kath.net katholische Nachrichten

Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp


Bidens Pro-Abtreibungs-Wahlkampfvideo – ein Drittel der Bundesstaaten schränkt Abtreibung stark ein

18. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Artikel versenden | Tippfehler melden


In 15 US-Bundesstaaten ist Abtreibung bis auf wenige Ausnahmen verboten, in drei weiteren Bundesstaaten gilt ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag. Biden positioniert sich in einem Wahlkampfvideo als Verteidiger der legalen Abtreibung.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat sich in einem Wahlkampfvideo erneut für die legale Abtreibung eingesetzt. Biden kritisiert darin die Lebensschutzpolitik seines Vorgängers und wahrscheinlichen Gegenkandidaten bei der Präsidentenwahl im November, Donald Trump.

Biden thematisiert insbesondere die Ernennung von drei Richtern am Obersten Gerichtshof, durch die eine Mehrheit für die Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“ ermöglicht wurde. Trump hat dies wiederholt als sein Verdienst bezeichnet. Die Abtreibung wird seither auf Ebene der Bundesstaaten geregelt. Einige Bundesstaaten haben die Abtreibung stark eingeschränkt oder verboten.

In dem 30 Sekunden dauernden Werbespot sagt Biden: „Ihr Körper und Ihre Entscheidungen gehören Ihnen, nicht dem Staat, nicht Donald Trump.“ Dann sagt er wörtlich: „Ich werde kämpfen wie der Teufel, um Ihre Freiheit zurückzubekommen.“


In einem weiteren, 60 Sekunden dauernden Video kommt eine Frau aus Texas zu Wort, die behauptet, zweimal wegen einer Fehlgeburt fast gestorben zu sein, weil sie (aufgrund des Abtreibungsverbotes) keine medizinische Behandlung bekommen habe. Am Ende des Videos wird der Satz eingeblendet: „Donald Trump hat das getan.“

In dem Video wird fälschlich behauptet, dass die Lebensschutzgesetze für das Fehlen der Behandlung verantwortlich seien, obwohl alle Abtreibungsverbote die volle medizinische Versorgung für schwangere Frauen sicherstellen.

Ein Gericht in Arizona hat festgestellt, dass das vom Kongress des Bundesstaates beschlossene Abtreibungsverbot in Kraft treten kann. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates hob ein Urteil eines Gerichts niedrigerer Instanz auf, welches das Gesetz falsch interpretiert hatte.

Das Recht von Arizona setze für die Legalisierung der Abtreibung voraus, dass es ein bundesweit geltendes „Recht auf Abtreibung“ gebe. Das Urteil „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“, mit dem der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben hat, hat klargestellt, dass ein „Rechts auf Abtreibung“ nicht existiert. Da auch die Verfassung von Arizona kein „Recht auf Abtreibung“ enthält, gibt es keinen Grund, warum das Abtreibungsverbot nicht in Kraft treten sollte, begründete das Gericht seine Entscheidung.

In Arizona galt ab 1864 ein Abtreibungsverbot, welches durch die Entscheidung „Roe v. Wade“ aufgehoben wurde. Mit der Aufhebung von „Roe v. Wade“ 2022 konnte das Abtreibungsverbot wieder in Kraft treten. Abtreibungen sind damit in Arizona illegal, ausgenommen sind medizinische Notfälle.

Mit dieser Entscheidung ist die Abtreibung in 15 US-Bundesstaaten bis auf wenige Ausnahmen verboten. Drei weitere Staaten haben Abtreibungsverbote bei Herzschlag beschlossen: Georgia, North Carolina und Florida. In mehr als einem Drittel der US-Bundesstaaten ist damit das Leben der Ungeborenen in allen oder den meisten Fällen gesetzlich geschützt.

Im Maine ist eine Initiative gescheitert, welche die Abtreibung in der Verfassung des Bundesstaates verankern wollte. Bevor die Initiative den Wählern zur Abstimmung vorgelegt werden kann, muss sie im Senat des Bundesstaates von mindestens zwei Drittel der Abgeordneten unterstützt werden. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit kam nicht zustande, weshalb die Initiative bei den Wahlen im November nicht zur Abstimmung kommen wird.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Tweet 




Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.


© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz