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Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???

vor 23 Stunden in Kommentar, 28 Lesermeinungen
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SPD-Fraktionsvorsitzender polarisiert in Causa Brosius-Gersdorf: „Überhaupt bin ich sehr empört, wie sich prominente Bischöfe, Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben“ – kath.net-Kommentar zur bischöflichen Meinungsfreiheit. Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Dürfen Bischöfe in Deutschland künftig noch ihre Stimme kritisch zu politischen Vorgängen erheben? Diese Frage stellt sich, wenn man die Überreaktion des SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Matthias Mirsch auf Kritik des Bamberger Erzbischofs Herwig Gössl zur Kenntnis nimmt. Gössl hatte als einer der wenigen katholischen Bischöfe in der Bundesrepublik den Mund aufgemacht, um für das volle Lebensrecht ungeborener Kinder einzutreten. Die Haltung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht zum Lebensrecht ungeborener Kinder hatte Gössl in einer Predigt ungeschminkt als „innenpolitischen Skandal“ bezeichnet.

Miersch polarisiert daraufhin den koalitionsinternen Konflikt in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“: „Überhaupt bin ich sehr empört, wie sich prominente Bischöfe und Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben. Kirche kann durchaus politisch sein. Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich.“ Miersch legt noch einen drauf: „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler.“ 

Es stellen sich Fragen:

Erstens: Ordnet Miersch den Bamberger Erzbischof ernsthaft dem „rechten Mob“ zu?

Zweitens: Sind Bischöfe in Deutschland zwar wahlberechtigt, aber nicht mehr berechtigt, in einer politischen Grundsatzfrage mahnend ihre Stimme zu erheben? Legen Bischöfe zwar öffentlich ihren Eid auf die Einhaltung der bundesdeutschen Verfassung ab, aber dürfen sie in ihrer aktuellen Form nicht mehr öffentlich verteidigen? Ist mit der Übernahme eines Bischofsamtes ein politischer Maulkorb verbunden?

Drittens: Worin soll die angebliche „unchristliche Hetze“ von Erzbischof Gössl eigentlich bestehen? Wer die unten angehängte aktuelle Version des § 218 StGB aufmerksam liest, stellt unschwer fest: Das Gesetz in Deutschland steht voll hinter dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes, sieht aber in Konfliktfällen Ausnahmen vor in Anerkennung von Problemen der schwangeren Frau. Gössls Aussagen fußen damit letztlich auf dem deutschen Gesetz. Aber leider ist es ja kein Zufall, dass sich die SPD für eine mögliche künftige Bundesverfassungsrichterin verkämpft, die genau diesen § 218 StGB bereits schriftlich und bewusst in Frage gestellt hat, indem sie dem ungeborenen Kind einfach Menschenwürde und Menschenrechte bis unmittelbar vor seiner Geburt absprach. Warum wird es als „unchristliche Hetze“ eingestuft, wenn sich ein Bischof gemäß der deutschen Gesetzeslage äußert? Warum stuft Miersch nicht vielmehr eine mögliche Änderung der bestehenden Gesetzeslage durch Richter wie Brosius-Gersdorf als gefährlich ein?

Selbst die „Süddeutsche Zeitung“, der Miersch sein Interview gab, lässt eine gewisse Irritation gegenüber den Aussagen von Miersch erkennen. In einer Zusammenfassung kommentiert die (keineswegs als konservativ bekannte) SZ später wörtlich: Miersch habe dafür plädiert, „‚sachlich‘ an die Gespräche mit der Union heranzugehen. Er verwies auf Brosius-Gersdorfs Anerkennung in der Fachwelt und darauf, dass ihre Stellungnahmen etwa zum Schwangerschaftsabbruch ‚völlig verkürzt dargestellt‘ worden seien. Gleichzeitig nahm er sich und seiner Partei fast jeden Spielraum, indem er sagte: ‚Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler.‘ Eine Argumentation, hinter die sich die SPD kaum mehr zurückziehen kann – es wäre gleichbedeutend mit einem Einknicken vor dem rechten Mob. Die Lage ist festgefahren“.

Um meine obige Frage zu beantworten: „Dürfen Bischöfe in Deutschland künftig noch ihre Stimme kritisch zu politischen Vorgängen erheben?“ Ich meine: ja. Erstens sind auch Bischöfe Staatsbürger. Zweitens schadet es einer Demokratie sehr grundsätzlich, wenn ausgerechnet gebildete und gut informierte Stimmen zum Verstummen gebracht werden. Und drittens: Wir leben in einer Demokratie, nicht in einer Ideologie. Wer Mahner grundsätzlich dem „rechten Mob“ zuordnet, muss sich fragen lassen, ob er die Grundprinzipien einer Demokratie verstanden hat.

Und last but not least: Wenn die Kirche sich nicht mehr für das volle Lebensrecht einsetzt (für Ungeborene, für Behinderte in jedem Lebensalter, für unheilbar Kranke, für Alte), dann ist sie Salz, das schal geworden ist. Das müssen alle jene katholischen Bischöfe in Deutschland bedenken, die bereits freiwillig in die Schweigespirale gegangen sind, weil sie nur die Würde und nicht die Bürde des Bischofsamtes zu tragen bereit sind.

Es ist bereits schlimm genug, dass sich die Leitungsebene der Evangelischen Kirche in Deutschland immer sichtbarer aus dem Lebensschutz ausklinkt – und damit übrigens in Gefahr ist, die gesamte Ökumene mit den katholischen und den orthodoxen Christen grundsätzlich aufzukündigen.

Die katholische Kirche hat auch in Deutschland offenbar noch immer die Kraft, ihr Gewissen lautstark auszudrücken. Dies zeigen die Wortmeldungen von Erzbischof Gössl sowie des Erzbischofs Rainer Maria Woelki, Bischof Stefan Oster, Bischof Helmut Dieser, Weihbischof Thomas Maria Renz und die mich besonders positiv überraschende Wortmeldung von Irme Stetter-Karp für das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“. 

Für die Deutsche Bischofskonferenz hat Prälat Karl Jüsten nüchtern-korrekt formuliert: „Wenn ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutzkonzept vertreten und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens infrage gestellt wird, bedeutet dies einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel. Dieser beschränkt sich übrigens nicht nur auf den Schwangerschaftsabbruch, sondern kann Auswirkungen auf die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in verschiedenen Lebenssituationen haben. Darauf haben wir als Kirche wiederholt hingewiesen, sowohl im Hinblick auf den Bericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin als auch auf den Anfang dieses Jahres vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Beiden lag der erwähnte verfassungsrechtliche Paradigmenwechsel zugrunde. Eine solche Position birgt zudem die Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft, die die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD verhindern sollte.“

Gleichzeitig ist aber auch auffallend, wie schweigsam viele kirchlichen Leitungspersönlichkeiten zum Thema „Abtreibung“ inzwischen geworden sind. Das liegt keineswegs daran, dass sie womöglich ebenfalls eine Freigabe der Abtreibung bis kurz vor der Geburt vertreten würden: es ist davon auszugehen, dass dies auch der allerliberalste katholische Bischof in Deutschland nicht vertritt. Vielmehr zeigt es sich, dass der Shitstorm, den Bischöfe bei Pro-Life-Aussagen zu befürchten haben, inzwischen derart heftig ist, dass sie von selbst in die Schweigespirale gehen. Wie unendlich bitter!

Doch es gibt auch Positives aus diesem Eklat zu lernen: Bisher unbescholtene katholische Kleriker spüren es jetzt an sich selbst, wie unbekömmlich es in Deutschland geworden ist, sich zum verfassungsmäßig verbrieften Menschenrecht auf Leben zu bekennen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich dies künftig auch darin zeigt, dass die katholischen Leitungspersönlichkeiten sich künftig auf dem Marsch für das Leben drängeln werden und sich ihre Grußworte stapeln werden...

Denn allen Katholiken (Klerikern und Laien) muss (in Abwandlung eines bekannten Wortes des Theologen Karl Rahner) ins Gewissen geschrieben stehen: „Die Kirche der Zukunft wird pro-life sein – oder sie wird nicht mehr sein.“

Ich lade deshalb alle Katholiken, alle Menschen guten Willens und ausdrücklich alle unsere katholischen Bischöfe ein zur Teilnahme am nächsten Marsch für das Leben in Berlin und in Köln am 20.9.2025!

Die Autorin Dipl.-Theol. Petra Lorleberg ist CvD bei kath.net und gehört dem Bundesvorstand der CDU-Menschenrechtsorganisation "Christdemokraten für das Leben" (CDL) an.

Foto: Marsch für das Leben (c) Bundesverband Lebensrecht

Nach Veröffentlichung dieses Kommentars nahm Erzbischof Gössl gegenüber der "Welt" im Video-Interview Stellung:

Lesetipp: Die gültige Version der Frage des Schwangerschaftsabbruchs im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) (Link zur Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

218a
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


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Lesermeinungen

physicus vor 34 Minuten: @St. Hildegard - kurze Einordnung (2/2)

Weiter schreibt sie von einem ihrer Meinung nach "verfassungsrechtliche Dilemma": "Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig." Sie sieht also in der bisherigen und bestätigten Rechtssprechung des BVerfG ein "Dilemma", das sie ändern möchte. Das "Dilemma" hat aber wohl i.w. derjenige, der wie sie §218 aus dem Strafgesetzbuch streichen möchte oder zumindest (z.B. in den ersten 12 Wochen) Abtreibung legalisieren will. Dann muss man sowas wie abgestufte Würde einführen, damit Frauenrechte als höherwertig angesehen werden können.

Fazit: Sie überzeugt mich nicht. Der Hauptkrtikpunkt abgestufte Würde bleibt. Dass sie die bisherige verfassungsrechtliche Regelung als Dilemma ansieht, das zu ändern ist gemäß ihren Vorschlägen, zeigt, dass sie hier politisch aktiv bleiben will. M.E. als Richterin am BVerfG nicht geeignet.

physicus vor 48 Minuten: @St. Hildegard - kurze Einordnung 1/2

Sie fragten nach einer kurzen Einordnung des Statements von Brosius-Gersdorf - hier mein Versuch. Man muss genau aufpassen. Sie sagt: "Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch." Sie baut ein "Strohmann-Argument" auf (man legt dem anderen eine Aussage in den Mund, die man dann als falsch widerlegt kann). In der Tat spricht sie nicht *komplett* die Menschenwürde ab; sie führt aber ein Konzept der gestuften Menschenwürde ein. Zu Anfang klein, muss hinter Selbstbestimmungsrecht Frau zurücktreten, Abtreibung soll legal sein in ersten 12 Wochen.
Das ist ein Paradigmenwechsel, weil bisher verfassungsrechtlich (und aus katholischer Sicht) die Würde komplett, nicht abgestuft, von Anfang bis Ende gilt. Fängt man einmal mit Abstufungen an, die ja (politisch-gesellschaftlich) zu definieren sind, rutscht man immer weiter die schiefe Ebene hinunter.

Johannes14,6 vor 1 Stunden: Wertvolle Stellungnahmen der Bischofskonferenz:

"Ein wesentlicher Aspekt der hier zugrunde gelegten Konzeption von Würde ist, dass sie dem Menschen an sich als Mitglied der Spezies Mensch zukommt, ohne eigenes Verdienst oder eigene Leistung, unabhängig von jedem subjektiven Wollen, und dass sie nicht verhandelbar, nicht teilbar und auch nicht abstufbar ist. ..
Der bestehende Konflikt und das zu konstatierende Dilemma lassen sich nicht dadurch auflösen, dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspricht oder aber sein Lebensrecht abstuft und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter und seine Schutzbedürftigkeit als Grund dafür heranzieht, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen."

https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/sonstige-publikationen/verschiedenes/mensch-anfang.html
"Seit die Forschung die Bedeutung des menschlichen Erbguts erkannt hat, ist nur 1 Antwort auf die Frage nach dem Lebensbeginn plausibel:Menschliches Leben beginnt mit dem Augenblick der Befruchtung."

www.dbk.de/themen/leben-von-anfang-bis-ende/leben-von-anfang-an

modernchrist vor 1 Stunden: @salvatoreMio

Sie haben wirklich gut beobachtet: Meist wissen gerade Leute, die wenig oder keinen Glauben praktizieren, ganz genau was christlich oder unchristlich ist. So auch offensichtlich Miersch. Zumindestens Jesus war recht offen und deutlich in seinen Aussagen öfters, z. B. wenn er Leute als Natterngezücht oder als übertünchte Gräber bezeichnete; oder wenn er über Pädokriminelle, Jugendverführer und Loverdaddies sagte, es wäre besser, ihnen würde ein Mühlstein um den Hals gehängt und sie damit ins Meer versenkt. Denn ihr Tun ist Mord an jungen Menschen. Auch wir Lebensrechtler müssen halt mal klare Worte benützen, die anderen nicht so passen. Das ist noch lange nicht unchristlich.

SalvatoreMio vor 3 Stunden: Des Pudels Kern!

@blaublau: genau das ist es! Der wahre Grund der Aufregung und der Ablehnung dieser Juristin kommt nicht auf den Tisch! Auch die öffentlich-rechtlichen Nachrichten verschweigen die Wahrheit und reden um den heißen Brei, obwohl es um das höchste, irische Gut geht: um Menschenleben!

Versusdeum vor 4 Stunden: Die Selbstradikalisierung und Allmachtsträume der SPD

treiben immer beängstigendere Blüten und werden mehr und mehr zu einer Gefahr für die Demokratie. Die inzwischen nur noch 14%-Partei will die de facto einzige Oppositionspartei, die aktuell 23% der Stimmen hätte, verbieten und wedelt nach Belieben mit dem 28%-Hund CDU/CSU und dem nominellen Kanzler Merz. Entweder, die Union widersteht endlich einmal all den Erpressungsversuchen von SPD (, "Grünen" und SED), oder unsere Zukunft wird rotbraun. Die Ostdeutschen haben genau das noch in den Knochen, sind für entsprechende Tendenzen sensibilisiert und wählen deswegen blau (weil Schwarz ja das üble Spiel mitspielt, wie man gerade wieder gesehen hat).
Wehret den Anfängen!

blaulaub vor 6 Stunden: @St. Hildegard

Statement Frauke Brosius-Gersdorf:
Sah gestern die Sendung von Markus Lanz, wo diese Frau zu Gast war und das genau so wiedergegeben hat wie es bei Ihnen im Text steht.
Und das hab ich befürchtet bzw. vorausgeahnt, was sie in der Sendung machen wird, nämlich: relativieren, relativieren mithilfe von Relativsätzen mit 1000 Einschüben. Alles nicht so "gemeint", alles "falsch verstanden" und "aus dem Zusammenhang gerissen" u.ä.
Ich musste mir selbst eingestehen, diese Frau hat sich bei Lanz selbst 'entdämonisiert', kam gut weil unaufgeregt rüber.
Aber ich trau ihr trotzdem nicht!
Sie versteckt sich gern hinter Juristen-Deutsch und allzu oft fiel das Wort von der "wissenschaftlich orientierten Staatsrechtlerin" (ihr Eigenbild).
Nein, sie huldigt m.E. letztendlich einem gefühllosen Pragmatismus, der den Kern ihrer in Jura-Deutsch abgefertigten Aussagen darstellt.
Die Frage, ab wann dem Menschen Würde zukommt, wurde leider bis zum Schluss nicht beantwortet. Von keinem! Also "des Pudels Kern"

