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4. Dezember 2024 in Prolife, 16 Lesermeinungen
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"Schnelles, kurzes und klares Hirtenwort der Bischöfe zum Lebensrecht des ungeborenen Kindes erforderlich! Jetzt!" - Gastkommentar von Dr. Christina Agerer-Kirchhoff, Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht München
Bonn-München (kath.net) Lassen Sie mich - zum Abschluss der erfolgreichen, ökumenisch verantworteten MÜNCHNER WOCHEN FÜR DAS Leben - einige knappe Argumente nochmals für Sie - auch für Sie als Bischöfe - zusammenfassen:
1. Die Tötung von Menschen kann in einem intakten Rechtsstaat niemals ausserhalb des Strafrechtes abgehandelt werden! Warum?
Die enormen Fortschritte der Pränatalforschung, die Feinheit der Untersuchungsgeräte belegen eindeutig und immer näher an die Konzeption heranrückend unzweifelhaft: Das ungeborene, rasant im Leib der Mutter heranreifende menschliche Lebewesen ist ein völlig unschuldiges kleines Kind, das sogar schon als Patient möglicherweise der Betreuung bedarf – und das ein einziges Ziel hat: geboren und von seiner Mutter gewärmt zu werden!
Im Alter von wenigen Wochen hat es alle Extremitäten, ein schlagendes Herz, ein steuerndes Gehirn, menschliche Regungen wie Blasenentleerung, Bewegungen von Händen und Füßen, Schlucken und Daumenlutschen!
Dies als „ungeborenes Leben“ zu bezeichnen ist schlichtweg biologisch falsch! Es ist eine kleine Person, denn den Menschen gibt es nur als Person!
2. Die Schwangere ist keine „werdende Mutter“, sie i s t Mutter. Haben Sie bitte immer, liebe Politiker, liebe Verantwortliche in der Kirche, diese beiden eigenständigen Persönlichkeiten, Mutter und Kind, vor Augen, wenn Sie darüber sprechen.
Das ist tatsächlich eine Blickweitung, die eingeübt werden muss. Begründung: Das Lebewesen, das die Frau trägt, ist von Anfang an ein menschliches Kind. Und jedes Kind, auch das noch ungeborene, hat eine Mutter!
Ein Körper, zwei Personen, so die Überschrift kürzlich in der FAZ! Wie richtig und für die Menschen auch verständlich! Unter dem vagen Begriff „ungeborenes Leben“ kann sich niemand etwas Konkretes vorstellen.
3. Auch durch eine neue, überlegtere Sprache können wir und gerade die Bischöfe und Laiengremien für den Lebensschutz aktiv sein. Jedes Wort von offizieller Seite der Kirche ist entweder hilfreich für den umfassenden Lebensschutz und die dafür engagierten Laien und Priester - oder es kann sogar katastrophal sein.
Bitte bedenken wir immer: Es geht um Leben und Tod von mehr als 100 000 Kindern jedes Jahr in unserem Land; ebenso geht es in unserer Sorge um mehr als 100 000 verletzte Frauen. Diese Zahlen liegen in Wahrheit wohl um 100% höher; man darf seriösen Wissenschaftlern hier sicher glauben. Die Kinder und ihr Lebensrecht müssen Chefsache in der Kirche sein. Chefsache heißt, dass jedes bischöfliche Büro Anliegen von Lebensrechtlern und Lebensschützern wahrnimmt und weitergibt! Auch ist es jetzt angezeigt, dass man – gerade als sich synodal geben wollende Kirche – bei Abfassung von Stellungnahmen unbedingt auch engagierte und erfahrene Leute aus dem aktiven Lebensschutz mit einbezieht!
4. In einem solchen Hirtenbrief wäre es endlich auch mal wieder hörbarer möglich, die Arbeit der vielen Lebensrechtsorganisationen und -Initiativen mit ihren Tausenden von Mitgliedern wertschätzend zu erwähnen! Ebenso das Engagement der vielen Beter und der hochsensibel agierenden Aktiven in letzter Minute vor dem Tod des Kindes direkt an den Tötungsstätten! Ist nicht Rettung aus Todesgefahr eigentlich eine Bürgerpflicht? Verdienten nicht eigentlich so manche Beter, Gehsteigberater:innen und Online-Berater Verdienstmedaillen für die Rettung von Menschenleben?
5. Hier könnten die Bischöfe mutig sich in einem solchen Hirtenbrief - auf andere Länder verweisend - hinter unsere Märsche für das Leben stellen, sie wertschätzend beurteilen als die einzige wirklich öffentlichkeitswirksame Aktion für das Lebensrecht der Schwachen und Stummen! Wer sonst soll denn dafür auf die Straße gehen? Wer sonst lässt sich dafür stundenlang anbrüllen?
6. Wir möchten als Christen nicht für Tötungen von Menschen bezahlen müssen! Verteidigen Sie bitte wortgewaltig als unsere kirchlichen Hirten unsere Interessen diesbezüglich! Niemals darf es eine automatische Bezahlung der Kosten für Menschentöten durch die Krankenkassen geben!
Hier wäre ein Stellschraube zur Verbesserung des bisherigen Konzepts: Die Bezahlung der Kindstötung, wie sie derzeit geregelt ist, erfolgt in fast allen Fällen nach der Antragstellung und Prüfung der finanziellen Verhältnisse durch die Gelder, welche die Länder in ihre Sozialhaushalte einstellen. Damit wird eine nach wie vor unrechtmäßige – nur straffrei gestellte - Handlung durch Steuergelder bezahlt! Wenn abtreibungswillige Eltern oder Großeltern das Blutgeld für die Tötung ihres Kindes oder Enkelkindes selbst berappen müssten, so käme vielleicht mancher zur Änderung seiner Vorhaben. Es ist Blutgeld, was sonst? Die eingesparten Millionenbeträge könnten in Frauenhäuser, Mutter-Kind-Fonds, Kinderhilfen und manches mehr fließen.
Schlagen wir Katholiken doch ein neues Nachdenken hierüber einfach vor!
7. Eines zeigt die Verdunstung der Empathie für das ungeborene Kind und sein Lebensrecht doch klar: Die bisherige Regelung kann und sollte Verbesserungen erfahren! Fordern wir, Sie als Hirten, doch bitte das Anhören des Herzschlages des zu tötenden Kindes! Dafür wäre ein Hirtenbrief der geeignete Ort! Das wäre ein Paukenschlag für das Kind! Wir Christen hoffen: Vielleicht ist das Ohr barmherziger als der Verstand! Das kindliche Herz schlägt hörbar ab der 6. SSW – doppelt so schnell wie unseres. Es pocht gleichsam um sein Leben! Man sieht das pochende Herz auch auf dem Ultraschallgerät. In manchen Bundesstaaten der USA wurden solche Vorschriften neuerdings eingeführt.
Hat das Kind nicht das Anrecht auf wenigstens einen Blick auf ihn und sein pochendes Herz, bevor man es tötet? Wenigstens einen Abschiedsblick der Mutter auf ihr Kind? Vielleicht ist sogar das Auge barmherziger als der Verstand? Schlimmer kann man einen Menschen nicht entmenschlichen, als wenn man sich weigert, seinen Herzschlag anzuhören und einen Blick auf sein kleines Körperchen zu werfen! Fordern wir solche Änderungen mit Autorität und öffentlichkeitswirksam! Bitte in einem Hirtenbrief!
Nur ein Unterschied zum bisherigen Vorgehen kann noch etwas in unserem Land bewirken! Ein Unterschied, der einen wirklichen Unterschied ausmacht – nach all dem Bisherigen, vielfach so Erfolglosen! Denn nun stehen wir an einem Abgrund an Bestialität.
8. Dringend nötig wäre ein direkter Ansprechpartner für die Engagierten im Lebensschutz innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz und in den Ordinariaten. Es kann nicht sein, dass es Queer-Beauftragte in großer Zahl gibt, jedoch der Lebensschutz und seine Unterstützung, auch die Werbung für die Märsche und Demos , dem Wohlwollen einzelner überlassen bleibt.
Was wir aktiven Lebensrechtler nicht benötigen:
- Belehrende Zeigefinger, wir würden Frauen bedrängen, belästigen oder ihre Not nicht sehen und sie wieder bestrafen wollen! Das entspricht nicht der Wahrheit!
- Forderungen nach Abgrenzung von politischen Spektren, die problematisch sein können. HIerzu gilt: Der Lebensschutz ist von Anfang an überparteilich, und überkonfessionell, keinem politischen Spektrum zugehörig oder affin. Das ist vielfach veröffentlicht, immer wieder aktuell publiziert worden. Wir können jedoch und dürfen nicht ausgrenzen oder Wahlverhalten abfragen! Jeder Mensch guten Willens ist uns willkommen. Menschen, die friedlich mitgehen, können wir – auch die Polizei nicht – aus den Reihen oder von den Plätzen verweisen.
- Auch benötigen wir keine guten Ratschläge zur „besseren Zusammenarbeit“ unter den Lebensrechtsgruppen. Wir stehen für Vielfalt! Jede Gruppe hat ihre Charismen, ihre Schwerpunkte, ihr Arbeitsfeld. Daher ist es gut und legitim, dass auch immer wieder neue Vereine auf diesem Gebiet entstehen: Etwa die jungen Sundaysforlife e.V. , die nur sonntags unterwegs sind, immer nur 60-90 min in den Innenstädten stehen mit einer ganz speziellen jugendlichen Art. Junge Leute wollen mit jungen Engagierten zusammen brainstormen und arbeiten. Auch der junge Trägerverein des Münchner Marsch fürs Leben „Stimme der Stillen e.V.“ widmet sich in der Hauptsache nur der Mammutaufgabe des Marsches, der nächste in München am 3. Mai 2025. Seien wir dankbar! Gerade der Lebensschutz braucht Vielfalt und große gestalterische Freiheit für die Aktiven und Engagierten. Alle arbeiten ehrenamtlich, alle setzen viel eigenes Geld selbstlos ein, für alle ist die Zeit immer knapp, denn sie haben alle auch noch sehr viel andere Dinge zu tun!
Wir hier in München gründeten zum Zweck des gegenseitigen Kennenlernens der Aktiven und zum Austausch von Terminen seinerzeit die ALM, die Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht München. Solche kleine AGs könnten sehr viel auch in anderen Städten bewirken. Letzte Frucht unserer ALM waren die MÜNCHNER WOCHEN FÜR DAS LEBEN als Ersatz für die ausgeblutete bundesweite Woche für das Leben. Zwei Wochen - immer direkt vor dem Beginn des Advent - können viel besser angenommen werden, mehr Aktionen angeboten, von viel mehr Verbänden und Pfarreien mitgetragen und mit Ideen versehen werden. Machen Sie es nach! Es macht Freude.
Foto: Dr. rer.nat. Christina Agerer-Kirchhoff (c) privat/Agerer-Kirchhoff
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Werni 8. Dezember 2024: Danke Frau Agerer-Kirchoff
Sie haben es wieder mal auf den Punkt gebracht mit Ihren klaren und eindeutigen Worten zu der Abtreibungsproblematik in unserm Land.
Das Schweigen unserer "Ober-Hirten" dazu ist ein Skandal - ich setze "Oberhirten" bewusst in "",denn der gute Hirte kümmert sich um das Schwache, Verletzte, wie es Jesus im Evangelium sagt. Sie sind (gut) bezahlte Knechte, die fliehen, wenn sie den Wolf kommen sehen. Dabei haben sie doch einen (vergoldeten) Hirtenstab! der ein Symbol des Schutzes sein soll.
Ja, ein Hirtenbrief würde zumindest die eingeschlafene kleine Herde wachrütteln.
blaulaub 6. Dezember 2024: Eigentlich
ist es für uns Christen doch das Wesentliche, dass wir als Gläubige (an einen Gott der Schöpfung) auch an diese kleinsten Kinder innerhalb einer Mutter diese als Geschöpfe Gottes betrachten/ wahrnehmen und wertschätzen; da spielt es eine untergeordnete Rolle, ab wann "Leben eigentlich beginnt".
Ob eine Zehntel- oder Hundertstel-Sekunde bereits nach der Zeugung...oder 100 Minuten danach...oder 1000 Stunden?
(Wir sind doch hier nicht beim Ski-Weltcup/ Slalom in Saalbach-Hinterklemm...)
Solche Zeitabstufungen sind Beckmesserei!
Bei einer Abtreibung wird letztendlich ein Mensch in seiner ganzen Entfaltung verhindert, der ohne diesen gewaltsamen Akt der Verhinderung (weiter zu leben) ca. 80 Jahre alt geworden wäre.
Zur Organspende: Wer den Tod aufgrund von Kreislaufversagen mit dem Hirntod gleichsetzt (so dass in diesem Fall eine Organentnahme erfolgen darf), ...ist selbst bereits hirntot! [Entschuldigung, aber auf einen groben Klotz...]
JP2B16 5. Dezember 2024: @modernchrist, Danke für den Hinweis, es war unglücklich formuliert ...
Dass der Zeitpunkt selbstredend eindeutig definiert ist, sollte jedem vernunftbegabten Menschen klar sein. Dieser Satz sollte allein an die "Sophisten" gerichtet verstanden werden, die die Verschmelzung nicht als Beginn betrachten. Und von denen ist niemand befähigt (oder eben privilegiert), einen anderen Zeitpunkt zu benennen. Sie erkennen offenbar nicht wie absurd ihre "Philosophie" ist, die in der Konsequenz ja bedeuten würde, dass das heranwachsende Leben in der Mutter eine "Zeptosekunde" (siehe Link) vorher eben noch kein "Mensch" war, womit sich ein "Datum der Menschwerdung" nach ddr Vetschmelzung selbst ad absurdum führt. Das allein sollten meine Zeilen ausdrücken.
www.forschung-und-lehre.de/forschung/atomphysiker-erfassen-kleinste-jemals-gemessene-zeitspanne-3191
modernchrist 4. Dezember 2024: zu JP2B16
Der Satz von Ihnen, dass niemand sagen könne, wann der Mensch ein Mensch sei, er ist leider falsch!
Mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle von 2 Hunden entsteht ein kleines Hündchen im Leib der Hündin, absolut nichts anderes! Ebenso im Känguruhuterus ist bei der Begattung ein kleines Känguruh entstanden, nichts anderes! Warum ist dies so klar? Weil es Lebewesen nur klar bestimmt als Angehörige einer Spezies durch ihre DNA-Ausstattung gibt, die eindeutig erkennen lässt, zu welcher Spezies dieses Lebewesen gehört. Nimmt man nun einmal an, der Mensch sei ein höherer Säuger (manche sehen das ja so), so ist mit der Befruchtung der Mensch entstanden! Natürlich entwickelt er sich erst mal weiter als überaus präzise und höchstorganisiertes Lebewesen, ja sogar nach der Geburt geht die Entwicklung weiter, Pubertät usw. Ab wann der Mensch allerdings Würde hat, Person ist und ein Mitglied unserer Menschheitsfamilie, das ist unbestreitbar festlegbar und biologisch keineswegs strittig.
Johannes14,6 4. Dezember 2024: Zwang zur Abtreibung bleibt strafbar
@ versusdeum
Die Frau, die der Abtreibung (bis zur 12. Woche) zustimmt, bleibt in jedem Fall straffrei.
Erfolgt die Abtreibung unter Zwang, ist das der einzige Fall, wo von Strafe die Rede ist, für den, der den Zwang ausübt.
Da in den letzten Jahren die "chemischen" Abtreibungen, mit Abtreibungspille zuhause, zugenommen haben (m W mehr als 1/3 in D), ist dies ein Bereich, wo solch ein Druck ausgeübt werden und verborgen bleiben könnte.
PS:
Auf der BVL Seite sind die Klarstellungen zur Organspende von Prof. Beckermann sehr wichtig: Politische Priorität hat das Ziel, "MEHR ORGANE für die Transplantion" zu gewinnen. Bei der Werbung PRO Organspende fehlt eine umfassende Aufklärung, besonders, dass HIRNTOD nicht = TOD ist. Man kann nur Organe Lebender verpflanzen, d.h., es wird in den Sterbeprozess der Person eingegriffen. Prof.Beckermann hält die Widerspruchslösg für verfassungswidrig u plädiert für eine informierte Einwilligungsregelung.
Die kirchl.Stellungn. sind mE zu undifferenziert
Versusdeum 4. Dezember 2024: @Johannes14,6
Das sind ja erschreckende Details. Ich nehme an, gleichzeitig wird nicht (mehr) bestraft, wer eine werdende Mutter zur Tötung ihres Kindes drängt oder sie gar dazu zwingt?
JP2B16 4. Dezember 2024: Klartext für ein Hirtenwort: wann nimmt die pol. Linke die Fakten endlich zur Kenntnis - Teil 2
Würde ist niemals graduell, sie kennt weder "Quantität" noch "Qualität". Sie gewinnt nicht mit zunehmendem Alter an Fülle oder Wertigkeit. Würde man sie derart bemessen oder bewerten wollen, es wären Kategorienfehler.
Der Verweis auf Meinungsmehrheiten, also 'Meinung' über das 'Faktum' zu stellen, ist unredlich, Sophisterei und Ausdruck aus pragmatischen, opportunistischen, rein egoistischen Motiven auf Kosten eines neuen Menschen zu handeln. Selbst im maximal entwürdigenden und schändlichsten Fall einer Vergewaltigung darf kein Mensch das Leben eines heranwachsenden Menschen beenden.
Mütter waren niemals ihre eigenen "Bauherrinnen". Über ihr selbst gebautes Haus dürfen sie frei verfügen, sie dürfen es noch während der Entstehungsphase verändern oder gar wieder zurückbauen, wenn die Pläne nicht mehr passen.
JP2B16 4. Dezember 2024: Klartext für ein Hirtenwort: wann nimmt die pol. Linke die Fakten endlich zur Kenntnis - Teil 1
Niemand ist befähigt, noch kann ein Jurist etwa privilegiert sein, den genauen, individuellen Zeitpunkt zu nennen, ab wann das heranwachsende Leben in der Mutter "Mensch" ist. Leben ist stetig im Werden begriffen. Es 'wird' noch infinitesimal in der Sekunde vor dem Ableben wie es schon in der ersten Sekunde nach der Verschmelzung von Spermatozoon und Oozyte 'wird'. Die Versuche von Murphy Paul zeigen eindrücklich, was der Embryo bereits lange vor der Geburt von der Mutter lernt. Die befruchtete Eizelle, in der bereits alle sich noch ausbildenden, künftig dann auch sichtbaren Eigenschaften angelegt sind, ist ein Mensch mit exakt derselben Würde wie eine 100-Jährige. Würde hat nichts mit dem Phänotyp zu tun, nichts mit dem Voranschreiten des Lebens, den Lebensabschnitten. Würde ist wie der Name einer Person, der unhinterfragt selbstverständlich dazu gehört. Das Leben bildet dann in seinem Verlauf Merkmale wie Gefühle, Bewusstsein, Neugierde, Weisheit etc. aus.
Johannes14,6 4. Dezember 2024: "Wird der staatliche Lebensschutz beerdigt ?"
Der Bundesverband Lebensrecht weist auf die gleichzeitig bevorstehende Abstimmung zur Widerspruchslösung der Organspende hin und bringt mehrere Stellungnahmen zum Thema, lesenswert.
Johannes14,6 4. Dezember 2024: Die BERATUNG wird kriminalisiert !
Der Gesetzentwurf stellt unter Strafandrohung, wer Schwangere zum Austragen der SW nötigt. Das könnte gegen eine Beratung ausgelegt werden, die dem Schutz des Kindes dient und Hilfe für Mutter und Kind vermittelt.
Die Wartezeit nach Beratung entfällt. Zur Ausrichtung der Beratung gibt es keine Vorgaben. Von Hilfeangeboten ist nirgends die Rede.
Darauf macht Kristijan Aufiero von 1000 plus aufmerksam und hat eine Peition gestartet, mit ca 14000 Unterzeichnern bisher:
mailchi.mp/1000plus.net/muttertag-14647677?e=162ce78281
Tereso 4. Dezember 2024: bezahlte Abtreibungen
Wozu die Bezahlung der Abtreibungen (genauer gesagt: der ersten drei Abtreibungen) durch die Krankenkasse führt, kann man bei uns im Ort sehen. (Ich konnte es beim ersten Hören gar nicht glauben.) Eine Familie hat zwei Kinder, und ein Bekannter der Familie hat mir nebenbei erzählt, dass die Mutter vorher schon dreimal schwanger war, aber es hatte nicht "gepasst", und da haben sie abtreiben lassen. Aber beim vierten Mal hätte die Krankenkasse die Abtreibung nicht mehr bezahlt, und dann haben sie halt das Kind (und das nächste auch) bekommen.
