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"'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"

vor 12 Stunden in Kommentar, 10 Lesermeinungen
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"Niemand kann den Papst daran hindern, Hand an das Wesen der Kirche zu legen. Aber er schaufelt damit dem Glauben das Grab." Ein Gastkommentar von Martin Grichting


Chur (kath.net)

Der Beitrag «Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?» (Link) vom 18. Dezember 2025 hat erfreulicherweise eine rege Aktivität in der Kommentarspalte zur Folge ausgelöst. Mehrere Kommentare waren allerdings geeignet, Verwirrung zu stiften. Ein paar Klärungen erscheinen deshalb angebracht.

Die «Präfektin» des Ordensdikasteriums, Sr. Simona Brambilla, sei gar kein Laie, wurde bemerkt. Angeführt wurde dazu Nr. 31 aus dem IV. Kapitel von «Lumen Gentium» (LG), wo es heisst: «Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes». Entscheidend ist das Wörtchen «hier». Denn es besagt im Kontext von LG IV., dass es dort um diejenigen Laien geht, die vom «Weltcharakter» geprägt sind, die also mitten in den alltäglichen Umständen der Welt leben und wirken. Es gibt jedoch auch Laien, die der Welt entsagt haben: die Ordensleute, durch die evangelischen Räte. Von diesen Gläubigen handelt das VI. Kapitel von LG. Dort heisst es in Nr. 43 vom Ordensstand: «Ein derartiger Stand ist, in Bezug auf die göttliche, hierarchische Verfassung der Kirche, kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien. Vielmehr werden in beiden Gruppen Christgläubige von Gott gerufen, im Leben der Kirche sich einer besonderen Gabe zu erfreuen und, jeder in seiner Weise, ihrer Heilssendung zu nützen». Es gibt also auch im Ordensbereich nur Kleriker oder Laien. Wer das Weihesakrament nicht empfangen hat, ist somit auch dort Laie, damit auch die «Präfektin» des Ordensdikasteriums.

Die Tätigkeit eines Präfekten hätte nichts mit «potestas sacra» zu tun, es gebe nur eine «Vollmacht des Papstes» für solche Ämter, wurde behauptet. Von wegen! Im lateinischen Original ist in der Kurienkonstitution «Praedicate Evangelium» (II.5), von «vicaria potestas» die Rede. Niemand in der kanonistischen Wissenschaft bestreitet, dass es sich dabei immer um «potestas sacra» gehandelt hat. Sie ist näherhin «potestas ordinaria vicaria», also ordentliche Leitungsvollmacht, weil sie mit dem Amt des Präfekten verliehen wird.


In der Frage der «Präfektin» geht es letztlich um das gleiche wie bei der Frage des Diakonats der Frau. Das Weihesakrament ist «eines», kann aber in die drei Stufen Episkopat, Presbyterat und Diakonat unterschieden werden. Wenn nun Frauen ein Element davon, den Diakonat, empfangen könnten, könnte man argumentieren, dass sie das ganze Sakrament empfangen sollten, es sei ja nur ein einziges. Auch die «potestas sacra» ist «eine», auch wenn sie ebenfalls unterschieden werden kann, zum Beispiel in Leitungs- und Weihegewalt, in potestas propria (eigenberechtigte) und vicaria (stellevertretende), etc. Auch hier geht es darum zu sagen: Wenn Laien, was das II. Vatikanische Konzil verworfen hat, stellvertretende Leitungsgewalt ausüben können, warum dann nicht auch ordentliche? Es gibt ja ebenfalls nur «eine» potestas.

Zuerst geht es einmal in folgende Richtung: CIC, can. 274 § 1 lautet: «Allein Kleriker können Ämter erhalten, zu deren Ausübung Weihegewalt oder kirchliche Leitungsgewalt erforderlich ist». Dieser Kanon steht in Übereinstimmung mit dem II. Vatikanischen Konzil (LG 21 und Nota explicativa praevia, 2). Aber der Canon ist durch die «Praedicate Evangelium» (2022) und andere vergleichbare päpstliche Massnahmen teilweise «derogiert», also faktisch abgeschafft, zumindest durchlöchert worden. In der kürzlich erschienenen, progressistisch inspirierten Dissertation von Lukas Maria Brechtel (Möglichkeiten und Grenzen einer Beteiligung von Laien an der Leitungsgewalt der katholischen Kirche, Würzburg 2024, hier S. 364) wird nun nicht gefordert, dass dem can. 274 – und damit dem II. Vatikanum – wieder volle Nachachtung verschafft wird, im Gegenteil: Der Canon soll so nach dem Beispiel von «Praedicate Evangelium» geändert werden, dass er generell die Ausübung der (stellvertretenden) Leitungsgewalt durch Laien erlaubt. Denn bisher steht er z.B. der Ernennung eines Laien-Generalvikars in einem Bistum im Weg.

Eine Grenze wird im Sinne der Salamitaktik vorläufig noch dort gesehen, wo Leitungsgewalt mit Seelsorge («cura pastoralis») verbunden ist. Denn in CIC, can. 150 heisst es: «Ein Amt, das der umfassenden Seelsorge dient, zu deren Wahrnehmung die Priesterweihe erforderlich ist, kann jemandem, der die Priesterweihe noch nicht empfangen hat, nicht gültig übertragen werden». Die Wirklichkeit ist jedoch bereits darüber hinaus gegangen. So werden in den weltweit dogmatisch wohl am meisten korrumpierten Diözesen der Welt, Basel und St. Gallen, Laien schon länger offiziell als «Gemeindeleiter» bezeichnet. Als Leiter der Pfarrei wirken sie auch. Sie beschäftigen dann «mitarbeitende Priester». Diese Laien werden – übrigens inzwischen auch im Bistum Chur – offiziell als «Seelsorger» bezeichnet. Sie üben also die «cura pastoralis», von der can. 150 spricht, bereits aus. Hier ist in der Wirklichkeit das sakramentale Wesen der Kirche schon im Kernbereich der Seelsorge auf den Kopf gestellt. Sollte man nicht rechtlich nachvollziehen, was schon gelebt wird?

Auch in Bezug auf die «potestas sacra vicaria» frisst sich das postsakramentale, profanierende Denken nach oben: "Im Bistum Basel fungierten, so lange es die Dekanate noch gab, Laien als «Co-Dekanatsleiter». Und der Bischofsrat, dem gemäss Kirchenrecht die General- sowie Bischofsvikare angehören (CIC, can. 473 § 4), ist in der Schweiz seit längerem von zahlreichen Laien bevölkert. Im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg wurden den Priestern in den Pfarreien für die Teilgebiete des Bistums Laien und Diakone als «Delegierte» des Bischofs vor die Nase gesetzt, die als Bindeglied zum Ordinariat dienen. In Deutsch-Freiburg handelt es sich um eine gut dreissig Jahre alte Dame. Zweifellos kann man die Priester mit solchen kirchenrechtlichen Mätzchen, die übrigens vom Apostolischen Stuhl genehmigt wurden, demütigen. Aber wer will in einer Kirche, die ihr sakramentales Wesen verraten hat, noch Priester werden?

Papst Leo XIV. hat ein übles Erbe angetreten. Und er wird nicht nur durch die Unterminierung des sakramentalen Wesens, wie es sein Vorgänger an der Kurie betrieben hat, unter Druck gesetzt, sondern auch durch faktische Zerstörungen wie in der Schweiz sowie durch die Nivellierung von Laien und Klerikern, wie sie in Deutschland mit dem «Synodalen Weg» betrieben wird. Der Papst wird dabei gegenüber der «Deutschen Kirche» so lange unglaubwürdig bleiben, wie er in seiner Kurie das zulässt, was die Deutschen auf der Ebene der Diözesen und Pfarreien durchsetzen wollen. Worum es dort geht, ist klar: Das sakramentale Wesen der Kirche muss um der «Gleichberechtigung» willen «unschädlich» gemacht werden. Im Mittelalter führte die Verwicklung der Kirche in den Feudalismus zu «Laien-Bischöfen» und «Laien-Pfarrern». Diese skandalösen Zustände waren einer der Gründe, weshalb die Reformation ausbrach. Heute opfert man das Wesen der Kirche wiederum glaubensfernen gesellschaftlichen Interessen. Man lernt nichts aus der Geschichte und legt die Grundlage für ein neues Schisma.  

