
Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp

vor 2 Tagen in Kommentar, 6 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden
„Kaum jemandem ist bekannt, dass jährlich zumindest ein Ordentliches Konsistorium ohne Kardinalskreierungen im Apostolischen Palast des Vatikans abgehalten wird.“ Von Ulrich Nersinger
Vatikan (kath.net) Für den 7. bis 8. Jänner 2026 beabsichtigt der Heilige Vater die Kardinäle zu einer Außerordentlichen Versammlung in den Vatikan einzuberufen.
Von dem Kirchenlehrer Petrus Damiani (1006–1072) stammt die Forderung, die katholische Kirche müsse in ihrer Verwaltung die antike Kurie der Römer nachahmen. Sie hat dies getan – und tut es noch heute. So wie das römische Recht die Senatoren des kaiserlichen Rom als „pars corporis imperatoris – Teil des kaiserlichen Leibes“ ansah, so werden die Kardinäle als „pars corporis papae – Teil des päpstlichen Leibes“ betrachtet. In antiken Gesetzestexten findet sich für den kaiserlichen Senat eine Bezeichnung, die in den Sprachgebrauch der Kirche überging: „consistorium“.
Im 12. Jahrhundert trat das Kardinalskollegium als Senat des Papstes in Erscheinung. Ursprünglich waren die wichtigsten kirchlichen Belange nur bei den Konzilien beraten und entschieden worden. Im Pontifikat Papst Innozenz' II. (1130–1143) trat jedoch eine Änderung ein. In der Auseinandersetzung um die Lehre des Kanonikers Abaelard legte der Papst die Prüfung, Diskussion und Entscheidung hierüber in die Kompetenz eines Konsistoriums. Mit Papst Alexander III. (1159–1181) begann dann die Zeit, in der für die Kirche bedeutsame Beschlüsse immer mehr in Konsistorien gefasst wurden. Vor jeder wichtigen Entscheidung stellte der Papst die Frage: „Quid vobis videtur – Was meint Ihr hierzu?“
Mit der im 16. Jahrhundert erfolgten großen Kurienreform Papst Sixtus' V. (1585–1590), die zur Verwaltung der Gesamtkirche die Kongregationen einrichtete, wurde das Konsistorium „nur noch ein feierlicher zeremonieller Akt, welcher beibehalten wurde, um das Bild des früheren kurialen Lebens vor den Augen der Gegenwart lebendig darzustellen“ (Nikolaus Hilling). Was früher von den Kardinälen in dieser Versammlung debattiert und beschlossen wurde, wurde jetzt an anderer Stelle entschieden und erfuhr in einem Konsistorium nur noch seine feierliche Promulgation. Allein die Erwählung neuer Mitglieder des Kollegiums der Kardinäle und die Heiligsprechungen blieben in gewissem Sinne in die Entscheidung dieser Versammlung gelegt, wenn auch zunehmend nur mehr mit beratendem Charakter.
Die bis in die jüngere Zeit übliche Einteilung der Konsistorien in „Geheime“, „Halböffentliche“ und „Öffentliche“ wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) aufgegeben. Mit dem Erscheinen des Codex Iuris Canonici von 1983 erhielten die Konsistorien eine neue rechtliche Ordnung, die im Canon 353 formuliert wird. So setzt das kirchliche Gesetzbuch fest: „Die Kardinäle helfen dem obersten Hirten der Kirche auf kollegiale Weise hauptsächlich in den Konsistorien, zu denen sie sich auf Anordnung des Papstes und unter seinem Vorsitz versammeln; Konsistorien gibt es als Ordentliche oder Außerordentliche“ (§ 1). Ein Ordentliches Konsistorium findet „zur Beratung gewisser schwerwiegender Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen, oder zur Durchführung gewisser besonders feierlicher Akte“ (§ 2); zur Teilnahme an ihm sind alle in Rom anwesenden Kardinäle angehalten.
Zu einem Außerordentlichen Konsistorium wird das gesamte Kardinalskollegium eingeladen, und zwar dann, „wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen“ (§ 3)
Die meisten Katholiken verbinden das Konsistorium mit der Kreierung von Kardinälen, der Berufung neuer Purpurträger in den Senat des Papstes, was aber nicht zwingend gegeben sein muss. Kaum jemandem ist bekannt, dass jährlich zumindest ein Ordentliches Konsistorium ohne Kardinalskreierungen im Apostolischen Palast des Vatikans abgehalten wird. Es behandelt in der Regel anstehende Heiligsprechungen und findet im Rahmen einer Hore des Stundengebetes, der mittäglichen Sext, statt.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
ThomasR vor 25 Stunden: @JosefNaber
leider eine verlässliche Statistik über die Erstkommunion ohne Beichte fehlt (und ist unerwünscht,
es gibt auch kein Mittel ausser einer Anfrage aus Rom um an die verlässliche Zahlen ranzukommen.