Johannes14,6 4. Dezember 2024: Bereits am 5.12. erste Lesung, Verabschiedung noch vor Weihnachten: §218
UND WIDERSPRUCHSLÖSUNG zur ORGANSPENDE geplant (ohne Raum für Debatte!).
Betr. SUIZIDPRÄVENTION legt BGM Lauterbach in letzter Minute ein hastig zusammengeschriebenes Papier vor, zur Beratung ist nur 1 Woche Zeit.
Es ist eine VERHÖHNUNG der Menschenwürde, des Lebensrechtes, durch die abgehalfterte Rest-Regierung, anstatt diese Fragen einer Folge-Reg. zu überlassen.
Hierzu eine Stellungnahme der CDL (Wenzel):
„Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode sollen offenbar mehrere ethisch bedeutsame Fragen in unangemessener Eile durch den Bundestag gedrückt werden. Es scheint, als haben die Regierungsparteien zum Abschluss ihrer desaströsen Regierungssimulation eine „Woche gegen das Leben“ im Bundestag ausgerufen.
Bereits am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gruppenantrag von SPD und Grünen zur Freigabe der Abtreibung befassen.."
https://cdl-online.net/pm-woche-gegen-das-leben-im-bundestag-cdl-kritisiert-gesetzesinitiativen-kurz-vor-neuwahlen/1565
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-schwangerschaftsabbruch-1032654
Johannes14,6 4. Dezember 2024: DANK und volle Zustimmung !
"Wer schweigt, stimmt zu" sagte Frau Guerot und man kann das Wort auf das Schweigen der Hirten anwenden, zumal sie sich in keiner Weise von Donum Vitae, dem ZDK und seiner Präsidentin distanziert haben sondern offenbar sehr harmonisch mit ihnen zusammenarbeiten.
Wie schon wiederholt, weise ich darauf hin, daß mit der Aufnahme der Abtreibung ins Curriculum des Medizinstudiums de facto GRUNDRECHTE VERLETZT werden, was nicht hinnehmbar ist. Ebenso wenig, daß nicht abtreibungswillige Kliniken die gynäkologischen Abteilungen schließen müßten ( was machen katholische Krankenhäuser?).
Drittens ist es einfach ein "slippery slope": wie gerade in England zu sehen, folgt die Gefährdung am Ende des Lebens, folgt die Forderung nach EUTHANASIE und hier ggf für Ärzte die Verpflichtung, mitzumachen.
modernchrist 4. Dezember 2024: In einem solchen Hirtenwort,
das auch einzelne oder alle gemeinsam erstellen könnten, wäre es auch mal möglich, das "Hätt Maria abgetrieben, wär ihr uns erspart geblieben" als brutales Hass- und Hetzewort zu analysieren und zurück zu weisen!
Parolen haben Inhalte, die absichtlich transportiert werden sollen. Es lohnt sich, diese Parole mal zu interpretieren!
SalvatoreMio 4. Dezember 2024: Höchster Respekt, Frau Dr. Agerer-Kirchhoff!
Hoffentlich lesen unsere Bischöfe Ihren Appell, der nicht klarer und deutlicher sein könnte. Unsere Hirten ( kann man sie noch so bezeichnen?) waren bei ihrer Weihe gewiss aufgebrochen, um In Christi Fußstapfen zu treten. Jetzt marschieren sie jedoch ziemlich einträchtig in Richtung "Verderben" (vor allem dem eigenen). Statt das Gottesvolk und auch Politiker daran zu erinnern, wer der Schöpfer und Herr des Lebens und der Lebensordnung ist und uns zur Umkehr aufzurufen, schweigen sie. Durch das Schweigen machen sie sich mitschuldig am Tod der Kleinsten und Unschuldigsten! - Kehrt um! Christi Warnung vor dem Untergang mit einem "Mühlstein um den Hals" gilt auch Euch Bischöfen!
Uwe Lay 4. Dezember 2024: Hoffentlich nicht!
Seien wir froh, daß es kein Hirtenwort zum Lebensrecht gibt, denn würde eines von den Bischöfen Deutschlands verfaßt, hieße es: Die jetzige Regelung mit über 100.000 toten Kinder pro Jahr sei in Ordnung! Man ist ja dem Laien-ZK und Donum vitae verpflichtet.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot
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