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London: Suizidbeihilfe-Gesetz wird erneut ins Parlament eingebracht

vor 14 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung
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"Lebensschutzbischof" Sherrington: "Die katholische Kirche lehnt diesen Gesetzentwurf grundsätzlich ab und schließt sich vielen anderen Gläubigen und Nichtgläubigen an, die darauf hinweisen, dass wir diese Schwelle nicht überschreiten sollten"


London (kath.net/KAP) Die Unterstützer einer Zulassung von Suizidbeihilfe in England unternehmen im Parlament einen neuen Anlauf zum Beschluss eines entsprechenden Gesetzes. Die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards wird den mit dem Auslaufen der Legislaturperiode im Frühjahr gescheiterten Gesetzesvorschlag am Mittwoch in identischer Form neu einbringen, berichten britische Medien. Ab September sollen die Abgeordneten des Unterhauses erneut darüber beraten. Sie könnten dabei auch den nur sehr selten eingesetzten sogenannten "Parliament Act" nutzen, um ein Veto im Oberhaus des Zwei-Kammern-Parlaments in London zu umgehen.

Das Unterhaus ("House of Commons") hatte im Juni 2025 mehrheitlich für eine Regelung gestimmt, durch die unheilbar kranke Erwachsene in England und Wales, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt, unter strengen Bedingungen Zugang zu Selbsttötungsmitteln bekommen sollen. Bei den anschließenden Beratungen in der zweiten Parlamentskammer, dem House of Lords, wurden für das Gesetz mehr als 1.200 Änderungsanträge eingebracht. Während Kritiker auf die zahlreichen Bedenken im Zusammenhang mit der Freigabe des Assistierten Suizids verwiesen, sprachen Befürworter des Gesetzes von einer bewussten Verzögerungstaktik.


Lebensschutzbischof "zutiefst enttäuscht"

Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem aus den Kirchen, die eine Freigabe der Suizidbeihilfe ablehnen und stattdessen auf Maßnahmen für eine bessere Palliativ- und Hospizversorgung pochen. Der "Lebensschutzbischof" der englischen Bischofskonferenz, John Sherrington, äußerte sich am Montag "zutiefst enttäuscht" darüber, dass das gescheiterte Gesetz erneut ins Parlament komme. "Die katholische Kirche lehnt diesen Gesetzentwurf grundsätzlich ab und schließt sich vielen anderen Gläubigen und Nichtgläubigen an, die darauf hinweisen, dass wir diese Schwelle nicht überschreiten sollten", betonte der Erzbischof von Liverpool zur geplanten Freigabe der Suizidbeihilfe.

Berufsverbände von Medizinern und Psychiatern hätten sich ebenso gegen das Gesetz ausgesprochen wie Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, erklärte Sherrington. Die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs bringe die Schwächsten in Gefahr, die in der Debatte vorgebrachten Bedenken seien nach wie vor ungelöst, so der Erzbischof. Der Gesetzentwurf untergrabe etwa die Gewissensfreiheit von medizinischem Fachpersonal und Pflegekräften und verpflichte Pflegeheime und Hospize zur Mitwirkung bei der Sterbehilfe, warnte Sherrington. Um unheilbar kranken Menschen zu helfen, sei vielmehr eine hochwertigen Palliativpflege und die angemessene Finanzierung von Hospizen nötig.

Kritik auch von anglikanischer Bischöfin

Auch die anglikanische Bischöfin von Newcastle, Helen-Ann Hartley, erklärte gegenüber der "Church Times" (Montag), dass die Probleme, die im April zum Scheitern des Gesetzesentwurfs geführt haben, weiterhin bestünden. Hartley, die selbst Mitglied des Oberhauses im Parlament ist, kritisierte zudem, dass das Gesetz nun in einem Verfahren ohne Einbeziehung des House of Lords beschlossen werden soll.
Der "Parliament Act" ermöglicht es dem Unterhaus, sich über das Oberhaus hinwegzusetzen, wenn die Abgeordneten in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsperioden einen identischen Gesetzentwurf beschließen. "Dies würde bedeuten, ein Verfahren anzuwenden, das noch nie für einen Gesetzentwurf dieser Art verwendet wurde, und gegen den Rat von Medizinern, Behindertenverbänden und die Bedenken all jener zu handeln, die sich eine sichere und praktikable Gesetzgebung wünschen", erklärte Bischöfin Hartley.

Die Labour-Abgeordnete Edwards betonte gegenüber der BBC, sie halte sich an die parlamentarischen Regeln. "Gesetze, die im Unterhaus verabschiedet werden, werden anschließend vom Oberhaus überarbeitet, aber dieses hat nicht die Möglichkeit, sie zu blockieren", sagte Edwards. Die Abgeordneten seien es Betroffenen schuldig, in der Frage zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.

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Archivfoto (c) Care Not Killing


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Lesermeinungen

girsberg74 vor 12 Stunden: „nicht überschreiten sollten“

Fragwürdige Formulierung – zumindest in der deutschen Übersetzung !

„Sollten“ ist für Stellungnahmen, die signalisieren, dass man mit seiner Meinung verhandlungsbereit ist.

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