Es ist davon auszugehen , dass es Bistümer gibt, wo die Erstkommunion ohne Beichte durch den Ordinarius untersagt worden ist.
ESs gibt jedoch auch Bistümer, wo inzwischen von über 50 % Erstkommunionen ohne Beichte auszugehen ist (es ist meine Schätzung und Erfahrungswert aus einem Bistum in Süddeutschland)
Allgemein erscheint die Zulässigkeit von Erstkommunion ohne Beichte in den ofiziellen Dokumenten der Würzburger Synode.
www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/3461550_Erstkommunion-ohne-Beichte.html
Wilolf vor 2 Tagen: @Martinus Theophilus und @ThomasR: War auch nicht böse gemeint.
Weder gegen Katholiken noch gegen Protestanten ;-)
Martinus Theophilus vor 2 Tagen: @Wilolf: Firmung = confirmatio
Sie haben zwar recht, dass in Deutschland der Begriff Konfirmation für einen Ritus der evangelischen kirchlichen Gemeinschaften geläufig ist.
Das katholische Sakrament, für das wir im Deutschen das Wort Firmung verwenden, heißt im Latein der katholischen Kirche und des Kirchenrechts allerdings confirmatio. Deshalb heißt dieses Sakramnent bei französischsprachigen Katholiken confirmation und bei englischsprachigen Katholiken confirmation oder chrismation. Nicht jeder, der dieses Wort verwendet, ist also evangelisch.
JosefNaber vor 2 Tagen: @ ThomasR - keine Beichte Erstkommunion/ undenkbar
In welcher Gegend sind Sie beheimatet, dass in Ihren Gemeinden Derartiges angewendet wird? Hier wird zwar die klassische Beichte durch ein offenes Beichtgespräch in der Sakristei ersetzt, aber es findet auf jeden Fall verpflichtend statt! Meine Enkel sind in West- und Ostdeutschland wohnhaft und auch da gab und gibt es selbstverständlich die Erstbeichte Bestandteil der Erstkommunion. Was Firmung betrifft, ist das etwas anderes: da ist der Altersdurchschnitt höher und da ist es hier nicht mehr verpflichtend, zu Beichten. Selbstverständlich wird es angeboten und von einigen jugendlichen freiwillig angenommen. In meinem Umkreis sind viele moderne und junge Pfarrer in die Gemeinden gekommen, aber bei allem Modernismus ist noch nirgends an der Beichte zur Erstkommunion gerüttelt worden und es ist auch keinesfalls angedacht! Da würden alle Bestrebungen sofort abgewehrt oder das Kind nicht zur Erstkommunion zugelassen.
Wilolf vor 2 Tagen: @ThomasR: bis zur Konfirmation?
Konfirmation ist evangelisch. Katholisch ist Firmung. Bisher hatte ich den Eindruck, dass Sie ziemlich katholisch sind. Sollte ich mich da täuschen?
ThomasR vor 2 Tagen: kritische Lage in der Kirche in Deutschland
u.A. Finanzierung von ZDK aus den Kirchensteuermitteln
Erstkommunion ohne Beichte (betrifft inzwischen bis zu 50% Erstkommunionkindern und wird bis zur Konfirmation oft nicht nachgeholt)
eine antropozentrische Priesterausbildung (äussert unatraktiv im Berufungsapostolat)
homosexuelle Machtstrukturen (inzwischen immer öfter lesbisch) in Ordinariaten und in der Priesterausbildung bzw. im Berufungsapostolat
Welle der liturgischen Missbräuche (u.A. nicht zulässige Frauenpredigten in der Hlg Messe, so weingstens Motu proptrio Spiritus domini 2021 von Papst Franziskus)
Einrichtung einer Gegensynode
falsche Ökumene die nicht zur Einheit mit dem Papst sondern zur Anerkennung der EKD als weitere Kirche führt
sind für mich ein ernsthafter Grund zur Sorge auch für Kardinalskollegium , nicht nur für den Papst
Meine Hoffnung ist, dass sich Kardinalkollegium diesen Themen aus Deutschland auch wegen Gefahr der Ausbreitung auf die Ganze Weltkirche gründlich zuwendet
www.st-michael-muenchen.de/gottesdienst/service/predigten-zum-nachhoeren/frauenpredigten
Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz