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Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.


Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


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Lesermeinungen

chorbisch 12. Februar 2024: @ Wilolf

Waren Sie beim Verfahren vor Ort und verfügen über die nötigen juristischen Kenntnisse?

Oder wie kommen Sie auf die Idee, die Richter hätten eigentlich lieber anders entschieden? Sind die Ihnen persönlich bekannt?

Natürlich gibt es immer wieder Urteile, die einen kopfschüttelnd oder gar fassungslos zurücklassen. Aber mit solchen Unterstellungen wäre ich vorsichtig, nicht nur wegen des achten Gebots.

Wilolf 11. Februar 2024: @Wirt1929: Gerichtsentscheidung grundsätzlich objektiv?

Schön wär’s ja. In diesem Fall war das Gericht aber wohl kaum von sich aus objektiv, sondern es konnte gar nicht anders entscheiden. Broders Anwalt, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ist einfach ein viel zu guter Jurist und hat dazu auch noch Charakter. (Letzteres kommt bei Rechtsanwälten nicht allzu häufig vor - Zitat Heinz Rühmann in „Hokuspokus oder: Wie lasse ich meinen Mann verschwinden?“: „Wenn er ein Gewissen hat, hätte er nicht Rechtsanwalt werden sollen.“)

Wirt1929 11. Februar 2024: Anerkannter Kolumnist

H.M.Broder ist ein Kolumnist unserer Zeit, der uns mit seiner Biographie viel zu sagen hat. Zuspitzend ab und an deftig, aber immer auf den Punkt greift er Themen auf und scheut nicht den Gegenwind. Ein Gewinn in jeder Talkrunde, leider fast garnicht im öffentlich rechtlichen TV. Die Gerichtsentscheidung zeigt doch eine grundsätzliche Objektivität. Ich wünsche mir diese auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen.

dalex 11. Februar 2024: Es reicht schon,

die merkwürdige Ausweitung des Begriffs Rassismus in den letzten Jahren zu beobachten. War Rassismus in Anlehnung an die Rassenideologie der Nazis eine rein genetisch-biologische Thematik, ist es heute eher ein soziokultureller Kampfbegriff geworden. Kritik an Kulturen ist Rassismus - außer an der eigenen. Es ist auch recht merkwürdig, dass es aus der linken Brille legitim erscheint, alle AfD Wähler als Nazis zu diffamieren. Auch der offene Aufruf zum Töten von Nazis durch die Antifa scheint eher als kulturelle Bereicherung und nicht als Volksverhetzung gewertet zu werden. Merke: wo dir ein Genderstern begegnet, ist Meinungsfreiheit unerwünscht!

borromeo 11. Februar 2024: girsberg74 stimme ich zu!

Henryk Broder zu lesen oder ihm zuzuhören ist ein Gewinnn in dieser Zeit des öffentlich-rechtlich-journalistischen Einheitsbreis. Ja, er überspitzt oft, manchmal wählt er auch eine derbe Sprache, aber er ist erkennbar der Wahrheit verpflichtet. Und genau das ist heute wichtig.

girsberg74 11. Februar 2024: Ich freue mich,

dass Henryk M. Broder diesen Prozess angestrengt und gewonnwn hat. Broder ist ein Leuchtfeuer.


Wir sollten das aber nicht bloß über- und weglesen, sondern auf solche Perönlichkeiten hinweisen und Verlinkungen zu diesen zu föredern.

Es gibt im Internet viele Informationsmöglichkeiten, die eine andere Luft ausatmen als die Öffentlich-Rechtlichen Medien, deren einseitigw Information wir auch noch zwangsbezahlen.

Freude an Gott 11. Februar 2024: Ein wichtiges Urteil

Hoffentlich wehren sich immer mehr Menschen gegen diesen übergriffigen Staat, der alle Nicht-Linken ganz schnell mit Rechtsextremisten bzw. Rassisten gleichsetzt. Und hoffentlich bleibt die Justiz unabhängig.
Gott segne Henryk Broder!

Chris2 11. Februar 2024: Ein großer Sieg des Rechtsstaates

über die Gesinnungsdiktatur, die, wie hier, immer öfter in prätotalitärer Weise auch den Rechtsstaat missbraucht, um ihre Ideologien durchzusetzen und sie / sich vor der bitteren Realtät auf allen Ebenen zu schützen...
Erinnert an all die Vorstöße weisungsgebundener Ämter, insbesondere des Frau Phaser unterstellten Bundesregierungsschutzes (o.ä.) bzw. der LandesVSämter gegen die AfD, die immer wieder vor Gericht scheiterten, zuletzt in Thüringen (keine ausreicchenden Belege!) oder wo man das Vertrauen in den VS sogar als "total zerstört" bezeichnet hatte, weil dieses sich an keine gerichtlichen Absprachen halte. Aber wer erfährt das schon? Hauptsache vorher wochenlang maximalstmögliches AfD-Bashing. Großes Dementi? Wozu? Sonst bleibt ja nichts hängen...

Wirt1929 11. Februar 2024: Gratulation

Man kann nur hoffen das die Entscheidung rechtskräftig ist. H.M. Bruder ist einer der wenigen Kolumnisten,der sich traut, seine Meinung weder links noch rechtslastig geradeaus zu äußern. Ja, er kann auch derbe zuspitzen, aber immer unter dem Gesichtspunkt der objektiven Beschreibung der entsprechenden von ihm aufgegriffen Problematik. Ich hoffe noch etliches von ihm zu hören und zu lesen.

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