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Englischer Erzbischof Wilson: Wenden Sie sich wegen assistierter Sterbehilfe an Ihren Abgeordneten

27. März 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Erzbischof ruft die Gläubigen in Hirtenbrief dazu auf, aktive Lebensschützer zu werden, sich bei Parlamentariern gegen Sterbehilfe auszusprechen und Lebensrechts-Kampagnen wie bsp. von ‚Right to Life‘ zu unterstützen. Von Petra Lorleberg


London (kath.net/pl) „In diesem Hirtenbrief geht es in erster Linie um die aggressive Förderung der Assistierten Sterbehilfe und der Euthanasie, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es derzeit Versuche gibt, das Strafjustizgesetz der Regierung zu manipulieren, so dass extreme Änderungen eine Abtreibung sogar bis zur Geburt möglich machen würden. Wohltätigkeitsorganisationen wie ‚Right to Life‘ veranstalten Kampagnen, die es Ihnen erleichtern, Ihren Parlamentsabgeordneten wissen lassen, wie wichtig es ist, das Lebensrecht eines jeden Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu verteidigen. Wenn Sie dazu in der Lage sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Abgeordneten, um Ihren Widerstand gegen Sterbehilfe zum Ausdruck zu bringen sowie Ihren Wunsch, dass sich die Regierung sich bei der Palliativversorgung im gesamten Vereinigten Königreich zu Verbesserungen verpflichtet – und ebenso Ihre Opposition zur Abtreibung.“ Derart deutlich formuliert der Erzbischof von Southwark (London), John Wilson, in seinem Hirtenbrief an die Katholiken seines Bistums. Der Hirtenbrief wurde zur Verteilung auf den 23.3.2024 veröffentlicht. Deutschsprachige (von Kirchengeldern finanzierte) offiziell-katholische Medien haben bisher kaum darüber berichtet. Der Erzbischof schildert eigens, dass das Vereinigte Königreich „derzeit eine bedeutende Kampagne von Befürwortern der Sterbehilfe“ erlebe. Die mediale Berichterstattung habe den „Druck auf die Parlamentsmitglieder, die Gesetzgebung zu ändern“, erhöht.


Der Erzbischof erläutert: „Die katholische Kirche glaubt und lehrt, dass jedes Leben wertvoll ist, unabhängig vom eigenen körperlichen oder geistigen Zustand oder Fähigkeit. Wir sind dazu berufen, uns um die Leidenden zu kümmern, nicht darum ihren Tod herbeiführen. Wir können jede Form von Sterbehilfe und assistiertem Suizid nicht gutheißen.“

Erzbischof Wilson warnt weiterhin davor, dass die Option, das eigene Leben zu beenden, auf die schiefe Ebene gerate und sich „von der Option zur Pflicht entwickelt“. Außerdem warnt er vor den Auswirkungen auf das Ethos des medizinischen Personals. Jene, denen man vertraue, werden dann auch diejenigen, die dem eigenen Leben ein Ende setzen können. Eine Kultur des Lebens würde damit zu einer Kultur des Todes verformt werden. Auch zeigten die Erfahrungen – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Legalisierung der Abtreibung – dass egal welche Sicherungen anfangs zugesichert würden, diese dann niedergetrampelt werden. Auch warnt der Erzbischof, dass eine Legalisierung der Sterbehilfe große Bedenken wegen möglicher Nötigung der Kranken wecke.

Die Antwort auf den steigenden Anteil Pflegebedürftiger ist nicht die Sterbehilfe, sondern eine verbesserte Palliativversorgung, einschließlich ihrer besseren Finanzierung, so der britische Bischof.

Außerdem verwies der Erzbischof darauf, dass die Sterbehilfe inzwischen für immer weitere Krankheitsbilder nutzbar werde, beispielsweise bei Magersucht, Diabetes, Leistenbrüchenm, Arthritis.

Abschließend schreibt er wörtlich: „Als getaufte Jünger des Herrn Jesus müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu unterstützen, besonders jene, die keine Stimme haben, um für sich selbst zu sprechen. Möge Gott Sie immer segnen, Sie leiten und stärken Sie in Ihren Bemühungen, jedes menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu erhalten, zu respektieren und zu beschützen“.

Link zur Website des Erzbistums Southwark: Archbishop John: “Every human life is to be cherished.”

Foto (c) Erzdiözese Southwark/Screenshot


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Lesermeinungen

Johannes14,6 27. März 2024: Von der Option zur Pflicht...

"Erzbischof Wilson warnt weiterhin davor, dass die Option, das eigene Leben zu beenden, auf die schiefe Ebene gerate und sich „von der Option zur Pflicht entwickelt“."

Genau das ist die Gefahr! Da unser Gesundheits- und Pflegesystem ohnehin nicht mehr finanzierbar ist (dank gestiegener Energie- und Personalkosten etc) und ein Mangel an qualifiziertem Personal v.a. in der Alten- und Krankenpflege besteht, könnte man den Alten zumindest implizit nahelegen, der Gesellschaft doch besser nicht länger zur Last zu fallen.

Anfängliche Beschränkungen lassen sich erfahrungsgemäß nicht durchhalten !

Darum halte ich es (wie schon öfter kommentiert) für fatal, wenn Bischof Bätzing sich auf diese Diskussion überhaupt einläßt, und in katholischen Einrichtungen "Schutzräume" fordert, statt klar zu sagen: die katholische Kirche lehnt Euthanasie ab.

Mittelfristig steht dann ja auch die Gewissensfreiheit der Ärzte auf dem Spiel, wenn sie vertraglich gezwungen werden, Tötungshandlungen vorzunehmen.

elmar69 27. März 2024: Deutsche Regelung lässt wenig zu

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil ist die "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Selbstmord ebenfalls verboten. Damit sind "Sterbehilfevereine" hier eindeutig unzulässig.

Die weitergehende "Tötung auf Verlangen" war in Deutschland schon immer verboten. Ein Recht auf Bereitstellung entsprechender Medikamente zum "sanften Abgang" gibt es auch nicht.

Es verbleibt der individuelle Einzelfall. Da ist es wohl das beste, das Strafrecht nicht anzuwenden. Wenn jemand einem nahen Angehörigen eine Möglichkeit zum Selbstmord schafft, wird eine Strafandrohung vermutlich auch kein Umdenken erzeugen.

Uwe Lay 27. März 2024: Die Konsequenzen!

Wenn die Beihilfe zu einem Suizid verboten werden soll, ist das nur möglich, wenn auch der Suizid als kriminelle Handlung qualifiziert wird, denn eine Beihilfe zu einer erlaubten Tat kann nie verboten werden. Wenn aber der Suizid als Selbstmord qualifiziert zu bestrafen ist, dann muß auch wie ein Mordversuch mit Gefängnisstrafen geahndet wird, jeder Suizidversuch mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.Ob das erstrebenswert ist? In Deutschland kann sich aber keine Partei für ein Verbot der Suizidhilfe aussprechen, da das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht grundgeetzwidrig ist.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot

lakota 27. März 2024: Großartig!

DAS ist ein Hirtenbrief! SO spricht ein katholischer Bischof!
Warum nicht auch bei uns? Nur noch Feiglinge?

Gott segne Sie, Herr Erzbischof Wilson!

bücherwurm 27. März 2024: Das liest sich aber ganz anders als die Ducksmäuserei so mancher deutschsprachiger Bischöfe!

Im deutschen Sprachraum sind manche Bischöfe anscheinend peinlich berührt, wenn sie sich öffentlich zum Lebensschutz bekennen sollen! Es ist wirklich traurig... Gegen Sterbehilfe sind sie ja noch einigermaßen, aber die Frage der Abtreibung, da wird es ihnen möglicherweise verstärkt unangenehm!

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