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US-Bundesstaaten klagen gegen Transgender-Bestimmungen der Regierung Biden

11. September 2021 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Das Bildungsministerium und die Gleichbehandlungsbehörde würden mit ihren Richtlinien weit über das hinausgehen, was die Antidiskriminierungsgesetze erlauben, heißt es in der Klage.


Knoxville (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Zwanzig US-Bundesstaaten haben bei Gericht Klagen eingereicht, um die Umsetzung einer weitgehenden Transgender-Politik der Bundesregierung unter Präsident Joe Biden zu verhindern. Unter anderem soll die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts neu definiert werden und biologische Männer Zugang zu weiblichen Sportmannschaften erhalten.

Herbert Slatery, der Attorney General (Generalstaatsanwalt) des Bundesstaates Tennessee brachte Ende August Klagen gegen das Bildungsministerium und Gleichbehandlungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ein. In einer offiziellen Stellungnahme betonte Slatery, er wolle damit eine neue, weitreichende und ungesetzliche Interpretation der Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verhindern. Er warf den beiden Bundesbehörden vor, das Gesetz eigenmächtig zu ändern, wozu aber nur der Kongress befugt sei.


Neunzehn weitere Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen. Dies sind – in alphabetischer Reihenfolge - Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, und West Virginia.

Grundlage der Politik des Bildungsministeriums und der Gleichbehandlungsbehörde ist eine Durchführungsverordnung von Präsident Biden vom Januar 2021. Biden verordnete damit allen Bundesbehörden den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Alle bestehenden Regelungen und Programme seien auf die Übereinstimmung mit der Homo- und Transgenderpolitik der Regierung zu überprüfen.

Im Juni gab die Leitung der EEOC neue Richtlinien zur „geschlechtergerechten Anstellung“ bekannt. Dazu gehört die freie Wahl des Personalpronomens, Zugang zu Toilettanlagen und Kleiderordnung. Das Bildungsministerium erließ am selben Tag gleichlautende Richtlinien.

Die Bundesstaaten begründen ihre Klage mit dem Argument, dass die Richtlinien der Bundesbehörden „weit über das hinausgehen, was im Gesetzestext, den Rechtsvorschriften, juristischen Präzedenzfällen und der Verfassung zulässig ist“.

 


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Lesermeinungen

bibelfreund 11. September 2021: Böses erwachen

Das war doch ALLES vorauszusehen…. Aber die deutschsprachigen Christen kamen ja aus dem Hetzen gegen Trump nicht raus… allen voran die Kirchen und ihre Claqueure—— jetzt Busse tun und um Wiederwahl beten! Danke an kath.net, das immer den Durchblick behielt und dafür verspottet wurde.

matthieu 11. September 2021: Wer schützt die Frauen

vor dieser Gefahr? Dieser Joseph jedenfalls nicht. Eine Schande.

Chris2 11. September 2021: Die Absurdität des Zeitgeistes

"... biologische Männer Zugang zu weiblichen Sportmannschaften erhalten." Im Spitzensport ist das Problem schon seit Jahren bekannt, dass Frauen verdrängt werden, denn selbst ein nur mittelmäßiger Mann dürfte z.B. im Sprint selbst starke Frauen schlagen. Und neulich sollen in Mittel- oder Südamerika etliche Männer als Frauen kandidiert haben, um die Frauenquote ihrer Partei auszuhebeln. Letzteres findet durchaus meine Sympathie...

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