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22. August 2024 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
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Das Töten einer Wespe kostet in Deutschland bis zu 65.000 Euro - Das Töten kleiner, ungeborener Kinder wird vom Staat sogar gefördert - Eine Glosse von Roland Noé
Linz (kath.net/rn)
Werden Sie derzeit auch von Wespen geplagt und gestört? 2024 sollen sie besonders agressiv sein. Was ich nicht wusste. In Österreich kann man ohne Problem eine Wespe erschlagen, wenn man sich gestört fühlt. Manche machen davon durchaus auch Gebrauch. Was ich nicht wusste: In Deutschland stehen verschiedene Wespen unter Artenschutz und dürfen "ohne vernünftigen Grund" nicht verletzt und nicht getötet werden. In Bayern soll es bei einem Vergehen ein Bußgeld von 5000 Euro geben, in Brandenburg soll das Erschlagen einer Wespe sogar 65.000 Euro kosten. Deutschland, was für ein tragisches Land! Das Töten einer Wespe kostet bis zu 65.000 Euro, das Zerstückeln und Zerstören eines ungeborenen Menschen wird nicht bestraft und wird vom Staat sogar gefördert und unterstützt. Liebe Politiker, schämt euch!
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modernchrist 25. August 2024: Die Kirche - vor allem die katholische Kirche
muss endlich den umfassenden Lebensschutz - vor allem das Töten von Kindern - zu ihrer Chefsache machen. Bischof em. Algermissen hat dies kürzlich angemahnt, dass der Lebensschutz in der Kirche nicht den Stellenwert hat, der ihm zukommen müsste. Wo ist hier der vielgepriesene Rat und die Kompetenz der Laiengremien? Sie sollen doch die gesellschaftlichen Probleme in die Kirche einbringen, damit sie gut reagieren kann? Wollen wir ein Volk von Mördern werden? Ein Volk, das Euthanasie und Kindstötung toleriert, finanziert und verteidigt? Im Dekalog steht: Du sollst nicht morden!
Morden ist Töten von Menschen ( ausser im Krieg oder bis jetzt noch Todesstrafe) Aber auch das letztere wird eher als Morden schon bewertet. Auch Töten im Krieg von Zivilisten ist Morden!
Tante Ottilie 22. August 2024: Hornissen
Die Erfahrung, dass hierzulande bestimmte Insekten gesetzlich bzw. behördlich höheren Schutz genießen als lebende Menschen, haben wir schon vor Kahren gemacht:
Wir hatten ein Hornissennest in unserer Hauswand. Die Biester nutzten beim Bau eingebaute Entlüftungsschlitze, um sich in dem dahinter liegenden Hohlraum einzurichten.
Hinweise an die zuständige Kreisbehörde, dass das Nest in unmittelbarer Nähe des Schlafzimmerfensters einer betagten Nachbarin war und dass ein Baby im Haus lebte, nutzten überhaupt nichts. Auf die Feststellung, dass solch aggressive Insekten hier mehr geschützt sind alls die Menschen, wurde der Verwaltungsmitarbeiter richtig pampig.
Weitere üble Beispiele sind geschützte Krähen, die in unserer Nachbarstadt inzwischen eine öffentliche Plage sind oder auch die Ansiedlung des Wolfes.
Haben wir alles den Grünen zu verdanken - in Schleswig-Holstein insbesondere dem langjährigen Umweltlandesminister Habeck.
lakota 22. August 2024: Vor rund 30 Jahren
hat Erzbischof Dyba mal gesagt:
"Die Grünen möchten am liebsten an jedem Tümpel mit Froschlaich eine Mahnwache aufstellen...aber die ungeborenen Kinder bis zum 9.Monat abtreiben".
Hat vor den Grünen schon mal einer unserer Bischöfe gewarnt???
Robi7 22. August 2024: Überbevölkerung
Es soll ja zu viele von uns auf dieser Welt geben. Neuerdings gibt es hier auch zu viele Rinder...
Wespen sind klein, diese brauchen demnach nicht zu viel Platz, Nahrung oder und vor allem wichtige Rohstoffe.
Autor: ein Rindvieh; Ironie aus...
So könnte eine weltliche Erklärung diesbezüglich lauten.
Herbstlicht 22. August 2024: zutiefst erschreckend!
obiges Beispiel zeigt, wie moralisch krank unsere Gesellschaft inzwischen ist....
Gefährdete Wespenarten zu schützen, mag ja sinnvoll sein, falls sie gefährdet sein sollten.
Doch menschliches Leben schützen, wer kommt denn auf diese absurde Idee?
Gut bezahlte Politiker!
Es ist nur noch erschreckend!
elisabetta 22. August 2024: @Adamo
Das sind die (UN-)Werte, welche man heute in D und auch anderswo ohne Wenn und Aber verteidigt, bei Nichteinhaltung sanktioniert und darauf auch noch stolz ist.
naiverkatholik 22. August 2024: Hühnerküken und Menschenembryo
Auch sind die Küken besser geschützt als die Kinder, siehe Meldung des Ladwirtschaftsministeriums zum Kükentötungsverbot (s. Link).
Da steht auch drin, dass die Geschlechtsbestimmung des Kükens nur bis zum 13. Bebrütungsstag gelten darf, weil es danach bei den Hühnerembryonen Schmerzempfindung gibt.
Wie ist das noch einmal beim Menschenembryo? Ich glaube, bei Feststellung von schwerer Erkrankung der Embryos und bei Belastung der Mutter kann nach dem Gesetz bis kurz vor der Geburt das Kind getötet werden, siehe embryo-pathische Indikation(wiki).
Adamo 22. August 2024: Welchen Wert hat die Tötung von Wespen gegenüber der Tötung eines Menschen im Mutterleib?
Dieses Wertebewußtsein ist bei uns völlig aus den Fugen geraten!
Es ist dringend erforderlich dass jeder Mensch gegen diese Werteungleichheit durch Leserbriefe oder Demonstrationen protestiert!
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