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Gericht stellt fest: Verhaftung von Lebensschützern war Diskriminierung

5. September 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
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In Washington wurden im Sommer 2020 zwei Lebensschützer verhaftet, während hunderte ‚Black Lives Matter’-Demonstranten unbehelligt blieben.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Bundesgericht in Washington D.C. hat festgestellt, dass die Behörden der US-Hauptstadt das Recht „selektiv angewandt“ hat, indem sie zwei Lebensschützer verhaftet, aber hunderte Randalierern von „Black Lives Matter“ (BLM) ignoriert haben.

Während der „Black Lives Matter“ Demonstrationen im Sommer 2020 hat die Polizei nur vier Randalierer verhaftet, die öffentliches und privates Eigentum beschädigt haben. Bei einem kleineren Protest der Lebensschutzorganisation „Students for Life of America“ sind zwei Demonstranten verhaftet worden, die mit Kreide (!) „Black pre-born lives matter“ auf den Gehsteig vor einer Abtreibungsklinik von Planned Parenthood geschrieben haben.


Die Frederick Douglass Stiftung und die Students for Life of America klagten die Stadt Washington wegen selektiver Anwendung des Rechts. Sie warfen der Stadt vor, die Rechte der Lebensschützer missachtet zu haben. Die einseitige Anwendung sei verfassungswidrig.

Ein Berufungsgericht gab den Klägern nun Recht und stellte fest, dass die Behörden der Stadt die Lebensschützer strenger behandelt habe als die BLM-Aktivisten. Es hob damit ein Urteil eines Gerichts erster Instanz auf, welches die Beschwerde zurückgewiesen hatte.

Im Sommer 2020 seien „tausende Demonstranten“ von BLM auf der Straße gewesen. Die Parolen der Bewegung seien überall auf Straßen, Gehsteigen und Häuserfassaden sichtbar gewesen. Sie hätten gegen die Verordnungen der Stadtverwaltung verstoßen. Im selben Sommer seien die beiden Lebensschützer, die im Rahmen eines kleineren Protests gehandelt hätten, verhaftet worden.

Die Behörden von Washington könnten Botschaften, denen sie nicht zustimmen, nicht zensurieren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte für alle, sagte Erin Hawley von der Alliance Defending Freedom (ADF). Sie hat die Lebensschützer vor Gericht vertreten.

 


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Lesermeinungen

Chris2 5. September 2023: Es war eben (doch nicht?) wie in Deutschland

Dort hatten 25.000 Black-Lives-Matter-Anhänger in der Frühphase von Corona in München demonstrieren dürfen, während sonst noch fast alles verboten war. Das intelligente Virus wusste halt, dass erstere "die Guten" waren...

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