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vor 3 Tagen in Kommentar, 17 Lesermeinungen
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„Wenn Ihnen, Herr Bischof, auch der Atem stockt bei der Kenntnisnahme der todbringenden Argumentationen von Brosius-Gersdorf, so sollte dieser Schock für Sie ein Antrieb sein für …“ . Gastkommentar mit persönlicher Ansprache von Hubert Hecker
Mainz-Karlsruhe (kath.net) Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat in der „Allgemeinen Zeitung“ am 26.7.2025 einen Kommentar geschrieben zur Debatte um die Lebensrechts-Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf. Auch nach deren Verzichtserklärung für die Kandidatur zum Verfassungsrichteramt bleibt das Thema relevant, weil die Juristin eine nicht unbedeutende Strömung in der deutschen Rechtswissenschaft repräsentiert.
Ihrer Aussage, Herr Bischof, zu der „unumstößlichen Wahrheit“ des Grundgesetzes kann ich zustimmen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar, von Anfang an, für alle Menschen und ohne Abstufungen“.
Aber Ihr allgemeines Bekenntnis läuft leider ins Leere, wenn Sie sich gleichzeitig weigern, auf die aktuellen Angriffe gegen die Menschenwürde zu reagieren. Ausgerechnet eine – inzwischen ehemalige – Kandidatin für das Verfassungsrichteramt bestreitet die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie deren Geltung von Beginn des menschlichen Lebens an. Nach der Meinung von Brosius-Gersdorf wäre die Klasse der ungeborenen Menschen von der Menschenwürde ausgeschlossen, sie wären in ihrem menschlichen Würde-Status nicht den Geborenen gleichgestellt.
Wurde nicht genau deshalb 1949 die Menschenwürdegarantie für alle Menschen gleichermaßen den grundgesetzlichen Grundrechten vorangestellt, um solchen Willkür-Regeln von unterschiedlichen Wert- und Würdeklassen von Menschen für immer einen Riegel vorzuschieben?
Wenn eine Verfassungsrichterkandidatin die für alle gleichgeltende Menschenwürde relativieren will und damit die Fundamente des Grundgesetzes unterminiert, dann sind alle Bürger aufgerufen, dagegen zu protestieren und sich für die Verteidigung unserer Grundwerte einzusetzen.
Angesichts dieser Situation ist es unverständlich und inkonsequent, Herr Bischof, dass Sie sich einer Stellungnahme zu den entsprechenden Aussagen von Brosius-Gersdorf verweigern. Ihre Begründung, sich nicht mit den „komplexen Texten beschäftigt“ zu haben und es anscheinend auch nicht zu wollen, ist nicht nachvollziehbar. Denn die einschlägigen Aussagen der Kandidatin sind auch ohne „verfassungsrechtliche Kenntnisse“ für jeden (juristischen) Laien klar und verständlich: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gilt“, schreibt die Juristin auf S. 7 der elfseitigen Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestags vom 10.2.2025.
Gegen diesen mutmaßlichen Verfassungsbruch der Juristin, den ungeborenen Menschen die Menschenwürde abzusprechen, haben seit einigen Wochen zahlreiche Bürger in Medien, mit Mails und Unterschriften protestiert. Die Bischöfe Oster und Voderholzer qualifizieren in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni die juristische Attacke auf die Menschenwürde als „radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“.
Wenn Ihnen, Herr Bischof, die Verteidigung der „unumstößlichen Wahrheiten“ unserer Verfassung ein ernstes Anliegen ist, wie Sie sagen, dann spricht alles dafür, sich dem Aufruf der Bischofskollegen gegen die Angriffe auf grundgesetzlich garantierte Menschenwürde und Lebensrecht anzuschließen.
Sie dagegen machen das Gegenteil. Sie beschimpfen die Kritiker der Juristin als Ignoranten. Es macht den Eindruck von akademischer Überheblichkeit, wenn Sie denen das Recht auf Kritik absprechen, die nicht „über vertiefte verfassungsrechtliche Kenntnisse“ verfügten. Aber für unsere Demokratie ist es absurd, die normalen Bürger von der Debatte um Menschenwürde und Lebensrecht ausschließen zu wollen.
Gleichwohl wäre es sehr nützlich, wenn Sie als ehemaliger Hochschullehrer und derzeitiger Honorarprofessor an der Uni Mainz sich in den einschlägigen Text der Juristin einarbeiten würden: die 60 Seiten der Auftragsstudie von Seiten der Ampelkoalition zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ vom Frühjahr 2024. Dem Text ist der Charakter von interessengeleiteter Auftragsarbeit mit dem Ziel der Abtreibungsrechtfertigung auf die Stirn geschrieben. Aus dieser Vorgabe resultieren Widersprüche, Ungereimtheiten, Trugschlüsse und Fehlgewichtungen der juristischen Argumentation.
Nach dem Studium dieser Schrift könnten Sie, Herr Bischof, fundiert über die verfassungsrechtlich und moralisch defizitären Ansätze der links-liberalen SPD-Kandidatin aufklären. Letztlich geht es dabei um die ethische Frage zu Leben und Tod der ungeborenen Kinder. Dazu haben Sie als Bischof die Pflicht, den Katholiken Ihres Bistums in dieser moralischen Gewissensfrage Grundkenntnisse und Orientierung zu vermitteln.
Angesichts dieser dringlichen Aufgaben ist es keine Option, im Zusammenhang mit der Verfassungsrichterwahl die Debatte über Menschenwürde und Lebensrecht als unpassenden Kulturkampf abzutun und damit auszusitzen, wie das einer Ihrer Nachbarbischöfe propagiert.
Sie, Herr Bischof, schreiben zustimmungsfähig weiter: „Das Lebensrecht des Ungeborenen (…) von Anfang an und ohne Abstufungen zählen für mich zu den zentralen Botschaften, an denen ich festhalte.“
Auch bei diesem Punkt sind Sie zu einer Stellungnahme herausgefordert, denn die Position von Brosius-Gersdorf läuft auf das Gegenteil hinaus: Das Ungeborene soll in der Frühphase seiner Entwicklung kein volles Lebensrecht zu beanspruchen haben, sondern auf ein ganz „geringes Schutzniveau abgestuft“ werden. Der „gute Grund“ dafür sei der Umstand, dass der Embryo „in existentieller Abhängigkeit“ stehe zum Körper der schwangeren Frau – eine Willkür-Argument gegen den Sinn des Grundrechts auf Leben. Denn das Lebensrecht gilt genauso wie die Menschenwürde für alle Menschen unabhängig von allen Lebensbedingungen und -umständen.
Man fragt sich: Sollte das ungeborene Kind aufgrund seiner Kleinheit, Schwachheit und Abhängigkeit nicht gerade eine besondere Schutzwürdigkeit, Fürsorge und Verantwortung der Mutter beanspruchen können? Kann das (volle) Lebensrecht überhaupt abgestuft werden auf ein halbes Recht oder noch geringeres Schutzniveau?
Bei dem nächsten Argumentationsschritt wird der wahre Grund offenbar, warum die Juristin unbedingt das Lebens- und Schutzrecht des Ungeborenen auf ein schwaches Lebensrecht und niedriges Schutzniveau absenken will: Sie möchte dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der erwachsenen Schwangeren ein „starkes Gewicht“ zusprechen – ebenfalls ein willkürliches Ansinnen. Dadurch soll bei dem verfassungsrechtlichen Abwägungsprozess zwischen den Rechten der Schwangeren und denen des Embryos das ungeborene Kind in jedem Fall den Kürzeren ziehen, was es mit dem Leben zu bezahlen hat.
Die argumentative Ausgangsthese vom geringen Lebensrecht läuft auf das Ergebnis hinaus: kein Lebensrecht. In dieser Hinsicht haben die Kritiker Recht mit ihrer These: Brosius-Gersdorf bestreitet das (faktische) Lebensrecht von Ungeboren!
Hinter ihrem vielfach vorgebrachten „hochkomplexen Abwägungsverfahren“ verbirgt die Juristin eine zynische Logik: Das Freiheitsrecht der belastbaren erwachsenen Frau, die abtreiben will, weil für sie „eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist“, sei vorrangig und höher zu gewichten als das fundamentale Lebensrecht des schwachen, schutzbedürftigen ungeborenen Kindes.
Wenn Ihnen, Herr Bischof, auch der Atem stockt bei der Kenntnisnahme der todbringenden Positionen und Argumentationen von Brosius-Gersdorf, so sollte dieser Schock für Sie ein Antrieb sein für eine neue Verlautbarung Ihrerseits mit einigen kritischen Klarstellungen.
Archivfoto Bischof Kohlgraf (c) Bistum Mainz
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modernchrist vor 12 Stunden: Niemand - auch kein Parlament oder Jurist - hat das Recht, Menschenwürde
und Lebensrecht zuzusprechen oder auch abzusprechen. Denn es ist ein Naturrecht, was jeder kapieren kann. Alle Menschen sind von Anfang an echte Menschen, menschliche Lebewesen, die nur ein Ziel haben: sich rasend schnell im Mutterleib zu entwickeln, um als ausgebildetes Baby seine Mutter und seinen Vater mit dunkelblauen Neugeborenenaugen erkennen zu können. Alle Menschen sind einer einzigen Spezies zugehörig! Daher alle mit gleichem Recht ausgestattet und mit ungeheuren Begabungen in seiner DNA! Generell gibt es keine Pflicht zum Töten, wohl aber Gründe für eine in Sonderfällen angezeigte Straffreiheit.
Abaelardus vor 2 Tagen: Nachtrag zu: die Kirche und das liebe Geld
Die meisten Ordenspriester, die auf der Welt missionieren, kommen aus Polen. Sie machen auch Urlaubsvertretung in Deutschland und da sie als Ordenspriester Gelübde der Armut abgelegt haben, müssen sie in der Regel auch die Aufwandsentschädigung, die sie in Deutschland für die Urlaubsvertretung bekommen, in ihrem Orden abgeben. Das ist Priestertum!
Abaelardus vor 2 Tagen: die Kirche und das liebe Geld
Die Art der Bezahlung der Bischöfe, der Priester und der mitarbeitenden Laien am Dienst der Priester erzeugt in der Amtskirche eine Beamten-/Angestelltenmentalität. Es reicht den Katholiken nach dem Munde zu reden, etwas Frommes vorzumachen und die Mittläuferkatholiken glauben, dass die Amtskirche ihre Pflicht tut – wohin das führt sehen wir heute: Die Priester haben immer weniger zu tun, weil die Zahl der Kirchengänger abnimmt und da sie schneller abnimmt, als die Zahl der Kirchensteuerzahler, gibt es immer noch genug Geld, um die Priester gut zu bezahlen, zumal die Zahl der Priester auch sinkt. Ich kenne Pfarrgemeinden, wo polnische Priester nach Deutschland für 3 Wochen kommen, um den Gemeindepfarrer in seinem Urlaub zu vertreten und während der deutsche Gemeindepfarrer in Spanien oder England seinen Urlaub verbringt, bekommt der polnische Priester dann 300 Euro Aufwandsentschädigung (vermutlich aus der Kirchensteuerkasse). So läuft das seit Jahren in D.
SalvatoreMio vor 2 Tagen: Kirche und Geld
@Abaelardus! Zu diesem Thema habe ich persönlich keine Lust, aber ein Versuch: jeder, der als Katholik in Deutschland sein Geld verdient, egal wo, zahlt Kirchensteuer (grob gesagt). Der Staat hat "nur" die Aufgabe übernommen, diese Steuern für uns einzuziehen. Es ist nicht Geld des Staates! Erteilt jemand mit Genehmigung des Staates z. B. in einer Schule kath. Religionsunterricht, so wird der Erlös an die Diözesen weitergegeben. Ähnlich ist es auch mit caritativen Aufgaben, die z. B. sonst der Staat lösen müsste, die aber Ordensleuten durchführen (Kinderheime, Kindergärten usw. Der Staat zahlt das Geld der Kirche aus. Im Einzelnen kenne ich mich nicht aus, nur grob. - Aber um die paar Kröten im Klingelbeutel geht es überhaupt nicht.
