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Das Maß vor dem Gesetz. Würde, Recht und die Grenzen der Macht

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Leo XIV.: Die Würde des Menschen liegt dem Staat voraus und hängt nicht von politischen Mehrheiten oder gesellschaftlichen Konsensen ab. Lebensschutz gehört jenseits von Partei und Konfession zum Fundament jeder Zivilisation. Von Armin Schwibach


Madrid (kath.net/as) Papst Leo XIV. sprach am dritten Tag seines Spanienbesuchs im Plenarsaal des spanischen Abgeordnetenhauses zu den Mitgliedern des Parlaments. Er dankte für die Einladung des Apostolischen Stuhls und bezeichnete das Parlament als das Zentrum des institutionellen, rechtlichen und demokratischen Lebens Spaniens. Als Bischof von Rom und Hirte der katholischen Kirche sei er gekommen, um „ein Zeichen der Verbundenheit mit Spanien“ zu setzen und „ein Wort im Dienste der menschlichen Person“ zu sprechen. Leo XIV. erinnerte daran, dass die Kirche gemeinsam mit der Menschheit unterwegs sei, ihre Hoffnungen und Wunden teile und sich von den Fragen jeder Epoche herausfordern lasse. Die Kirche respektiere die Eigenständigkeit der staatlichen Institutionen und die Verantwortung der Gesetzgeber. Gerade deshalb bringe sie Überlegungen vor, die dem Gemeinwohl dienen und daran erinnern wollten, „was das Zusammenleben wahrhaft menschlich macht“.

Im Mittelpunkt seiner Ansprache stand die Frage nach dem Menschenbild, das den Gesetzen zugrunde liegt. Im Parlament, so der Papst, erhalte das gesellschaftliche Zusammenleben seine rechtliche Gestalt. Deshalb stehe jede gesetzgeberische Tätigkeit letztlich vor der Frage: „Welches Menschenbild steht hinter den Gesetzen, und welche Art von Gesellschaft entsteht durch diese Gesetze?“. Der Papst würdigte die geistige und kulturelle Tradition Spaniens. Glaube und Vernunft, Kunst und Recht, Tradition und Denken seien in der Geschichte des Landes miteinander verbunden gewesen. Von Cervantes bis Teresa von Ávila, von der spanischen Rechtstradition bis zu Miguel de Unamuno habe Spanien den Menschen nie auf seine gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion reduziert. Es habe ihn vielmehr als Wesen verstanden, das auf Wahrheit und Freiheit hingeordnet sei und von einem Verlangen nach Ewigkeit geprägt werde. Seine Würde stehe „über jedem Nutzen“, und gerade dieser Würde habe die Gesetzgebung zu dienen.

Ausführlich wandte sich Leo XIV. dem Erbe der Schule von Salamanca zu. Vor fünfhundert Jahren hätten spanische Gelehrte angesichts der Entdeckung neuer Welten die Frage nach dem unantastbaren Wert jedes Menschen und nach den ethischen Grenzen der Macht gestellt. Sie hätten erkannt, dass sich Vernunft nicht dazu missbrauchen lasse, alles zu legitimieren, was Macht oder Eigeninteresse für nützlich hielten. Zwar hätten Gesellschaft und Kirche diesen Einsichten nicht immer entsprochen, dennoch habe die Schule von Salamanca einen Horizont eröffnet, der weit über ihre Zeit hinausreiche. Mit besonderem Nachdruck erinnerte der Papst an die Bedeutung von Francisco de Vitoria sowie der Dominikaner und Jesuiten von Salamanca. Ihre Überlegungen hätten dazu beigetragen, ein rechtliches und moralisches Bewusstsein zu formen, wonach Autorität immer Verantwortung einschließe und jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden müsse. Auch heute müssten Würde, Gerechtigkeit und Gemeinwohl der Maßstab nationaler und internationaler Beziehungen bleiben.


Von diesem historischen Erbe aus schlug Leo XIV. den Bogen zu den Herausforderungen der Gegenwart. Die „neuen Welten“ lägen heute nicht mehr auf geografischen Karten, sondern in Technik, Wirtschaft, Biomedizin und im digitalen Raum. Besonders die Entwicklung künstlicher Intelligenz eröffne neue Möglichkeiten. Zugleich erinnerte der Papst an seine Enzyklika Magnifica humanitas und betonte, Technologie sei nicht neutral, sondern nehme die Züge jener an, die sie entwickelten, finanzierten, regulierten und verwendeten. Deshalb müsse jede gesellschaftliche Unterscheidung von der Frage ausgehen, welchen Platz der Mensch in den Entscheidungen einnehme und wie sich heute die Würde der Arbeit, die Solidarität, die Sozialpolitik und das Gemeinwohl auf neue Weise darstellten. Leo XIV. verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag vom 22. September 2011. Wie Benedikt erinnerte er daran, dass die Würde des Menschen dem Staat vorausliege und nicht von politischen Mehrheiten oder gesellschaftlichen Konsensen abhänge. Jede gerechte Gesellschaft gründe auf der Anerkennung dieser unantastbaren Würde. Sie gehe jeder staatlichen Anerkennung voraus und müsse jede positive Rechtsordnung prägen. Wenn diese Überzeugung lebendig bleibe, werde das Recht zum Schutz aller und verhindere die Vorherrschaft partikularer Interessen.

Vor diesem Hintergrund wandte sich der Papst dem Schutz des menschlichen Lebens zu. Die Wegwerfkultur bedrohe das gesellschaftliche Zusammenleben. Deshalb stellte er die Frage: „Welche Zukunft haben unsere Gesellschaften, wenn das Leben nicht mehr als grundlegender Wert anerkannt wird?“. Eine Gemeinschaft könne nicht als gerecht gelten, wenn sie das ungeborene Kind, den alten Menschen, den Kranken oder den Leidenden ausblende. Die Verteidigung des Lebens sei „weder eine Partei- noch eine konfessionelle Angelegenheit: Sie ist ein zivilisatorisches Ziel“. Jedes menschliche Leben müsse von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod anerkannt und geschützt werden. Die moralische Größe einer Nation zeige sich vor allem darin, wie sie jene begleite und schütze, die sich in besonderer Verletzlichkeit befänden. Anschließend sprach Leo XIV. über das Gemeinwohl, das er mit einem Ausdruck seiner Enzyklika als „die gesellschaftliche Form der Menschenwürde“ bezeichnete. Das Gemeinwohl erschöpfe sich nicht in der Summe individueller Interessen, sondern umfasse jene Bedingungen, die Menschen und Gemeinschaften ihre Entfaltung ermöglichten.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Papst der Familie. Sie sei die „erste menschliche Gegebenheit“ und die natürliche Grundlage jeder Gemeinschaft. Im Zuhause würden die Generationen miteinander verbunden und eine lebendige Erinnerung weitergegeben. Die Familie bleibe die erste Schule der Menschlichkeit, in der man lerne, das Leben anzunehmen, dem anderen zu dienen und Verantwortung füreinander zu übernehmen. Ebenso hob Leo XIV. die Rolle der Bildung hervor. Schulen und Bildungseinrichtungen müssten jungen Menschen helfen, die Wahrheit zu suchen, kritisch zu denken und den Sinn des Lebens zu bedenken. Dabei müsse stets das vorrangige Recht der Eltern gewahrt bleiben, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren moralischen, kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wählen. Diese Zusammenarbeit müsse stets das „vorrangige und unveräußerliche Recht“ der Eltern respektieren, „die Art der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen moralischen, kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wählen“ (vgl. Magnifica humanitas, 143; vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 18.4).

Ein weiterer Schwerpunkt der Ansprache galt der Migration. Der Papst erinnerte daran, dass Millionen Menschen ihre Heimat aufgrund von Krieg, Unsicherheit, Armut oder Ungerechtigkeit verlassen müssten. Die Migrationsfrage sei nicht zuerst eine demografische oder wirtschaftliche, sondern eine moralische und rechtliche Herausforderung. Wo Menschen wegen ihrer Herkunft, Sprache oder Religion diskriminiert würden, werde die gleiche Würde aller verletzt. Leo XIV. forderte sichere und legale Wege der Migration, menschenwürdige Aufnahmebedingungen und echte Integrationsmöglichkeiten. Zugleich müsse das Recht gefördert werden, im eigenen Land bleiben zu können. Kein Staat könne diese Herausforderung allein bewältigen. Deshalb brauche es koordinierte und solidarische Antworten auf internationaler Ebene.

Im letzten Teil seiner Rede wandte sich der Papst der tiefen geistlichen Krise des Friedens zu. Die Welt durchlebe eine geistige und kulturelle Krise, die sich in Gewalt, Polarisierung und Misstrauen äußere. Frieden sei daher nicht nur ein politisches Ziel, sondern eine moralische Notwendigkeit. Er verlange Institutionen der Begegnung, einen respektvollen öffentlichen Diskurs und die Bereitschaft zur Versöhnung. Auf internationaler Ebene erinnerte Leo XIV. daran, dass jeder Krieg letztlich eine Niederlage sei. Waffen könnten zeitweise Ruhe schaffen, aber niemals dauerhaften Frieden hervorbringen. Mit Sorge betrachtete er die zunehmende Aufrüstung auch in Europa. Wahre Sicherheit entspringe jedoch der Gerechtigkeit, dem Dialog und der Achtung des Völkerrechts. Zugleich warnte er davor, Entscheidungen über Leben und Tod an automatisierte Systeme künstlicher Intelligenz zu delegieren. Solche Entscheidungen dürften niemals der moralischen Verantwortung des Menschen entzogen werden. Mit Blick auf das gesellschaftliche Klima forderte der Papst eine Kultur der Gegenseitigkeit. Politische Unterschiede dürften nicht in die Abwertung des Gegners umschlagen.

Frieden entstehe auch durch Sprache. Worte könnten Wege öffnen oder verschließen. Deshalb trügen Menschen in öffentlicher Verantwortung eine besondere Verpflichtung, die Sprache zu „entwaffnen“. Bestimmtheit verlange keine Verachtung, und Meinungsverschiedenheiten müssten nicht mit Demütigungen verbunden werden. Ausführlich sprach Leo XIV. über Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eine freie Gesellschaft erkenne die religiöse Dimension des Menschen an und schütze sie rechtlich. Der Glaube beanspruche keine Privilegien, dürfe aber auch nicht zum Schweigen gebracht werden. In diesem Zusammenhang verteidigte der Papst ausdrücklich den rechtlichen Schutz des Beichtgeheimnisses. Dieses bewahre einen heiligen Raum innerer Freiheit, in dem der Gläubige seine Seele vor Gott öffnen könne, ohne äußeren Druck befürchten zu müssen.

Zum Abschluss griff Leo XIV. mehrere Symbole des Parlamentsgebäudes auf. Das Licht, das durch das Oberlicht in den Sitzungssaal falle, könne daran erinnern, dass auch die Politik eines Maßstabs bedürfe, der ihr vorausgehe und sie übersteige. Die Darstellungen des Evangeliums und der Zehn Gebote verwiesen darauf, dass Recht dem Guten dienen müsse, Gerechtigkeit der Gewalt Grenzen setze und Macht auf Legitimität angewiesen sei. Der Papst erinnerte die Abgeordneten daran, dass ein Gesetz seine eigentliche Bedeutung nicht allein durch seine Verabschiedung erhalte. Es bewähre sich erst dann, wenn es „vor der Würde des Menschen bestehen kann und aus dieser Prüfung ohne Beschämung wieder herauskommt“. Deshalb brauche es neben technischen Lösungen und Gesetzesreformen auch eine moralische Erneuerung: „Ich lade Sie daher ein, den Blick zu heben: nicht, um der Realität zu entfliehen, sondern um sich daran zu erinnern, dass jede Entscheidung der öffentlichen Autoritäten Menschen aus Fleisch und Blut betrifft, insbesondere jene, die weniger Kraft haben, sich Gehör zu verschaffen. Denn Weitblick bedeutet gerade, genauer hinzuschauen, worum es bei jeder öffentlichen Entscheidung geht“.

Spanien verfüge, so Leo XIV., über eine Sprache, die Kontinente verbinde, und über eine kulturelle, rechtliche und geistige Tradition, die Glaube und Vernunft, Recht und Gewissen sowie Einheit und Vielfalt miteinander ins Gespräch gebracht habe. Er äußerte den Wunsch, dass das Land seine Wurzeln nicht vergesse und zugleich den Mut behalte, in die Zukunft zu blicken. Spanien möge ein Ort der Begegnung, der Kultur, der Solidarität und der Hoffnung bleiben und im öffentlichen Leben die Festigkeit der Überzeugungen mit der Noblesse des Dialogs und der Größe des Dienstes verbinden.

 


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