Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp
vor 7 Stunden in Österreich, 6 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden
Ab 2026 soll Verbot nicht mehr gelten - Kärntner Landesregierung hatte sich für Beibehaltung des Verbots ausgesprochen - Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk"
Klagenfurt/Wien (kaht.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen gekippt. Ab 2026 soll das Verbot nun nicht mehr gelten, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag laut APA. Aus Kärnten - die Landesregierung hatte sich gegen eine Aufhebung des Verbots ausgesprochen - kamen vor allem von der ÖVP heftige Reaktionen, es handle sich bei der Entscheidung um ein "unchristliches Geschenk",
Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt, gegen die die Veranstalter vorgegangen waren. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies aber bereits vor einem Jahr die Beschwerde ab. Der Verfassungsgerichtshof beschloss danach, die Gesetzesbestimmung "von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit" zu prüfen - mit dem nun vorliegenden Ergebnis.
Wie der VfGH in seiner Entscheidung ausführt, hatte die Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, "die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen". Allerdings: "Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (. . .) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift." Und hier gebe es keine "Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre". Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher "gegen den Gleichheitsgrundsatz". Die Aufhebung "tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025" in Kraft.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) kritisierte die Entscheidung scharf: "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk." Mit dem Karfreitag als "Tag der Stille" werde der christlichen Kultur Rechnung getragen. "Höchstgerichtliche Entscheidungen sind hinzunehmen, inhaltlich lehnen wir das jedoch ab und teilen die Ansicht des VfGH keinesfalls, weil sie den Stellenwert unserer christlichen Werte völlig ignoriert", betonte der für das Kärntner Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) in einer ersten Reaktion.
Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
jabberwocky vor 1 Stunden: @discipulus, ist der Karfreitag in Österreich kein Feiertag? Das wußte ich nicht.
Stimme Ihnen völlig zu. Wie kann man einen Tag der Stille einfordern und von „religiösen Gefühlen“ reden, und von einem unchristlichen Geschenk (was es meiner Ansicht nach ist), wenn man dann auch nicht auf der Gesetzesebene dafür sorgt, daß Stille einkehrt und so viele Leute wie möglich den Höhepunkt des Christentums mitvollziehen können? Wenn der Karfreitag ein Arbeitstag ist, bedeutet das ja auch: Baustellen, Lastwagenverkehr, Maschinenbetrieb. Nein, da bin ich ganz bei Ihnen, das ist inkonsequent und unglaubwürdig. Wobei ich klar sagen muß, daß ich es begrüße, daß in Deutschland am Karfreitag weitgehend Stille herrscht, weil manche Veranstaltungen schlicht nicht sein dürfen.
Richelius vor 2 Stunden: @ Redaktion
Das wesentlich wichtigere Urteil des Vfgh haben Sie übersehen:
Er hat das „Recht“ auf aktive Sterbehilfe abgeschmettert. Sie bleibt weiterhin verboten. Ein großer Erfolg für den Schutz des Lebens!
GlaubeHoffnungLiebe vor 2 Stunden: Veranstaltung verbot Karfreitag
Bei mir in Deutschland ist’s zwar ein Feiertag aber dennoch ist
Vor ein paar Jahren ist hier die Liturgie auf 17 Uhr gesetzt worden. Allerdings, kam die Menschen, die sonst um 15 Uhr nicht kamen, waren auch nicht um 17 Uhr. Hier ist Karfreitag eher gering besucht; junge Menschen fast gar nicht, Familien mit Kinder keine. Ich bin mit 75 meist die Jüngste. Früher zu Hause war das keine Frage: wir Kinder wurden von den Eltern einfach mitgenommen. Wir haben unsere Kinder zu Beginn mal mitgenommen, aber das Gemaule und die Haltung in der Kirche war derart peinlich und gelangweilt, dass wir Ihnen selber überlassen haben zu kommen. Die beiden Ältesten sind noch ein paar mal mitgekommen aber irgendwann war ende. Unsere Kinder und die Enkel gehen weder Weihnachten noch Ostern zum Gottesdienst. Palmsonntag zur Freiluft Palmweihe - den anschließenden Gottesdienst schenken sich über 90 Prozent der Familien.
Gotteskind29 vor 3 Stunden: Veranstaltungen
Müssen Veranstaltungen wirklich ausgerechnet an diesem Tag sein?
@Discipulus bei uns ist die Karfreitagsliturgie schon um 15 Uhr, es gibt ja trotzdem genug Leute, die am Freitag Nachmittag zu Hause sind. Verkäufer arbeiten auch um 17 Uhr noch.
discipulus vor 6 Stunden: Tag der Stille
Hat sich der Landeshauptmann Gruber denn dafür eingesetzt, daß der Karfreitag in Österreich ein gesetzlicher Feiertag und damit arbeitsfrei wird?
Solange man das politisch nicht durchsetzt, sollte man mit solchen Kommentaren zu Gerichtsurteilen m.E. etwas vorsichtiger sein... Mich hat es jedenfalls immer sehr gestört, daß die Karfreitagsliturgie in Österreich nicht um 15 Uhr, sondern immer erst um 17 Uhr gefeiert werden konnte, weil die Leute vorher noch zur Arbeit mußten...
nazareth vor 7 Stunden:
Zeit für den Schulterschluss der christlichen Konfessionen und ein deutliches Signal der Gegenwehr.
Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz