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Trauungsverbot allein auf weiter Flur

17. März 2021 in Österreich, 18 Lesermeinungen
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Österreichische Bischofskonferenz hält seit über vier Monaten ein Hochzeitsverbot aufrecht, das seinesgleichen vergeblich sucht. Daher ist eine Eheschließung derzeit ohne Priester möglich. Analyse von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Österreichische Bischofskonferenz untersagt kirchliche Trauungen nun schon seit viereinhalb Monaten, selbst im kleinsten Kreis. Pandemiebedingt natürlich. Ohne irgendeine zeitliche Perspektive für heiratswillige Paare. Wenn man über Österreichs Tellerrand hinaus auf unsere Nachbardiözesen blickt, sieht die Lage anders aus:

Die Schweizer Bischöfe haben kein Trauungsverbot erlassen, in deren Richtlinien werden nur die staatlichen Vorschriften wiedergegeben, die religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen erlauben. Auch im Erzbistum Vaduz (Liechtenstein) gibt es kein Hochzeitsverbot, hier wird auf der Homepage des Bistums sogar für heurige Ehevorbereitungskurse geworben! Ähnlich stellt sich die Lage in unseren deutschen Nachbardiözesen Passau und München-Freising dar: Trauungen sind in beiden Bistümern ausdrücklich erlaubt.


Unser südlicher Nachbar, die Diözese Bozen-Brixen in Südtirol, kennt ebenfalls kein Verbot für Trauungen. Dasselbe gilt für Ungarn: der dortige Erlass der Bischofskonferenz ist wesentlich schlanker als das österreichische penible Hygienekonzept, er verweist nur pauschal auf die staatlichen Vorschriften und ermutigt die Gläubigen zum Gebet. Blickt man schließlich in die Slowakei, so gilt dort staatlicherseits ein Verbot von Gottesdiensten und jeglichen religiösen Veranstaltungen; dagegen haben die slowakischen Bischöfe aber schon heftig protestiert, kath.net hat berichtet. Die Gläubigen sollten nicht das Gefühl haben, von der Kirche in dieser schweren Zeit verlassen zu werden, so appellieren die Bischöfe an ihre Regierung.

kath.net stellte eine Presseanfrage an das Generalsekretariat der österreichischen Bischofskonferenz, wie lange das Trauungsverbot noch gelten soll, warum selbst Trauungen im kleinsten Kreis verboten sind (Taufen dagegen nicht), warum (groteskerweise) standesamtliche Trauungen möglich sind, kirchliche aber nicht. Die Anfrage blieb bis dato unbeantwortet.

Hinzuweisen ist darauf, dass es in Notzeiten die Möglichkeit einer „außerordentlichen“ Trauung OHNE Priester gibt: Eine Eheschließung ist – an jedem Ort – allein vor zwei Zeugen gültig, wenn sich (ohne schweren Nachteil) kein Priester findet, der „ein Auge zudrückt“ und das Paar traut, und das wahrscheinlich noch ein Monat lang so sein wird (can. 1116 CIC). Eine besondere Dringlichkeit der Trauung ist nicht notwendig.

 


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Lesermeinungen

winthir 19. März 2021: Guten Morgen, Msgr. Schlegl, jetzt muß ich unseren Stanley doch "in Schutz nehmen" -

wenigstens in einem Punkt.

Natürlich weiß ich, dass Dein *) Name nur mit einem(!) "e" geschrieben wird.

Dennoch brauchte ich letztens mindestens(!) drei Versuche, um das von der sog. "automatischen Rechtschreibkorrektur" eingefügte zweite "e" wieder rauszunehmen.

winthir.

--

*) zur Erläuterung: ich bin Franke, von Geburt und aus Überzeugung. Wir Franken sagen zu allen Menschen "Du - außer zu denen, die wir nicht so gerne mögen.

nix für ungut :-)

SCHLEGL 19. März 2021:

Stanley

Genau was KKK 1623 schreibt habe ich unten festgehalten, nämlich dass die orientalischen byzantinischen Kirchen im Priester den eigentliche Spender des Ehesakramentes sehen! Aber Ihrer Behauptung, diese Praxis gehe auf die Urkirche zurück,habe ich widersprochen. Denn es war der byzantinische Kaiser der die kirchliche Eheschließung für seine Bereich festgesetzt hat. Damals hat der Kaiser sogar den Ritus der kirchlichen Trauung von der Göttlichen Liturgie (hl. Messe) getrennt, weil in seinem Reich auch Monophysiten (Kopten, Westsyrer) zuhause waren und er nur Trauungen vor dem byzantinische Priester als christliche Ehe anerkannt hat. Der orthodoxe Theologe Meyendorff aus Paris kritisiert diese kaiserliche Position, ebenso wie die Erleichterung der Ehescheidung auf kaiserlichen Befehl.
Es gibt frühchristliche Dokumente, die bezeugen, dass die Eheschließung NICHT in der Kirche durchgeführt wurde,wie ich unten ausgeführt habe.

Stanley 18. März 2021: @Schlegl

"Dieser Katechismus ist nicht dazu bestimmt, die von den kirchlichen Autoritäten, den Diözesanbischöfen und den Bischofskonferenzen approbierten örtlichen Katechismen zu ersetzen (...)" (Aus dem Vorwort des KKK, Johannes Paul II.)
Mein Katechismus von 1948 "mit Approbation sämtlicher Erzbischöfe und Bischöfe Bayerns" und ist somit noch immer gültig. Da der KKK ältere Katechismen nicht ersetzt, ist der KKK kein universal verbindlicher Katechismus! Gemäß Johannes Paul II im Vorwort, ist er vielmehr dazu bestimmt, "zur Abfassung örtlicher Katechismen zu ermuntern."
Bezüglich der Orthodoxen Auffassung der Eheschließung wollen Sie bitte Punkt 1623 lesen.
Leider rückt der KKK in vielen Punkten von der verbindlichen traditionellen Lehre der katholischen Kirche ab, z. B. beim Thema Mischehen: "Auch die Mischehe kann nur von einem katholischen Pfarrer gültig geschlossen werden. (...) Alle Kinder [aus Mischehen] müssen in der katholischen Religion erzogen werden." (s. 151, Pkt 167,3)

SCHLEGL 18. März 2021: @Stanley

Verzeihung vielmals! Sie habe in diesem Forum schon sehr oft die Position von FSSPX vertreten und verteidigt, weshalb ich Sie für ein Mitglied dieser Gruppierung gehalten habe. Sollte sich dies geändert haben, freut es mich natürlich.
Sie zitieren einen Katechismus aus 1948, ich nehme an, dass Sie wissen, dass es mit der Autorität des heiligen Johannes Paul II einen neuen universal verbindlichen Katechismus gibt.
Gerne hätte ich Argumente für ihre Behauptung bezüglich der orthodoxen Kirche gehört, stattdessen sprechen Sie mir die Kompetenz ab. Übrigens, ein genaues Hinschauen würde Ihnen zeigen, dass meinen Namen nur 1 "e" enthält,also Schlegl geschrieben wird.
Den Link und habe Sie natürlich auch nicht nachgelesen?

phillip 18. März 2021: Ist Monsignore und Erzpriester Schlegl kompetent

in der gegenständlichen Frage? Aber sicher doch, Stanley, FSSPX, die in dieser Frage - so wie Sie es darstellen - irrt, hin oder her!

Stanley 17. März 2021: @Schlegel

Wie kommen Sie darauf, dass die FSSPX schlecht informiert sei?
Halten Sie mich etwa für eine Art Sprecher der FSSPX?
Sind meine persönlichen Meinungsäußerungen für Sie etwa identisch mit der FSSPX?
Also wenn Sie das nicht unterscheiden können, dann sind Sie, mit Verlaub, nicht kompetent.

SCHLEGL 17. März 2021: Stanley

FSSPX ist schlecht informiert!
1.Bis Konzil v. Trient galt die clandestine = formlose Ehe;d.h. die Partner gaben sich vor Zeugen (meistens Eltern) das Ja-Wort und wohnten danach in der Kirche einer Messe mit Brautsegen bei! Das wurde wegen mangelnder Registration 1563 verboten!
2.Sie wollen einem Priester des byz.Ritus,der 3 Jahre orth. Theologie studiert hat, diese Praxis erklären?
Die orth. Kirche geht davon aus, dass der Priester das Ehesakrament spendet,ohne ihn geht es nicht. (Diese Einführung stammt aber von byzantinischen Kaiser und nicht vom Urchristentum!)
Bis ins 20. Jh. wurde auch in der röm. Kirche die Ansicht vertreten, der Priester spende das Ehesakrament.(Link unten Punkt A II nachlesen).
Die Lehre der römischen Kirche "consensus facit matrimonium" geht auf das römische Recht zurück! Germanisches Recht-geschlechtlicher Vollzug-begründet die Ehe. Kirchenrecht: Die Ehe beginnt durch den Konsens, der geschlechtliche Vollzug macht sie unauflöslich!Ist es jetzt klar?

de.wikipedia.org/wiki/Eherecht_der_katholischen_Kirche

vk 17. März 2021: metaphysisch stange

Ich habe von einer österreichischen Hochschule alles Gehalten, jetzt bin ich zu Boden enttäuscht, d einer ihrer Lehrer jetzt in Österreich das sagen hat. Trotzdem schätze ich die weißen Mönche noch außerordentlich. Leide ist einer nicht Bischof geworden, sondern das Domkapitel hat anders entschieden .

Stanley 17. März 2021: @winthir

Danke für Ihre Ausführung.
Hier ein Zitat aus dem großen katholischen Katechismus (Imprimatur 05. August 1948): "Die christliche Ehe wird gültig geschlossen, indem die Brautleute vor dem Pfarrer des Trauungsortes und zwei Zeugen erklären, daß sie einander zur Ehe nehmen, worauf der Priester ihren Bund segnet. An diese Form der Eheschließung sind alle Katholiken gebunden. (...) Die Ziviltrauung ist für katholische Brautleute nur als brüderlicher Akt zu betrachten; die sakramentale Ehe kann nur vor dem Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen werden."

winthir 17. März 2021: danke wieder mal, SCHLEGL, für die präzise Antwort.