Wenn man die Hand an das sakramentale Wesen der Kirche legt, muss man sich der letzten Konsequenzen bewusst sein. Der Papst kann zweifellos «alles» in der Kirche. Can. 333 § 3 lautet: «Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde». Und can. 1404 betont dem entsprechend: «Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden». Er kann deshalb das II. Vatikanum in wesentlichen dogmatischen Fragen verwerfen. Denn er ist tatsächlich allmächtig, wenn er das sein will. Aber er muss sich dann die Frage stellen, wie er an der Vorstellung eines Allmächtigen festhalten will. Denn zwei davon kann es logischerweise nicht geben. Anders formuliert: Wenn der Papst sich ermächtigt fühlt, das sakramentale Wesen der Kirche preiszugeben, sendet er damit die Botschaft, dass die Lehre der Kirche in ihrem Wesen nicht unverfügbar ist. Sie erscheint dann genauso menschengemacht wie jede andere politische oder weltanschauliche Doktrin, die auch jederzeitiger Veränderung oder Abschaffung unterworfen sind. Es muss dem Papst klar sein, dass er, wenn er auf dem Weg seines Vorgängers weitergeht, den Gottesglauben in den Herzen der Menschen unterminiert oder gar zerstört. Darum geht es letztlich. Es ist ein gefährliches Spiel.


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Lesermeinungen

chorbisch vor 2 Stunden: @ Cosmas

Könnten Sie Ihren Standpunkt vielleicht etwas näher begründen?

Ich finde es grundsätzlich sehr gut, daß Herr Grichting sich die Zeit genommen hat, auf einige Punkte in den Kommentaren einzugehen. Aber es verwundert mich, daß es nicht darauf eingegangen ist, was eine Abtissin oder andere Vorsteherinnen von Frauengemeinschaften von der Präfektin unterscheidet. Zumal über Jahrhunderte wohl keine dieser Frauen auf die Idee gekommen ist, sich Kompetenzen anzumaßen, die den Priestern vorbehalten sind.

Schwester Brambilla mit den sehr weltlich gesonnenen Laienpriestern und -bischöfen der Vorreformationszeit auf eine Stufe zu stellen, finde ich sachlich falsch und polemisch.

Abgesehen davon gab es bis zu den Umwälzungen der Französischen Revolution auch weiter sehr seltlich gesonnene Bischöfe, von denen manche sich erst auf ausdrücklichen Befehl des Papstes zum Priester weihen ließen. Dass hat erst aufgehört, nachdem Bischöfe, Äbte usw. nicht zugleich weltliche Machthaber waren.

lesa vor 2 Stunden: Die Kirche wird vor der Wiederkunft des Herrn ein Pascha erleiden. (KKK)

"Rom wird den Glauben "verlieren" sagte die wenende Gottesmutter in La Salettettesmutter in La Salette. Der Glaube aber bleibt, denn die Wahrheit ist unzerstörbar. Beiträge wie diese, die ihn klarstellen, sind unabdingbar. Wenn der kleine Rest (siehe Ratznger 1958) ihn treu bewahrt, kann die Kirche dieses Pascha, das im KKK angekündigt wurde, in der Kraft des auferstandenen Christus und im Glauben an IHN überstehen. Es kommt einer Neugeburt gleich und das heißt Schmerzen aushalten ohne die Hoffnung zu verlieren.

discipulus vor 3 Stunden: @ThomasR: Verwendung von Kirchensteuern

Mit Ihrer Aussage irren Sie aber gewaltig. Über die Verwendung von Kirchensteuern entscheidet in jeder Diözese ein zum Großteil aus Laien bestehender Kirchensteuer(bei)rat, das ist gesetzlich vorgeschrieben - und aus theologischer Sicht nicht unproblematisch, weil es die Leitungsgewalt des Bischofs einengt. Ohne die Zustimmung dieses (Bei)Rats darf der Bischof keine Kirchensteuergelder verwenden - und das betrifft nicht nur 5%, sondern 100%. Sie müssen sich einfach über den Kirchengemeinderat in den Diözesanrat und dann in den Kirchensteuer(bei)rat wählen lassen, dann dürfen Sie mitbestimmen - wie es in einer indirekten Demokratie üblich ist. Über die Verwendung der staatlichen Steuern dürfen Sie ja auch nicht direkt entscheiden.

SarahK vor 4 Stunden: Im Bistum Aachen gibt es jetzt auch Leitungsteams

in einem der letzten Mitteilungsblätter lass ich, dass eine Kirche Bänke gegen Bestuhlung austauschen will, mit einem “wir haben uns alle lieb” Blabla vom “Oberpfarrer”. Tatsächlich wäre aber eine nüchterne Analyse dass die Messen von älteren Menschen besucht werden, die sich dann kaum mehr vor dem Allerheiligsten knien können. Aber wer weiß, vielleicht werden diese ja als nächstes abgeschafft. Damit schaffen sich dann Priester selbst ab. Die “Gottesdienste” in denen man sich selbst feiert könnten theoretisch allerdings besser im Pfarrheim stattfinden aber die Theologie das zu verstehen wird ja auch nicht mehr vermittelt. Irgendwie frustrierend aber auch sinnlos sich aufzuregen, wenn man die Priester nicht im Rücken hat.

ThomasR vor 6 Stunden: Untergang von heute ist Frucht einer falschen Rezeption des letzten Konzils

u.A.durch Würzburger Synode (DBK +ZDK auf Einladung der DBK). also vor Allem durch Priester und Bischöfe

(weder bei den Ordensschwestern noch bei den Laien liegt das Verschulden am Scheitern der liturgischen Reform nach dem Messbuch des Hlg. Paul VI)
Laien dürfen selbst über Verteilung von 5% der Kirchensteuereinnahemn z.B. über onlineabstimmung nicht befinden. Finanzierung der ZdK über eine frewiliige Spende der DBK und nicht die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder liegt eine Entscheidung der deutschen Bischöfe zu Grunde.
Für Organisation der Attacke auf die Klöster Altomünster (wegen Grundstücken der Schwestern) ist allein Münchner Generalvikar (ad, inzwischen nach Rom befordert -ein Priester) verabtwortlich (u.A wurden weltliche Rechtsanwälte beauftragt)
Für leere Priestersemianre bzw ihre Schliessung sind Bischöfe von heute verantwortlich (statt z.B. für die alte Messe zu öffnen und zu füllen)

Geben wir bitte Schwester Brambilla eine Chance?
Nach 5 Jahren kann man Früchte auswerten

kath.net/news/64034

Richelius vor 6 Stunden:

Der Papst kann das 2. Vaticanum nicht in wesentlichen dogmatischen Fragen verwerfen. Nur handelt es sich bei der Postenbesetzung nicht um ein dogmatisches Problem. Mir gefällt die Besetzung zwar auch nicht, aber ich sehe kein Drama darin.
Komplizierter ist die Frage, ob Ordensangehörige Laien sind. Da eiert das Kirchenrecht in Ost und West nämlich herum, ohne eine wirkliche Antwort zu geben. Einmal werden Ordensmitglieder als Laien angesehen, dann wieder nicht so ganz usw. Fakt ist aber, daß Ordensmitglieder kirchliche Leitungsgewalt besitzen dürfen, selbst, wenn sie nicht geweiht sind. (Abtissinen, Großmeister der Malteser)

discipulus vor 7 Stunden: potestas sacra vs. potestas vicaria

Leider bleibt die Bedeutung von potestas vicaria im Gegensatz zur potestas propria in dem Beitrag weiterhin unterbelichtet.

Klar ist: Potestas sacra im eigentliche Sinne übt ein Pfarrer für seine Pfarrei, ein Bischof für seine Diözese und der Papst für die Universalkirche aus. Diese kann nicht an Laien delegiert werden. Deshalb sind auch die genannten Beispiele, in der die Leitung durch den Pfarrer ersetzt wird durch ein Gremium, in dem Laien mitentscheiden oder ihm vorgesetzt sind, mit der sakramentalen Struktur der Kirche nicht vereinbar. Aber selbstverständlich kann ein Pfarrer einen Laien zur Leiterin eines Kindergartens bestellen oder ein Bischof einen Laien zum Chef der Finanzdirektion seiner Diözese. Und ebenso kann der Papst Laien für Verwaltungsangelegenheiten heranziehen. Die Dikasterien sind in diesem Sinne nur Verwaltungseinheiten, die im Auftrag des Papstes verwalten. In ihnen wird nur im Namen des Papstes gehandelt, mit seinem Tod erlöschen die Ämter automatisch.

Cosmas vor 8 Stunden: @ Schillerlocke

Es handelt sich leider NICHT um "advokatische Spitzfindigkeiten"!

Schillerlocke vor 8 Stunden: Man sollte nicht

durch advokatische Spitzfindigkeiten dem Klerikalismus Vorschub leisten und päpstlicher als der Papst sein. Wenn der Papst die Leitung dieses Dikasteriums so besetzt hat, wie er es für richtig gehalten hat, sollte man das einfach einmal hinnehmen. Ob der Papst wirklich derlei öffentliche Belehrungen nötig hat?

Cosmas vor 8 Stunden: Höchst beklemmend!

Ich hoffe und bete, daß es über Leute auf die der Papst hört gelingt, ihm diese Zusammenhänge klarzumachen. Kirchenrechtliche Zusammenhänge sind bei ihm wohl positiv konnotiert, sonst hätte er nicht einen Kirchenrechtler als seinen Nachfolger als Präfekt der Bischofskongregation eingesetzt.

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