kath.net katholische Nachrichten

Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp


Papst: War an Entscheidungen im Rupnik-Skandal nicht beteiligt

28. Jänner 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden


Franziskus bestreitet in Interview mit Nachrichtenagentur AP inhaltliche Einmischungen in die Untersuchungen der Vorwürfe von Ordensfrauen gegen den international bekannten Jesuitenpater und Mosaikkünstler.


Vatikanstadt/New York (kath.net/ KAP)

Papst Franziskus hat bestritten, eine Rolle bei kirchenrechtlichen Entscheidungen über den Fall des Jesuitenpaters und Mosaikkünstlers Marko Rupnik (68) gespielt zu haben. Seine einzige Entscheidung sei gewesen, unterschiedliche Verfahren zusammenzuführen, weil sich sonst die Verfahrenswege getrennt hätten und alles durcheinander geraten wäre, sagte Franziskus in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview der Nachrichtenagentur "Associated Press" (AP).

Im vergangenen Dezember war der Fall Rupnik publik geworden. Dem aus Slowenien stammenden Jesuiten wird in Medienberichten vorgeworfen, er habe junge Frauen und Ordensfrauen sexuell ausgenutzt. Ermittlungsverfahren des Ordens unter Federführung der Glaubenskongregation endeten mit der Feststellung, dass die mutmaßlichen Verfehlungen verjährt seien.


In einem anderen Fall war Rupnik im Mai 2020 nach drei Jahren Ermittlungen und Verfahren per Dekret der Römischen Glaubenskongregation exkommuniziert worden war. Er hatte eine der Frauen, die er verführt hatte, in der Beichte von der mit ihm begangenen fleischlichen Sünde losgesprochen - und damit eine der schlimmsten Straftaten nach dem Kirchenrecht begangen. Noch im selben Monat wurde die Exkommunikation wieder aufgehoben, weil der Täter gestanden und bereut hatte. Daraufhin wurde immer wieder die Vermutung geäußert, die rasche Aufhebung der Strafe habe der Papst persönlich angeordnet.

Franziskus bestritt im AP-Interview inhaltliche Einmischungen. Er habe damit nichts zu tun gehabt. Zudem sei er von den Vorwürfen gegen Rupnik überrascht gewesen: "Dies, eine Person, ein Künstler dieses Niveaus - das war für mich eine große Überraschung und ein Schmerz."

Der Papst verteidigte die Praxis, dass sich der Vatikan in anderen, rund 30 Jahre zurückliegenden Fällen des Skandals, an die kirchenrechtlich vorgeschriebenen Verjährungsfristen gehalten und deshalb keine weiteren Strafen verhängt habe. Verjährungsfristen gehörten ebenso wie die Unschuldsvermutung zu den unverzichtbaren rechtlichen Garantien. Wenn es sich um sexuelles Fehlverhalten mit Erwachsenen handle, halte er sich stets an die Verjährungsfrist, so der Papst, der auch oberster Richter der Kirche ist. Wenn aber Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen betroffen seine, dann hebe er diese Fristen auf.

Jüngste Vorwürfe, wonach eine der von Rupnik bedrängten Frauen damals erst 16 Jahre alt gewesen sein soll, wurden in dem Interview nicht thematisiert.

Das Kirchenoberhaupt räumte ein, dass die katholische Kirche noch einen weiten Weg bei der Bekämpfung von Missbrauch vor sich habe. Er plädierte für mehr Transparenz und Kommunikation, auch im Bereich "schutzbedürftiger Erwachsener". "Und mit der Transparenz kommt etwas sehr Gutes, nämlich die Scham. Scham ist eine Gnade", so der Papst.

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Tweet 




Lesermeinungen

Kostadinov 28. Jänner 2023: das muß man ihm schon glauben

die Dubia hat er ja damals auch nicht erhalten...

tieviekath 28. Jänner 2023: Die spannende Frage ...

... bleibt aber doch: Wer hat denn damals die Exkommunikation aufgehoben? Wer hatte das Recht dazu? Jeder Bischof - oder am Ende nur der Papst?

Smaragdos 28. Jänner 2023:

Dann möge PF doch bitte sagen, wer genau im Mai 2020 die Exkommunikation so schnell wieder aufgehoben hat!

Zeitzeuge 28. Jänner 2023: Vgl. can. 977 und 1384 CIC!

Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.


© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz