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10. Februar 2025 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Unter der Regierung Biden wurden Lebensschützer strafrechtlich verfolgt und teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Justizministerin Pam Bondi will herausfinden, ob das Vorgehen der Vorgängerregierung politisch motiviert war.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die neue Justizministerin/Attorney General der USA, Pam Bondi, hat nach ihrer Angelobung bekannt gegeben, dass sie eine Untersuchung in die Strafverfolgung von Lebensschützern und Konservativen durch die Regierung Biden durchführen wird.
Bondi hat bereits Änderungen im Justizministerium eingeleitet, da es Besorgnis über die Politisierung der Justiz gibt. Einer ihrer ersten Schritte war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, welche die Verfahren durchleuchten soll, die möglicherweise durch politische Einseitigkeit beeinflusst waren. Bondi möchte die Unparteilichkeit des Justizministeriums wieder herstellen und sicherstellen, dass die Justiz ohne politische Einwirkung arbeiten kann.
Die neue Justizministerin möchte eine Reihe von Fällen untersuchen, in denen die Regierung Biden Lebensschützer strafrechtlich verfolgt hat. Sie möchte herausfinden, ob diese Verfolgungen objektiv begründet waren oder aus politischen Motiven geführt worden sind.
Unter der Regierung Biden wurden Lebensschützer, die vor Abtreibungskliniken demonstriert haben, nach dem FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances) Act verfolgt, einem Gesetz, das den Zugang zu „Einrichtungen der reproduktiven Gesundheit“ sicherstellen soll. Etliche von ihnen wurden deshalb zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Präsident Trump hat 23 von ihnen kurz nach seiner Amtsübernahme begnadigt. (Siehe Link)
Foto: Archivbild Pam Bondi
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Johannes14,6 11. Februar 2025: Vorerst abgewendet, aber
"Ein Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen - für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union und FDP, keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hatte der Ausschuss über die umstrittene Materie debattiert."
Nachzuhören in der Mediathek von Bundestag.de
M.E. bleibt jedoch immer noch die Möglichkeit, daß 25 % der Abgeordneten auch NACH DEN WAHLEN eine Sondersitzung beantragen und mit ihrer noch vorhandenen Mehrheit abstimmen, um das Gesetz trotzdem durchzubringen.
Versusdeum 10. Februar 2025: @Johannes14,6
Einen Brief in einem Anliegen an Abgeordnete zu verschicken, egal, wer man ist, ist wohl kaum Lobbyismus im Sinne des Gesetzes.
Johannes14,6 10. Februar 2025: "Abtreibungsgegner lobbyieren am Gesetz vorbei" -- Steine in den Weg für Lebensrechtler !
Die Lebensschutz - Aktion ALfA hatte angeregt, Abgeordneten Postkarten zu schicken, um sie zu bitten, den Gesetzentwurf zur Abschaffung des §218 abzulehnen. "Auch die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski wandte sich mit einem Brief im Januar 2025 an die Abgeordneten und forderte sie auf, gegen eine Neuregelung von Paragraf 218 zu stimmen."
Der Verein LobbyControl moniert jetzt, daß ALfA sich nicht im Lobby Register hat eintragen lassen:
"Interessenvertreter müssen dokumentieren, in welchen konkreten Fällen sie sich mit Ministerinnen und Ministern, Abgeordneten oder deren Referenten austauschen, welche Papiere sie verschicken, zu welchen Gesetzesvorschlägen sie lobbyieren und von wem sie Spenden erhalten. Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor."
www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-lobbyregister-100.html?m
Wilolf 10. Februar 2025: Beten hilft aber doch!
www.achgut.com/artikel/legalisierung_von_abtreibungen_in_dieser_wahlperiode_gescheitert
Johannes14,6 10. Februar 2025: Gute Nachrichten aus den USA für den Lebensschutz,
Weniger gute aus Deutschland:
SPD, Linke und Grüne setzen alles daran, bis zur Konstituierung des Parlaments nach den Wahlen, bis zum 24.3., den §218 abzuschaffen und Abtreibung rechtmäßig zu stellen.
Heute, 10.2.,17h findet im Rechtsausschuß dazu eine Anhörung statt.
Die Abstimmung wird dann möglicherweise noch nach den Wahlen am 23.2. beantragt.
M. v. Gersdorff macht darauf aufmerksam, daß das zwar allen parlamentarischen Gepflogenheiten widerspricht, die Gruppe aber offenbar entschlossen ist, ihr Vorhaben mit der noch vorhandenen Mehrheit durchzusetzen:
"§218 etc.: Linke Ultras wollen bis Konstituierung des neuen Bundestags Gesetze durchpeitschen"
www.youtube.com/watch?v=2u5M_2uIAU4
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