Übrigens: Die sog. "Formpflicht" (Eheversprechen in Anwesenheit eines Priesters und zweier Zeugen als Normalfall) wurde relativ spät in der Kirchengeschichte (Konzil von Trient) eingeführt, um dem "Wildwuchs" bei Eheschließungen etwas zu begegnen, und gilt weltweit erst seit Einführung des CIC 1917.

Von der Formpflicht kann der zuständige Bischof oder dessen Beauftragter dispensieren, so daß z. B. dann auch vor dem Standesbeamten eine kirchenrechtlich gültige, sakramentale Ehe eingegangen werden kann.

In "Normalzeiten" wird der Dispens vor allem genutzt (in D) für sog. "ökumenische Trauungen unter der Leitung eines evangelischen Geistlichen".

soweit zum Sachverhalt.

winthir.

Stanley 17. März 2021: @Schlegel und andere

Also ich kenne die Lehre der Kirche anders, wonach ein ehewilliges Paar (Mann und Frau!) gegenseitig nur ein Eheversprechen ablegt. Das Sakrament der Ehe kommt erst dann zustande, wenn das Eheversprechen vor einem dazu von der katholischen Kirche autorisierten Geistlichen (ein Priester mit einer Eheschließungs-Jurisdiktion) als Stellvertreter Gottes abgelegt wird.
So ist es auch Lehre bei den Russisch Orthodoxen, und die haben das gewiss nicht erfunden, sondern aus dem Urchristentum beibehalten.
Offenbar ist das in der Römisch Katholischen Kirche anscheinend nicht mehr klar. Dort glauben nicht wenige, das Ehesakrament käme schon durch das gegenseitige Eheversprechen als solches zustande. Ich habe einmal gehört, dass diese Ansicht auch schon im Mittelalter weit verbreitet gewesen sei (sogenannte "Winkel- oder Wald- und Wiesen-Ehen", deren sakramentale Gültigkeit man kaum nachprüfen konnte).

SCHLEGL 17. März 2021: @mphc

Nein, das wird so nicht gehen. Bei physischer, oder moralischer Unerreichbarkeit eines Priesters genügen 2 Zeugen, vor denen die Ehepartner den gegenseitigen Willen bekunden, eine unauflösliche, sakramentale Ehe, gemäß der Lehre der katholischen Kirche einzugehen.
Damit wäre die sakramentalen Ehe gültig und es gibt nichts mehr, was "feierlich mit dem Priester als Trauung" nachgeholt werden könnte!
Ob allerdings bei einer in der Zeit eingeschränkten Möglichkeit zur kirchlichen Trauung,diese andere "Notform" angewendet werden kann, ist fraglich! Am besten wäre es das Kirchengericht der betreffenden Diözese anzufragen.

mphc 17. März 2021: Meine Tochter hat Februar 2020 standesamtlich geheiratet

und vorher einen Termin für die kirchliche Trauung im Juni 2020 fixiert, um sich ganz auf die kirchliche Trauung zu konzentrieren.
Dann war diese nicht möglich. Können sie jetzt mit zwei Zeugen kirchlich heiraten und die feierliche Trauung mit Priester nachholen?
Wer weiß eine Antwort???

Sagittarius 17. März 2021: So schafft die Kirche sich selber ab!

Totus Tuus 17. März 2021: @ Snooky

Das stimmt so nicht ganz. Es braucht ein Zeuge, ein Priester oder Diakon, welcher im Auftrag des Bistum Zeugnis ablegt. Sollte das nicht der Fall sein, braucht es eine spezielle Bewilligung Seitens des Bistum oder des Heiligen Sthuls.

www.vatican.va/archive/DEU0036/__P40.HTM

Ebuber 17. März 2021: Keine Antwort?

kath.net stellte eine Presseanfrage an das Generalsekretariat der österreichischen Bischofskonferenz..... Die Anfrage blieb bis dato unbeantwortet.
Das ist auch eine "Antwort", da es augenscheinlich
nicht möglich ist, dies plausibel zu beantworten.
Wir sehen daraus: die Verwirrung greift weiter um sich, auch in der kath. Kirche! Herr, hilf Du !

Totus Tuus 17. März 2021: MENSCHENFRUCHT

Sprüche 29.25
Die Angst des Menschen führt ihn in die Falle; wer auf den HERRN vertraut, ist gesichert.

Jer 17,5 So spricht der HERR: Verflucht der Mensch, der auf Menschen vertraut, auf schwaches Fleisch sich stützt und dessen Herz sich abwendet vom HERRN.

athanasius1957 17. März 2021: Was lernt Katholik daraus?

Alles: er geht zurück in die Katakomben zu treuen, katholischen Priestern, die ihre Professio ernst nehmen und ihrem Bischof den "Finger" zeigen.
Soweit ich mich erinnern kann, sind auch und vor allem in der römischen Kirche Befehle gegen Moral und Ethik oder göttliche Gebote null und nichtig!

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