kath.net katholische Nachrichten

Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp


Vorwürfe gegen Schönstatt-Gründer - Berliner Gericht lehnt Unterlassungsantrag ab

20. September 2021 in Deutschland, 19 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt,


Berlin (kath.net)

Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt, in dem der Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden. Ob die Schwestern gegen das Urteil berufen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. In dem Buch kommen auch Schwestern mit schweren Anschuldigungen zu Wort.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Tweet 




Lesermeinungen

Gnadenakt 24. September 2021: @mhesemann

Wer sind Sie, daß Sie mit solchen Einsichten sich hier hervortuen. Diese Unterlagen sind sicherlich nicht allgemein zugänglich. Wieso sollten Sie hier Zugang haben? Und wenn es so wäre, wieso sind Sie mit Ihren Unterlagen nicht den Schwestern beigesprungen. Wenn das alles so simpel und ungefährlich wäre, was der P. Kentenich gesagt hat, hätten die Schwestern die einstweilige Verfügung durchgebracht. Doch selbst in dem was Sie für harmlos halten, steckt eine gehörige Portion Sexismus, die niemanden, und schon gar keinem Priester zustehen. Die explizite Benennung von Geschlechtsmerkmalen, ist übergriffig und ekelhaft, da muß es zu keiner Berührung kommen.

mphc 21. September 2021: Ich warte auf die Offenlegung von MonteCristo,

woher er seine Informationen hat.

Montfort 21. September 2021: @mhesemann - Ich habe mehrere junge Frauen gefragt,

wie Sie es empfänden, würde ein Priester in dieser Weise mit ihnen sprechen.

"Dem Pater wird lediglich vorgeworfen, mit den Worten "Wem gehört diese Brust? Dem Vater!" (gemeint war natürlich Gottvater!) auf selbige gezeigt zu haben, ohne dass es zu einer Berührung kam."

Wenn stimmt, was @MonteCristo sagt, wäre das nicht bloß "berührend", sondern "übergriffig, ekelig und beschämend"!

"Leider hat Pfr. Kentenich unstrittigerweise auch regelmäßig weitere ähnlich gelagerte Fragen gestellt, z.B. "Wem gehören die Geschlechtsorgane?". Die Antwort dazu kennen Sie bereits und auch die aufgeführte Frage kannten Sie. Haben Sie kein Problem damit? Ist das die Art von Fragen, die man einer Frau stellt?"

Welcher Mann weiß nicht, was er oder andere mit solchem Reden anrichtet - noch dazu als Geistlicher!?

Es ist typisch, dass in Gemeinschaften mit Potential der Gemeinschaftskultur zum Missbrauch der Gründer nur "der Padre/Pater" genannt und zum Übervater hochstilisiert wird.

mphc 21. September 2021: @MonteCristo

Es hätte mich sehr interessiert, woher Sie Ihre Informationen bezogen haben?

MonteCristo 20. September 2021: Sichtweisen

@mhesemann
Leider hat Pfr. Kentenich unstrittigerweise auch regelmäßig weitere ähnlich gelagerte Fragen gestellt, z.B. "Wem gehören die Geschlechtsorgane?". Die Antwort dazu kennen Sie bereits und auch die aufgeführte Frage kannten Sie. Haben Sie kein Problem damit? Ist das die Art von Fragen, die man einer Frau stellt? Was geht in dem Kopf vor, der solche Fragen formuliert?

stephanus2 20. September 2021: Nachtrag,und @mhesemann

@Lämmchen hatte das als Erste gepostet mit der sog Wissenschaftsfreiheit.
Doch vor allem: Sehr geehrter Herr Hesemann !Allerbesten Dank für Ihren Beitrag !Fragt hier keiner, wie Sie an die 2.500 Seiten zur Causa Kentenich aus den Vatikanarchiven kommen, die Ihnen vorliegen, die Sie studieren dürfen ? Weil Sie ein hervorragender, vertrauenswürdiger Fachmann sind und ZUGANG zum Vatikan haben und an der Quelle sitzen, nehme ich an.Ich bin für Ihr klares Urteil sehr dankbar. Es wäre nicht das erste und nicht das letzte Justizversagen.

stephanus2 20. September 2021: Das Gericht führte in seiner mündlichen Begründung aus...

(nach @Montfort), das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit müsse weit gefasst werden und lasse auch i r r a t i o n a l e Rückschlüsse und e i n s e i t i g e Quellenauslegung zu.Das muss man sich mal vorstellen. Das ist doch einfach Quatsch.
Es geht halt gegen die katholische Kirche und d a fallen immer mehr Masken und vieles wird erlaubt , was nicht erlaubbar ist.-Aus meiner Sicht, in dieser höllischen Zeit,bewerfen die Unreinen die Reinen mit Schmutz. Leider tun sich da besonders Frauen hervor, die mit der Anklage "sex.Übergriff"sofort als Opfer dastehen und mit allergrößter Aufmerksamkeit bedacht werden und das kann verführerisch sein. Ich rede nicht von wirklichen Betroffenen.

Montfort 20. September 2021: Zweierlei Maß?

"In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht aus, dass die betreffenden Ausführungen und Behauptungen in dem Buch von der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt seien. Nach Ansicht des Gerichtes sei das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit weit auszulegen und umfasse sogar einseitige Deutungen von Quellen und irrationale Rückschlüsse."

Vor kurzer Zeit wurde doch ein polnischer Priester in Abwesenheit in Deutschland verurteilt, weil er in "Theologisches" einen wissenschaftlichen Artikel über die kirchlichen Homolobbies veröffentlicht hatte. Für den gab es kein Urteil zugunsten der wissenschaftlichen Freiheit.

Zweierlei Maß?

Lämmchen 20. September 2021: Urteilsbegründung liegt noch nicht vor

"In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht aus, dass die betreffenden Ausführungen und Behauptungen in dem Buch von der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt seien. Nach Ansicht des Gerichtes sei das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit weit auszulegen und umfasse sogar einseitige Deutungen von Quellen und irrationale Rückschlüsse. "

Mit der Begründung kann man schreiben was man will...

Was will man aus Berlin auch anderes erwarten....

www.s-ms.org/2021/09/17/information-ueber-den-stand-der-juristischen-auseinandersetzung-betreffend-aussagen-in-der-publikation-vater-darf-das/

mphc 20. September 2021: Wieviel ist über Pater Pio von Pietrelcina

geredet und verleumdet worden?
Inzwischen ist er der moderne Nationalheilige von Italien.
Im angehängten Link berichtet der Zeitzeuge P. Alberto Eronti anlässlich seines Goldenen Priesterjubiläums

www.schoenstatt.org/de/kentenich-de/2021/08/pater-josef-kentenich-und-mein-priestertum/

chorbisch 20. September 2021: @ mHesemann

Wenn der Fall so eindeutig ist, wie Sie schreiben, dann hätte es doch für die klagende Partei ein Leichtes sein müssen, die Unwahrheit der Aussagen von Frau Teuffenbach klar zu belegen.

Liegt hier also möglicherweise kein "Justizversagen" vor, sondern unsauberes Arbeiten der Schönstatter und/oder ihrer Anwälte?

Ich bin kein Jurist, aber ich denke, ein Gericht entscheidet in solchen Fällen nur anhand der ihm vorgelegten Beweise.
Und was ist mit den im Beitrag genannten Aussagen einiger Schwestern? Wenn die nicht stimmen, müsste es doch dazu einen Vermerk im vatikanischen Archiv geben (?)

Monika32 20. September 2021: @mhesemann

Danke! Ich würde es nicht als Justizversagen bezeichnen. Das ist ein zu schwerer Vorwurf. Aber sicher ist, dass man so lange suchen kann, bis man irgendetwas findet, was sich für eine zweideutige Interpretation eignet.
Das ist es ja auch, was mich an der Veröffentlichung und dem plötzlichen großen Erfolg dieser ehem. Schwester Doris Wagner so hellhörig macht.

Natürlich auch, dass diese ganzen Dinge jetzt "mit geballter Macht" an die Öffentlichkeit drängen, wo schon 2010 mit dem "Aloysiuskolleg" hätte weiter geforscht und veröffentlicht werden müssen.
Man scheint es bewusst jetzt zu bringen, weil andere Chancen einer Zielerreichung nicht von Erfolg gekrönt waren.

mhesemann 20. September 2021: Justizversagen!

Ein Versagen der Justiz! Mir liegen sämtliche Dokumente aus den Vatikanarchiven (rund 2500 Seiten aus dem Apostolischen Archiv und Archiv der Glaubenskongregation) zur causa Kentenich vor. Es gibt in diesen Dokumenten nicht einen einzigen Beleg für einen sexuellen Missbrauch durch Pater Kentenich. Dem Pater wird lediglich vorgeworfen, mit den Worten "Wem gehört diese Brust? Dem Vater!" (gemeint war natürlich Gottvater!) auf selbige gezeigt zu haben, ohne dass es zu einer Berührung kam. Die offenbar hysterisch veranlagte Schwester hat dies als übergriffig empfunden. Das ist alles und rechtfertigt natürlich nicht den Abbruch des Seligsprechungsverfahren einer der großen, prophetischen Persönlichkeiten der katholischen Kirche des 20. Jahrhunderts. Sich auf für den gewöhnlichen Leser unzugängliche Dokumente zu berufen, die es gar nicht gibt, ist wissenschaftlich und menschlich höchst unredlich und disqualifiziert diese "Dame" als ernstzunehmende Historikerin.

Monika32 20. September 2021: Klar,

ich bin auch dafür, dass Missstände aufgeklärt werden. Doch kommt mir das alles nach Rücktritt eines deutschen Papstes zu spät. Es passt für mich - Achtung: Eigenmeinung ;-) - zu sehr in die Historie. Dem Adel war der Papst schon immer ein Dorn im Auge. Versuchte man mit Luther eine erste Abspaltung gegen den Papst? Wollte man es jetzt über einen deutschen Papst erreichen, indem man dachte diesen mit Zurückhalten von Mißbrauchsfällen erpressen zu können?
Ist dies jetzt der letzte Versuch den Papst unglaubwürdig zu machen, um eine eigene deutsche kath. Kirche im Verbund mit diesem ev.-luth. Verwaltungskirchensystem gründen zu können?

J. Rückert 20. September 2021: Klein-Hochhuth?

@Lämmchen: Wie wurde Hochhuth berühmt?
Wer Artemistempel anzündet macht sich einen Namen, wer Tempel schmückt bleibt unbekannt. So ist die Welt.

Lämmchen 20. September 2021: @Elmar69

Sie vermischen Äpfel mit Birnen. Rom hat zu dem Zeit einige Gründer von ihrem Werk getrennt.due Scjönstattbewegung war viel zu neuartig für die alten Strukturen der Kirche.

Diese Frau Teuffenbach erscheint mir recht dubios. Lange Zeit war von der rein gar nichts wahrzunehmen, keine Veröffentlichung, kein Vortrag, nix.
Sie scheint an der Anima in Rom persona non grata zu sein.
Und dann veröffentlicht sie ein Buch...
Erinnert mich irgendwie an Doris Wagner...

elmar69 20. September 2021: Einstweilige Anordnung

Die Grundlage müsste hier sein, dass deutliche Indizien für die Unwahrheit der Behauptungen vorliegen. Das scheint nicht der Fall zu sein, deshalb kann die Publikation nicht im Schnellverfahren verboten werden. Anscheinend handelt es sich nicht um längst widerlegte alte Vorwürfe.

Die "Berufung" wäre hier die Aufnahme eines regulären Gerichtsverfahrens, wo dann beide Seiten die Gelegenheit haben, Indizien vorzulegen.

Nach dem Wikipedia-Eintrag war er aber von Rom aus Europa verbannt worden, das Buch bezieht sich auf diese Vorwürfe. Die in dem Buch erhobenen Vorwürfe sind sicherlich auch deshalb für das Gericht nicht offensichtlich falsch.

Winrod 20. September 2021: Ich will nicht sagen, dass nichts dran ist.

Aber ich gebe zu bedenken, dass man heutzutage Meinungen auch "kaufen" kann.

Dr Feingold 20. September 2021: in der Sache ist das zu begrüssen

da man sich solchen Diskussionen stellen muß
eine kleine Korrektur die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung ist kein Urteil, sondern nur eine Maßnahme, die bis zu einem Urteil den Schaden minimieren soll
Ich denke nicht, dass man dagegen berufen kann

Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.


© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz