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vor 8 Stunden in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Erneut geht die deutsche Justiz gegen eine Person der Öffentlichkeit vor. Diesmal gegen den WELT-Autor und bekannten Historiker Rainer Zitelmann.
Berlin-Wien (kath.net)
Hatte US-Vizepräsident J.D.Vance mit seiner Kritik auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 Recht. Vance kritisierte damals die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Europa. Denn schon wieder geht in Deutschland die Justiz gegen einen unschuldigen Bürger vor. Diesmal hat es den bekannten Historiker Rainer Zitelmann getroffen. Was ist passiert? Der WELT-Autor sieht sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem er auf der Plattform X (vormals Twitter) eine historische Parallele zwischen Adolf Hitler und Wladimir Putin zog. Der Fall wirft fundamentale Fragen über die Freiheit der Wissenschaft und die Grenzen der digitalen Strafverfolgung auf.
Eigentlich ist der betroffene Autor, der selbst über Adolf Hitler promoviert hat, kein Freund von schnellen NS-Analogien. Zu oft würden sie Diskussionen eher abwürgen als erhellen, so seine Überzeugung. Doch seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges drängen sich die Parallelen in der Rhetorik der Machthaber förmlich auf.
Das „Münchner Abkommen“ als Mahnmal
Der Kern des Vergleichs liegt in der Expansionspolitik: 1938 versicherte Hitler in der Sudetenkrise, das Sudetenland sei seine „letzte territoriale Forderung“. Kurz darauf brach er sein Wort und besetzte die restliche Tschechoslowakei. Historiker wie Anne Applebaum oder Timothy Snyder ziehen heute Parallelen zu Putins Vorgehen in der Ukraine – die Sorge vor einer „Appeasement-Politik“, die den Aggressor nur ermutigt, eint viele Experten.
Um diese historische Lehre bildhaft zu verdeutlichen, teilte der Autor eine Fotocollage: Links Hitler mit der Sprechblase „Gebt mir die Tschechoslowakei und ich werde niemanden sonst angreifen“, rechts Putin mit der analogen Forderung zur Ukraine. Ein Bild, das als Warnung vor naiven Friedenshoffnungen gedacht war.
Post von der Polizei: Tatort Internet
Doch die historische Einordnung rief nicht nur Leser, sondern auch die Berliner Polizei auf den Plan. Dem Historiker wird nun das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) vorgeworfen. Der Grund: Auf dem Originalfoto Hitlers ist dessen Hakenkreuzarmbinde zu sehen. Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Ermittlungen in Deutschland gegen Journalisten und Wissenschaftler.
Hitler: "Give me Czechoslovakia and I will never go anywhere"
— Вера Измайлова (@veraizmaylova41) April 17, 2025
Putin (Khuilo); "Give me Ukraine and I will never go anywhere" pic.twitter.com/x1VTjKfnlQ
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Richelius vor 3 Stunden:
Ich habe ein bißchen im Internet zu dem Fall gesucht. Anscheinend weiß man nicht, wer die Anzeige gemacht hat. Es könnte also sein, daß sie von einem von Putins Trollen stammt. Die Polizei hat hier eine gewisse Pflicht zum Ermitteln.
Allerdings muß auch festgehalten werden, daß die Qualität der jungen Juristen immer weiter abnimmt. In Österreich beschweren sich die älteren Richter, Anwälte und SVs, daß die Jungen nicht mehr Sinn erfassend lesen können und auch Erkärungen nicht mehr kappieren.
Monsventosus vor 7 Stunden: Ja, freilich hatte Vance recht!
Mag sein, dass diese Strafnorm einmal gut gemeint war. Zur Zeit wird sie aber in allererster Linie benutzt, um Leute mundtod zu machen: "Sei ganz vorsichtig in deiner Ausdrucksweise! Ein falsches Wort, ein falsches Bild, und du bist fällig!" Ich würde gerne wissen, ob die Strafverfolgungsbehörden einfach schlicht opportunistisch und korrupt sind, oder tatsächlich substanziell unterwandert.
marlin vor 8 Stunden: sarkastisch gemeinte Fragen
Wie soll man das verstehen?
Hat der Vergleich Putin beeidigt, weil er (wieder) Freund von Deutschland ist?
Hat der Vergleich Hitler beleidigt, weil Putin viel schlimmer ist?
Oder hat das alles mit den Beiden nichts zu tun, sondern nur mit deutscher Gründlichkeit?
Mensch#17 vor 8 Stunden: Wer hat da noch einen Durchblick? - Was ist da eigentlich wo verboten?
Man sitzt da und wundert sich. Was ist eigentlich wie und wo verboten? Und warum? Was ist der eigentliche und ursprünglich Zweck dieser Verbote? Muß man jetzt die alten Fotoalben der Großeltern durchschauen und die Fotos aus der unseligen Zeit wegwerfen oder retuschieren? ... Oder ist verdächtig, wer zufällig etwas von sich gibt, was auch eine der dunklen Größen von sich gegeben hat?
Hier wäre dringend eine Nachsteuerung des Gesetzgebers fällig, so dass es nur justiziabel wäre, wenn jemand dies benutzt, um die damalige Ideologie zu verherrlichen und wieder salonfähig zu machen. Das sollte aber auch gegenüber einer einst in Teilen Deutschlands beheimateten roten Ideologie gelten, die das Leben vieler Menschen zerstört hat.
Und außerdem, Polizei und Justizbehörden haben wahrlich wichtigere Aufgaben, denen sie kaum noch nachkommen, weil sie angeblich personell unterbesetzt sind. - Wer soll das noch verstehen?
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