Abaelardus vor 2 Tagen: @ „für alle“
In den 90-er Jahren galt die römisch-katholische Kirche als zweit größter Arbeitgeber in D – von wem sonst sollen all die Ausgaben der Kirche bezahlt werden, wenn nicht von der Kirchensteuer? Von den ein paar Kirchgänger, die in der Sonntagsmesse in das Sammelkörbchen 1-2€ reinwerfen? Um das gleiche Geld mit freiwilligen Spenden einzunehmen, dass mit der Kirchensteuer eingenommen wird, müsste jeder Katholik ein Kirchgänger sein und jeden Sonntag ca.7€ in das Sammelkörbchen spenden. Also, es muss doch jedem klar sein, dass ohne staatliche Bezahlung der Bischöfe und ohne die Kirchensteuer die deutsche Kirche tot wäre. Wir sind hier nicht in Polen, wo die Kirche ohne staatlicher Zuschüsse und ohne Kirchensteuer gedeihen kann. Alles klar? :-)))
SalvatoreMio vor 2 Tagen: Die " Verkommenheit" des Gottesvolkes
@Abaelardus: wir leben in einer Demokratie und sind immer noch eine große Menge Katholiken. Das ist Macht! Wir nutzen sie nicht, weil wir "verkommen" sind - von den irdischen "Häuptern" bis zum "kleinen Mann". Das eine hängt vom andern ab. Wir bräuchten die Geistlichen, sie aber auch uns. Höre hier auf, sonst geht der 3. Versuch daneben. Denke hier ähnlich wie @Chorbisch.
Abaelardus vor 2 Tagen: @ chorbisch
fast jeder Ihrer Beiträge enthält Kritik, aber nicht Kritik der (Amts)Kirche in D, die durchaus berechtigt wäre/ist, sondern Kritik der Kritik. Was wollen Sie damit bezwecken?
Wollen Sie damit den „klugen Verwalter“ spielen? – dann haben Sie die Dienerschaft mit dem Herrn verwechselt, für den Sie „arbeiten“ (sollen) und vermutlich gehören Sie auch zu denen, die von der Kirche bezahlt werden.
Die 90-er Jahre:
- Erzbischof Dyba war der einzige, bei dem es keine Vergabe der „Lizenz zum Töten“ gab – auch nicht bevor JP2 diese listige Praxis verboten hat.
- Kardinal Meissner war mW der Einzige der die „Königsteiner Erklärung“ revidieren wollte.
- Lehmann und Kampfhaus haben mit JP2 um die totbringende „Lizenz zum Töten“ verhandelt, wie der Teufel mit dem Herrn in der Wüste.
- Und der jetzige Vorsitzende der DBK war damals Regens im Trierer Priesterseminar, wo ich ihn kennenlernte. Bereichert hat es mich nicht. ;-)
chorbisch vor 2 Tagen: @ Abaelardus
Ich finde Ihre Erklärung zu einfach. Dass die Bischöfe ihr Gehalt vom Staat bekommen, ist kein Gnadenerweis für Wohlverhalten, sondern in den Verträgen zwischen Kirche und Staat geregelt.
Da kann man nicht einfach einen Teil "streichen", weil einem die Haltung der Bischöfe nicht gefällt. Es gab zwar immer wieder Vorstöße, die Konkordate zu kündigen, aber es gab dafür in der Politik keine Mehrheiten. Der letzte Versuch wurde übrigens vom damaligen SPD-Chef Gabriel "abgewürgt".
Die Bischöfe werden sich nicht nur aus materiellen Gründen hüten, das Thema aufzugreifen. Denn eine Neuverhandlung dürfte die Position der Kirche nur schwächen. Allein die geringe Zahl aktiver Gläubiger wäre ein Ansatz, um die Zahl kirchlicher Vertreter drastisch zu verringern, etwa in den Rundfunkräten.
Nebenbei: Erzbischof Dyba und Kardinal Meissner waren nicht "staatshörig", dennoch hat niemand ihr Gehalt gestrichen.
Und Umfragen nach wäre "das Volk" wohl mehrheitlich für eine Straffreiheit von Abtreibung.
Abaelardus vor 3 Tagen: @ SalvatoreMio
Ihre Fragen an die deutschen Bischöfe lassen sich leicht und schnell beantworten:
Die Bischöfe werden vom Staat bezahlt (7000 – 12000€ Monatsgehalt), also, sobald sie sich um das Volk kümmern würden, wird der Staat den Geldhahn zudrehen.
Deshalb kümmern sich die deutschen Bischöfe lieber um ihre eigenen Angelegenheiten und die des Staates.
SalvatoreMio vor 3 Tagen: EINE große Frage!
@girsberg74: weder Sie, noch ich oder irgendjemand hier, kann sie beantworten. Doch sie ist enorm wichtig und - weltlich gesprochen - vergleichbar der von Kindern, die eines Tages ihren Vater fragen: "Papa, warum hast Du damals Mamma und uns im Stich gelassen? Schämte Du Dich gar nicht?" - Ja, Ihr deutschen Bischöfe: Was ist mit Euch los? Schämt Ihr Euch gar nicht vor Gott und vor Gottes Volk, dass Ihr uns in wichtigsten Fragen allein lasst und nicht Zeugnis abgebt von und für ihn, der das Leben ist und das Leben will?
girsberg74 vor 3 Tagen: Schwerpunkt in der Hauptsache?
Die verschiedenen Posts, wiewohl ich jeden für sich akzeptieren kann, lassen in ihren unterschiedlichen Schwerpunkten das eigentliche Thema verschwimmen.
Meine Frage / Überlegung:
Geht es in der Hauptsache um Juristen oder – wie etwa beim „Bund“ - um Kameraden und/oder Pappkameraden?
aramis1976 vor 3 Tagen: Sehr richtig!
Dieser Beitrag bringt es auf den Punkt. Und wenn Exzelenz sein Geld nicht vom Staat bekäme, dann wäre er vielleicht auch mutig genug.........aber wes Brot ich ess, dess Lied ich sing. Macht unser Erzbischof in Paderborn ja auch. Von dem habe ich zu dem Thema noch gar nichts gehört. Aber wass solls, der schweigt ja auch zu Windelhühnern vor dem Allerheiligsten. Mir steht der Altar in diesem Land eindeutig zu nah am Thron.
Child of Teresa vor 3 Tagen: Brosius-Gersdorf Rechtslehrerin aber keine Gerechtigkeitslehrerin! 2/2
Mit wahrer Gerechtigkeit hat das nichts zu tun!
Child of Teresa vor 3 Tagen: Brosius-Gersdorf Rechtslehrerin aber keine Gerechtigkeitslehrerin! 1/2
Sehr gut Hubert Hecker! Man merkt gleich: Sie haben sich mit den Texten der linken Rechtslehrerin eingehend beschäftigt, obwohl das aufgrund deren empathieloser, steriler Argumentation ein seelischer Spießrutenlauf für den Leser ist.
Ich bin zu den gleichen Bewertungen gekommen, wie Sie. Wegen angeb-licher oder meinetwegen auch tatsächlicher Inkonsistenzen der aktuellen Regelung, an denen es ja auch aus Sicht der Lebensrechtler vieles zu kritisieren gibt, will diese Frau die Tötung von > 100.000 Kindern pro Jahr für rechtmäßig erklären. Diese Kinder sind aber alle gesund und stellen mit über 96% der Gesamtabtreibungszahl die überwiegende Mehrzahl dar. Die Inkonsistenz bestehe nun darin, dass die übrigen 4% (medinz. bzw. kriminologische Indikation) jetzt schon rechtmäßig abgetrieben werden können, obwohl auch für diese die Menschenwürdegarantie gilt. Das mag formal korrekt sein, trotzdem ist es für mich eiskalter Sophismus im Interesse eines aggressiven Feminismus.
apostolisch vor 3 Tagen: "bis zum letzten Tag vor der Geburt" - Teil 2
Dieses Dilemma möchte sie beheben, indem die volle Menschenwürde nicht für Ungeborene gelten soll.
Mit dieser Änderung würde sie dann die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, das ein Gesetz zur Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt nicht mehr gegen die Verfassung verstößt. Es ist dabei auch unerheblich, ob sie ein solches Gesetz befürwortet, denn sie kann kein Gesetz erlassen. Aber die rechtliche Voraussetzung dafür zu schaffen, das ist es was ein Verfassungsrichter machen kann. Insofern ist es bestenfalls eine Zuspitzung, ganz sicher aber eine zutreffende!
Zuletzt: Eine Abtreibung ist auch heute natürlich NICHT zulässig (also rechtmäßig). Sie ist nur unter gewissen Voraussetzungen straffrei. Das ist irreführend. Wenn sie denn einen Punkt hat, dann den, dass auch die Straffreiheit mit der Menschenwürde nicht zusammenpasst. Da müsste dann allerdings 218 verschärft werden.
apostolisch vor 3 Tagen: "bis zum letzten Tag vor der Geburt"
..wolle Frau FBG die Abtreibung erlauben. Dieser Vorwurf wurde insbesondere angeführt um zu markieren, dass die Vorwürfe ihrer Gegner unzutreffend seien.
Sind sie denn unzutreffend? Nein.
Leider fragte niemand: "warum nennen Sie den Tag der Geburt als den Tag, ab dem der Mensch erst seine volle Würde habe?" Man hätte ja auch zB die 13. SSW oder den Zeitpunkt nennen können, ab dem das Baby als Frühchen überleben könnte. Dann würde die Willkür dieser Wahl deutlich werden, und natürlich darf das wichtigste Menschenrecht nicht von einer willkürlichen Festlegung abhängen. Wir halten fest: sie hat diesen Termin selbst so genannt!
Frau FBG nennt zudem die Motivation für diese Interpretation: sie spricht vom verfassungsrechtlichen Dilemma, dass die unabwägbare Menschenwürde nicht vereinbar damit sei, dass eine Abtreibung überhaupt zulässig wäre. Dieses Dilemma möchte sie beheben, indem die volle Menschenwürde nicht für Ungeborene gelten soll.
CusanusG vor 3 Tagen: Ausgezeichnet
Der Beitrag von H.Hecker bringt es auf den Punkt: die deutschen Bischöfe sind in ihrer Mehrzahl überhebliche Führungspersönlichkeiten ohne Konsequenz und jeglichen Charakter.
Ohne die Wahrheit kann ein Hirte nicht auskommen. Genau aber die Wahrheit leugnet Kohlgraf, indem er so tut, als ob es um komplexe Rechtsfragen ginge. Das stimmt aber nicht. Es geht evident darum, mit sophistischen Methoden und hochtrabenden juristischen Begriffen dem Ungeborenen das Lebensrecht nur bedingt zuzusprechen: wenn Juristen, der Staat und/oder die Mutter das ok geben, kann man das Lebensrecht zubilligen. Andernfalls wird es zur Verhandlungsmasse oder ist es unterzugewichten. Letztlich geht es darum, ob die Todesspritze oder die tödliche Absaugglocke gesetzt wird oder nicht.
Herr Kohlgraf sollte nicht so tun, als ob die erfolgreichen Gegner von Frau Brosius-Gersdorf geistig minderbemittelt, vulgo "dumm" oder auch nur "dümmer" als er seien. Sie sind es nicht. Sie sind nur ehrlicher und mutiger.
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