis meiner Eltern. Irgendwie war wohl mehr Vertrauen in diese Richtung). Mein Vater starb dann bald in diesem Krankenhaus, während eine Franziskanerin ab seinem Bett betete. - Solches Vertrauen dürfen wir als kath. Kirche uns nicht verspielen. Ich selbst möchte darauf vertrauen können, dass ich dann gehen muss, wenn Gott mich ruft und nicht, weil andere mich loswerden wollen.

Diadochus 11. Jänner 2021: Lebenszeichen

Das ist ein schönes Lebenszeichen der DBK. Das war so nicht zu erwarten gewesen. Umso schöner ist der Text. Wie wahr: "Die seelsorgerische Begleitung von Menschen mit Suizidwünschen kann nicht neutral sein." "Das Ermöglichen von Angeboten des assistierten Suizids in diesen Einrichtungen wäre mit deren Wesenskern nicht vereinbar.“ Die Stellungnahme ist eine Reaktion auf einen Gastkommentar der EKD. Grund genug, sich von einer Zusammenarbeit mit der lebensfeindlichen EKD zu lösen.

Winrod 11. Jänner 2021: Hoffentlich bleibt es bei dieser Klarheit.

Leo Christi 11. Jänner 2021: Wo kommt Gott in den Zeilen des Pressesprechers vor?

Zu all dem, was Kopp geschrieben hat, wird man seine Zustimmung geben können, aber mir fehlt ganz entscheidend der Gottesbezug! Dass Gott Schöpfer und Herr des Lebens ist, ist doch der eigentliche Grund, dass wir kein Recht und keine Verfügungsgewalt haben, das Leben eines Menschen aktiv zu beenden! Den Bezug zum fünften Gebot halte ich für so wesentlich, dass er unbedingt zur Sprache gebracht werden müsste.

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