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vor 2 Tagen in Spirituelles, 6 Lesermeinungen
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Der heilige Konvertit, Kardinal und künftige Kirchenlehrer John Henry Newman wandte sich gegen eine verhängnisvolle Verwechslung: Recht des Gewissens oder Recht des eigenen Willens?
Birmingham (kath.net/pl) Jogn Henry Newman wendet sich gegen eine verhängnisvolle Verwechslung: „Das ist heutigentags die landläufige, die volkstümliche Vorstellung vom Gewissen: wenn Leute für die Rechte des Gewissens eintreten, so meinen sie keineswegs die Rechte des Schöpfers noch die Pflicht des Geschöpfes …, sondern das Recht, nach ihrem Urteil, nach ihrer Laune zu denken, zu reden und zu schreiben, ohne dabei an Gott zu denken. …
Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat; aber in diesem Zeitalter, bei einem großen Teil des Publikums, ist es das eigentliche Recht, die eigentliche Freiheit des Gewissens, sich vom Gewissen zu dispensieren, einen Gesetzgeber und Richter zu ignorieren. … Das Gewissen ist ein strenger Mahner: aber in diesem Jahrhundert hat eine täuschende Nachahmung seine Stelle eingenommen, welche den verflossenen 18 Jahrhunderten unbekannt war: es ist das Recht des eigenen Willens.“
Zitiert nach Ida Friederike Görres: Der Geopferte. Ein anderer Blick auf John Henry Newman, Vallendar 2004, 252f.
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SalvatoreMio vor 2 Tagen: Vereinfachter Versuch ...
Gewissen kommt von Wissen. Wissen kommt von Weisheit. Die ewige Weisheit ist Gott selber. In der Taufe senkt er die Weisheit des Hl. Geistes hinein. Diese soll sich in uns entfalten - das Gewissen prägen und ausbilden. -
Zeitzeuge vor 2 Tagen: Im Link für Interessierte ein Sammelwerk zum Thema, darin auch
ein Beitrag von P. Dr. Hermann Geißler FSO über
J.H. Newmans Lehre über Gewissen und Wahrheit.
P. Geißler ist ein ausgewiesener Newman-Kenner
und hat 1991 auch seine Dissertation bei der
Lateran-Universität unter dem Titel "Gewissen und
Wahrheit bei John Henry Kardinal Newman" verfaßt.
Einen größeren Artikel zu diesem Thema von Pater Geißler habe ich
kürzlich hier an anderer Stelle verlinkt.
www.ik-augsburg.de/pdf/berichte/Buch2003.pdf
girsberg74 vor 2 Tagen: „Recht des Gewissens“ oder „Recht des eigenen Willens“,
die unumgängliche Prüfung auf dem Weg hin zur Wahrheit.
padre vor 2 Tagen: Newman im "Letter to the Duke of Norfolk"
Das angeführte Zitat ist, so weit ich sehe, aus dem "Letter to the Duke of Norfolk" von 1875. Damals war Newman 74 Jahre alt. Im Original heißt es: “When men advocate the rights of conscience, they in no sense mean the rights of the Creator, nor the duty to Him, in thought and deed, of the creature; but the right of thinking, speaking, writing, and acting, according to their judgment or their humour, without any thought of God at all. ... Conscience has rights because it has duties; but in this age, with a large portion of the public, it is the very right and freedom of conscience to dispense with conscience, to ignore a Lawgiver and Judge, to be independent of unseen obligations. … Conscience is a stern monitor, but in this century it has been superseded by a counterfeit, which the eighteen centuries prior to it never heard of, and could not have mistaken for it, if they had. It is the right of self-will.”
www.newmanreader.org/works/anglicans/volume2/gladstone/section5.html
Uwe Lay vor 2 Tagen: Ein zweifache Verwechselung
Ein anderes Beispiel für diese Verwechselung: Wenn Nonnen erklären: "Ich will Priesterin werden, weil ich mich dazu berufen fühle." Sie verwechseln einfach sich mit Gott. Allerdings muß vermerkt werden, daß die Französische Revolition unter der Gewissensfreiheit ganz gewiß nicht den Gehorsam Gott gegenüber verstand, sondern daß man der Kirche und Gott nicht zu gehorchen habe.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot
Stefan Fleischer vor 2 Tagen: Daran hat sich nichts geändert
Im Gegenteil. Moderne Selbstverwirklichung basiert auf dem Wörtchen «Ich will!» Das ist die Folge davon, dass fast niemand mehr predigt: «Gott will!» Doch wenn wir in die Welt hinein schauen, so bestätigt sich immer mehr der Aphorismus:
www.aphorismen.de/zitat/235472
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