Alpenglühen vor 10 Stunden: lt. „Junge Freiheit“ v. 14. 07.25 kanzelte Miersch die Bischöfe nicht nur wegen ihrer Kritik an

Brosius-Gersdorf als unchristlich ab. Sondern, Zitat:„Deren Einsatz für ungeborenes Leben sei „unchristlich“.“ Zitat Ende. Lt. Biographie (BT—Seite) ist er evangelisch. M.M.n.: Nachdem der Umbau der EKD zur linken NGO praktisch abgeschlossen ist, können seine Äußerungen nicht verwundern. Sofern er überhaupt einmal christlich sozialisiert gewesen sein sollte.
Brosius-Gersdorf mag in seinen Augen „beste Qualifikation“ haben. Aber die liegen m.M.n. nicht darin, die Bürger vor einem übergriffig, diktatorischen Staat zu schützen, sondern darin, dem Staat immer raffiniertere Methoden der Unterdrückung an die Hand zu geben. Vielleicht sollte Miersch selber mal die Folgen von seiner echten! Haßrede zu kosten haben – mit dem SEK, daß zur Razzia um 6.00 früh die Haustür einschlägt u. grinsenden Staatsanwälten, die sämtliche Kommunikationsgeräte (Mobile, PC, Laptop) für mindestens 3 Monate beschlagnahmen. Dazu tagelang hübsche Bilder im Bademantel bundesweit auf allen! Titelseiten.

Johannes14,6 vor 10 Stunden: Lebensrecht ab Nidation

verkennt die Tatsache, daß in der befruchteten Eizelle alles angelegt ist, dass daraus der Mensch als Mensch heranwächst.
Pille, Spirale und "Pille danach" wirken nidationshemmend.
An der Frage Lebensrecht "ab Befruchtung" oder "ab Nidation" entscheidet sich, ob man von "frühabtreibender" Wirkung spricht oder diese negiert.
Auch der Umgang mit überzähligen Embryonen nach IVF wäre nach dieser Definition moralisch unproblematisch, was er offensichtlich nicht ist.

St. Hildegard vor 12 Stunden: Nachtrag

Das Statement besagt doch im Kern, dass der bisherigen § 218 eigentlich verfassungswidrig ist? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was sie sagen will.

St. Hildegard vor 12 Stunden: Statement Frauke Brosius-Gersdorf (Forts.)

"Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. (…) Das von mir aufgezeigte verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben und genutzt, um mir unzutreffend zu unterstellen, ich würde nicht für das Grundrecht auf Leben ab dem Zeitpunkt der Nidation eintreten."

St. Hildegard vor 12 Stunden: Statement Frauke Brosius-Gersdorf

Jetzt muss man allerdings sagen: In einem Statement von Frau Brosius-Gersdorf liest sich das doch ein wenig anders, bitte, wenn möglich, um Einordnung:

"Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar."

carola vor 12 Stunden: Antwort auf die Frage in der Überschrift

Kurz und knapp: ja das tut er.

SalvatoreMio vor 13 Stunden: "Sich an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich"

Ich weiß nichts über Herrn Miersch, doch seine Worte erinnern mich an Bekannte,die auch genau wissen, was christlich" ist. Seltsamerweise sind es oft Leute, die nicht an Christus glauben, die von den Gottesgeboten nur das akzeptieren, was ihnen gut gefällt und auch die hl. Schrift nicht für wichtig erachten.

St. Hildegard vor 13 Stunden: @Stefan Fleischer

Sehr gut! Stammt das von Ihnen?
Und eines verstehe ich übrigens bis heute nicht: Sobald ein Kind durch den Geburtskanal durch ist, gilt die Tötung als Mord.
Was ändert sich aber nun ein paar Monate voher - außer dass das Kind noch nicht fertig ausgebildet ist und am Kreislauf der Mutter hängt?
Demnach ist werdendes Leben kein richtiges Leben - die Abtreibungsbefürworter merken diesen Widerspruch anscheinend gar nicht.

In einem unsäglich dummen Online-Kommentar las ich, die Bischöfe sollten sich lieber mal zum "Familiennachzug" und zum "Sterben im Mittelmeer" äußern (als ob sie das nicht genug täten) und sich um "lebende" (!) Kinder kümmern!

Versusdeum vor 13 Stunden: @Heiligenverehrer

Im Prinzip haben Sie natürlich recht, vor allem, was den dröhnend schweigenden Herrn Bätzing und eider auch die DBK als Ganzes betrifft. Doch Erzbischof Gössl ist erst seit kurzem Bischof und einzelne weitere Bischöfe und Weihbischöfe haben sich immer wieder gegen die Verzeitgeistung oder gar aktive Selbstabschaffung der Kirche hierzulande gestellt. Leider wohl kaum 10 von etwa 65 Bischöfen und Weihbischöfen.

Versusdeum vor 16 Stunden: Das ist keine Falle, liebe SZ,

denn praktisch ausschließlich so wird in Deutschland seit 9 3/4 Jahren Politik gemacht: "Ich moralisch alternativlos die Welt rettend, Du Nazi!". Sehr bequem und auch von etwas dunkleren Kerzen am Christbaum prima durchführbar. Das Problem: Man muss immer und immer weiter eskalieren, bis ... ja bis was? Oder ist womöglich genau das das Ziel, worauf zumindest manche besonders perfiden Täuschungmanöver hindeuten. Etwa der Fakt, dass man auch ohne einen einzigen echten Rechtsextremisten oder gar Nazi im Land zehntausende "rechtsextreme" Straftaten haben könnte. Es müssten nur z.B. Linksextreme massenhaft verbotene rechte Symbole vor AfD-Büros an die Wand schmieren oder den rechten Arm heben. Oder z.B. all die Fake-"Angriffe auf Asylbewerberheime".

CusanusG vor 16 Stunden: Inhaltlich kommt von der SPD nichts

Frau Brosius-Gersdorf hat nicht nur in Ihren Publikationen, sondern auch in den Ausschüssen des dt. Bundestags als führende Expertin der SPD für die Abschaffung des §218 geworben mit dem Argument, dass dem Ungeborenen keine volle Menschenwürde zukomme.

Dazu sagen weder die SPD, noch Frau Brosius-Gersdorf in ihrer aktuellen Entrüstung etwas.

Ebenso sagen SPD und Frau Brosius-Gersdorf nichts dazu, dass diese Position bislang nach Rechtsprechung des BVerfG als verfassungs-widrig gilt und ggf. als verfassungs-feindlich einzustufen ist.

Auch zu den anderen Vorwürfen (sie ist für die Abschaffung des Ehegattensplittings, für eine Impfpflicht, für die Leihmutterschaft und Eizellen spende, etc) kommt nichts. Alles verfassungs-widrige Positionen

Angeführt wird, dass sie nicht linksextrem, sondern liberal sei (und damit angeblich in der "Mitte").

Dabei ist es ziemlich egal, wo die Dame steht: sie will die Verfassung umdeuten und nach bisherigem Verständnis schleifen.

Das geht nicht.

modernchrist vor 18 Stunden: Diesen Satz von Miersch könnte auch Hitler gesagt haben!

„Überhaupt bin ich sehr empört, wie sich prominente Bischöfe und Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben. Kirche kann durchaus politisch sein. Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich.“ Auch das politische Bekenntnis von Miersch, dass "dieser rechte Mob" nicht "durchkommen" soll, ist Verunglimpfung und Verleumdung von Tausenden! Wir Lebensrechtler sind kein "rrächter" Mob! Wir sehen, wie viele Leute, die sogar in unserem Bundestag sitzen, ihre Masken fallen lassen und müssen weiter kämpfen! Schweigen ist Feigheit und diese zahlt sich nicht aus. Das war auch in Hitlerdeutschland so.

walter20 vor 19 Stunden: Traurig ist...

das solche Leute und Parteien hier unterstützt werden.

naiverkatholik vor 20 Stunden: Als es noch keine Faschisten und keine Antifaschsten gab, gab es schon.....

Wir richten uns nicht nach Rechten, nicht nach Linken, nicht nach Schwarzen, noch nach Roten, nicht nach Faschisten und nicht nach Antifaschisten. Längst bevor es diese Gruppierungen gab, existierte die christliche Gemeindeordnung (etwa Zwölfapostellehre). Und da steht drin: Keine Tötung ungeborener Kinder. Wir richten uns nur nach unseren eignen Quellen. Ende.

Uwe Lay vor 21 Stunden: Schon vergessen?

Schon vergessen? Bis 1989 arbeiteten die Jusos, die Studentenorganisation der SPD mit dem MSB, der Studenorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei in den Studenparlamenten gern zusammen ob der politischen Gemeinsamkeiten. Eine Zusammenarbeit mit dem RCDS, der CDU- Studentenorganisation lehnten die Jusos ab, da das für sie "Rechte" waren, "rechter Mob".
Uwe Lay Pro Theol Blogspot

Stefan Fleischer vor 22 Stunden: Ich habe soeben

einer Aphorismenseite den folgenden Aphorismen eingereicht:
Wer das menschliche Leben nicht als geschützt erklärt von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, der gleicht einem Menschen, der eine geschützte Pflanze nur dann als geschützt erklärt, wenn sie blüht.

physicus vor 22 Stunden: Anfragen an Herrn Miersch

Worin genau sieht Herr Miersch Hetze und unchristliches Verhalten der Bischöfe? Das müsste man schon belegen, sonst wirkt der Vorwurf selber wenig christlich.

Vielleicht sympathisiert Herr Miersch auch mit der neuen Einstellung der evangelischen Kirche zum Lebenschutz? Wenn ich mich recht entsinne, schlug diese einen abgestuften Lebensschutz bei der Diskussion um den §218 vor ein paar Monaten vor. Da liegt die Ansicht einer Frau Brosius-Gersdorf nicht mehr fern.

Wilolf vor 22 Stunden: Ulla Schmidt

Zählt Hr. Miersch seine Parteigenossin Ulla Schmidt auch zum rechten Mob?

www.die-tagespost.de/politik/menschenwuerde-auch-schon-im-mutterleib-art-265086

Paddel vor 23 Stunden: Ist die Sanierung von Brücken und Autobahnen

auch rechtsradikal?

Es ist einfach nur billig, diese Rechtskeule.

ottokar vor 23 Stunden: Herr Miersch, der eine Partei anführt, scheint bedauerlicherweise keine Vorstellung von Demokratie z

Alle, die ein andere Ansicht haben, als Herr Miersch, gehören dem rechten Mob an. Das ist eine ungeheure , bösartige , an Dummheit nicht zu überbietende, jegliche Demokratie verhöhnende Aussage eines verrohten Politikers. Nach Wikipedia ist ein Mob eine sich zusammenrottende Menschenmenge mit überwiegend niedrigem Bildungs-und Sozialniveau. Kann auch Kriminelle enthalten. Eine solche schlimme Beleidugung unserer mutigen Bischöfe, die Herr Miersch mit "Mob"wohl meint, sollte juristisch nicht unwidersprochen bleiben.

Heiligenverehrer vor 23 Stunden: Selber Schuld

Sind Bischöfe alle selber schuld! Sie sind jahrelang politisch im Gleichschritt mit den hiesigen Parteien marschiert…

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