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US-Erzbischof Listecki entzieht einem Priester die Befugnis zum Beichtehören

24. März 2023 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
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Priester James Connell unterstützte zuvor öffentlich den staatlichen Versuch, Priester zum Brechen des Beichtsiegels zu zwingen. Von Petra Lorleberg


Milwaukee (kath.net/pl) Mit seiner Geduld am Ende ist Jerome E. Listecki, Erzbischof von Milwaukee (US-Bundessstaat Wisconsin): Der Ruhestands-Priester James Connell „verbreitet weiterhin falsche Informationen über das sakramentale Beichtgeheimnis. Er hat sich öffentlich für die Aufhebung des rechtlichen Schutzes des Beichtsiegels eingesetzt und hat behauptet, dass es Situationen gebe, in denen es zulässig sei, das Beichtsiegel zu verletzen“. Dies schreibt Erzbischof Listecki in seinem Statement auf der offiziellen Website des Erzbistums. Er entzieht dem Priester die Berechtigung zum Beichtehören, dies gilt, wie er eigens betont, weltweit.

Zuvor hatte es im Erzbistum, so die Darstellung des Erzbischofs, „weit verbreitete Unruhe unter dem Volk Gottes“ über die Wortmeldungen dieses Priesters gegeben. Gläubige fühlten „dazu veranlasst, sich zu fragen, ob die Privatsphäre des Beichtstuhls jetzt von ihm oder einem anderen katholischen Priester verletzt werden kann“. Dem Statement kann man entnehmen, dass einiges dieser Unruhe direkt auf dem Schreibtisch des Bischofs gelandet war, der Protest von Gläubigen war erfolgreich. Hintergrund der Äußerungen des Priesters in mehreren Zeitungen war der Versuch, aufgrund der erheblichen kirchlichen Missbrauchsskandale nun staatlicherseits das Beichtgeheimnis zu verhindern und Priester dazu zu zwingen, Missbrauchstäter anzuzeigen, die innerhalb ihrer Beichte entsprechende Taten gestehen und bereuen. Ähnliche Versuche zum Bruch des beruflichen Schweigesiegels bei Verbrechen sind allerdings nicht beispielsweise aus den Gesprächen von Tatverdächtigen mit ihren Anwälten bekannt.


kath.net dokumentiert das Statement von Erzbischof Listecki in voller Länge in eigener Übersetzung – Für die Übersetzung © kath.net

Leider habe ich erfahren, dass Pater James Connell, ein Priester der Erzdiözese Milwaukee, der sich inzwischen aus dem aktiven Dienst zurückgezogen hat, weiterhin falsche Informationen über das sakramentale Beichtsiegel verbreitet. Er hat sich öffentlich für die Aufhebung des rechtlichen Schutzes des Beichtsiegels eingesetzt und behauptet, dass es Situationen gebe, in denen es zulässig sei, das Beichtgeheimnis zu verletzen.

Solche Behauptungen stehen in schwerwiegendem Widerspruch zu den endgültigen Lehren der katholischen Kirche über dieses Sakrament. Die katholische Kirche erklärt nachdrücklich, dass das sakramentale Beichtsiegel immer und unter allen Umständen ohne Ausnahme vollkommen unantastbar ist. Die Erzdiözese Milwaukee stimmt diesem fundamentalen Grundsatz des katholischen Glaubens uneingeschränkt zu.

Die falschen Behauptungen von Pfr. James Connell haben verständliche und weit verbreitete Unruhe unter dem Volk Gottes verursacht und sie dazu veranlasst, sich zu fragen, ob die Privatsphäre des Beichtstuhls jetzt von ihm oder einem anderen katholischen Priester verletzt werden kann.

Ich habe Pater James Connell darüber informiert, dass er mit sofortiger Wirkung alle derartigen fehlerhaften Mitteilungen einzustellen hat, die die Lehren der Kirche über das Beichtsiegel verzerren. Ich habe auch sofort die kanonischen Befugnisse von Pater Connell entfernt, das Sakrament der Beichte gültig zu feiern und die Absolution anzubieten, hier in der Erzdiözese Milwaukee und damit auch in der katholischen Kirche auf der ganzen Welt.

Die Erzdiözese Milwaukee setzt sich weiterhin uneingeschränkt für den Schutz aller Menschen vor Missbrauch und Vernachlässigung ein. Unsere Verpflichtung zu diesem Schutz erlaubt es uns jedoch in keiner Weise, Praktiken, Richtlinien oder gesetzgeberische Maßnahmen zu unterstützen oder zu befürworten, die die Unverletzlichkeit des Beichtsiegels und das Recht des Klerus zum Beichtehören bedrohen würden.

Hochwürdigster Jerome E. Listecki
Erzbischof von Milwaukee

Link zum Originalstatement auf der Website der Erzdiözese Milwaukee

Archivfoto Erzbischof Listecki (c) Erzdiözese Milwaukee


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Lesermeinungen

Norbert Sch?necker 26. März 2023: Heiliger Johannes Nepomuk

bitte für die Beichtenden und die Beichtpriester!

Chris2 25. März 2023: @girsberg74

Im Prinzip haben Sie recht. Doch gab es meines Wissens in der Frühkirche die öffentliche Beichte vor der ganzen Gemeinde. Das hat sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht bewährt, insbesondere, aber nicht nur, bei Mord und Ehebruch.
Da die Kirche die "Ohrenbeichte" (geheimes Beichtgespräch unter 4 Augen) verbindlich gemacht hat, muss man in der Tat eigenlich nicht darüber diskutieren. Doch wenn man das Hauptargument der Abgreifer widerlegen kann (hoffentlich), sollte man das auch tun - zumal in einem immer "gottloseren" Zweig von Mutter Kirche, der hoffentlich wenigstens noch rationalen Argumenten zugänglich ist. Nach außen zieht das Argument "hat die Kirche für immer festgelegt" sowieso nicht. In den Ring werfen muss man es natürlich dennoch. Und bitte mit Überzeugung. Aber wie gesagt...

girsberg74 24. März 2023: Es geht um ein Prinzip

Ich finde. man sollte sich gar nicht darüber unterhalten, - nirgendwo! -, was alles positiv oder negativ geschehen könnte, wenn ...

Hier gibt es nur ein Basta und das hat Bischof Listecki pflichtgemäß klar gemacht!

Richelius 24. März 2023: @ Chris2

Man muß aber nicht soweit ins Detail gehen, daß der Priester einem einen Strick daraus drehen könnte.

Chris2 24. März 2023: Lieber @Richelius

Wie meinen Sie das? Da Jesus gesagt hat, "...und wem Ihr sie behaltet, dem sind sie behalten" muss der Priester die Sünden definitiv kennen (sonst wäre dieser eher theoretische Teil nicht umsetzbar). Sicher, wenn man sonstwo beichten geht, kennt einen der Priester nicht und auch eine blickdichte Abtrennung sorgt für mehr Anonymität. Meinten Sie so etwas?
Aber wer bei der Beichte sein Smartphone dabei und anhat, der scheint ohnehin nichts zu verbergen zu haben...

joh14,6 24. März 2023: Immer wieder gibt es, auch in Europa die Forderung nach Aufweichung des Beichtgeheimnisses

Da kann man nur sagen :
Wehret den Anfängen !
Gut, daß der Bischof so klar eingreift.

Ein immenser Vertrauensverlust wäre die Folge.

Genauso abwegig finde ich die Einführung der Laienbeichte oder auch Spendung der Krankensalbung durch Laien,
wie sie bei der 5. Vollversammlung des syn Weges diskutiert ( gefordert ?) wurde, Folge einer falschen Anthropozentrik, die letztlich die Sakramentalität, das besondere Geschenk des Priestertums nicht versteht und missachtet.

Diese Angriffe auf das Priestertum sehe ich als Hauptgrund für die "Berufungskrise" derzeit, die wir selbst verschuldet haben.

Gott schenkt sicherlich Berufungen, aber welcher junge Mann ist bereit dem Ruf zu folgen bei solchen Aussichten ?

Richelius 24. März 2023:

Selbst wenn der Staat es möchte, man kann die Beichte so gestalten, daß der Priester nichts zu berichten hat, die Beichte aber dennoch gültig wäre.

Chris2 24. März 2023: Das wäre auch sinnlos

Kurzfristig gäbe es ein paar spektakuläre Erfolge, aber dann nicht mehr. Und kein (auch nur potentieller) Täter würde sich mehr einem Priester anvertrauen: Statt Hilfe, Prävention (überhaupt oder zumindest vor weiteren Taten) und Sündenvergebung nur noch kochen in der eigenen Suppe - bis der Schnellkochtopf irgendwann explodiert...

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