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Beichten und Eheschließungen ungültig!

vor 5 Stunden in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Erzbistum Köln warnt nach unerlaubten Weihen deutlich vor Piusbruderschaft: „Beichten und Eheschließungen ungültig“


Köln (kath.net/gem/red/rn)
Das Erzbistum Köln hat eine deutliche Warnung an die Gläubigen herausgegeben, die Sakramente bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) zu empfangen. Ein Gottesdienstbesuch bei der Gemeinschaft sei „unbedingt zu vermeiden“. Hintergrund für den drastischen Schritt sind die jüngsten unerlaubten Bischofsweihen, die von der Bruderschaft am 1. Juli im schweizerischen Ecône ohne päpstliches Mandat und gegen den ausdrücklichen Willen von Papst Leo XIV. vollzogen wurden. Rom hatte diesen Schritt umgehend als „schismatischen Akt“ gewertet, der die automatische Exkommunikation der beteiligten Kleriker zur Folge hatte.

In einer offiziellen Erklärung stützt sich das Erzbistum Köln nun auf die Vorgaben des Vatikans und stellt die kirchenrechtlichen Konsequenzen für Gläubige klar. Priester der Piusbruderschaft würden die Sakramente grundsätzlich unrechtmäßig spenden, da sie in keiner Gemeinschaft mit dem Papst und den Diözesanbischöfen stünden.

Besonders drastisch sind die Auswirkungen auf die Beichte und das Ehesakrament: Da die Pius-Priester über keinerlei kirchliche Jurisdiktion (kirchenrechtliche Vollmacht) verfügen, ist die von ihnen erteilte Absolution im Sakrament der Buße ungültig. Gläubige erhielten dort keine wirksame sakramentale Lossprechung. Ebenso verhält es sich bei Trauungen: Da den Priestern die Vollmacht fehlt, bei Eheschließungen gültig zu assistieren, sind Ehen, die vor der Piusbruderschaft geschlossen werden, kirchenrechtlich ungültig.

Das Erzbistum Köln warnt zudem, dass Laien, die sich der Bruderschaft innerlich und äußerlich anschließen und sich damit von der Autorität des Papstes abwenden, sich ebenfalls in ein Schisma begeben und die Exkommunikation zuziehen. Eine bloß gelegentliche Teilnahme an den Messen der Bruderschaft bewirke dies zwar nicht automatisch, sei aber dennoch „unbedingt zu vermeiden“. Aus Glaubens- und Gewissensgründen sei es nicht zu verantworten, Sakramente bei der Bruderschaft zu suchen.

Gleichzeitig betont das Erzbistum, dass Katholiken, die sich der Liturgie im traditionellen lateinischen Ritus („Alte Messe“) verbunden fühlen, nicht auf die Piusbruderschaft angewiesen sind. Als rechtmäßige Alternativen in voller Einheit mit Rom verweist die Erzdiözese auf Gottesdienste und Seelsorgeangebote von Gemeinschaften wie der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP), die regulär im Erzbistum Köln tätig sind.

Zuvor hatte bereits das Bistum Regensburg – auf dessen Gebiet das Pius-Seminar Zaitzkofen liegt – eine analoge, scharfe Warnung gegen den Besuch der dortigen Gottesdienste ausgesprochen.



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Lesermeinungen

Jothekieker vor 47 Minuten: @Cosmas

Das habe ich auch irgendwo gelesen, aber mir bleiben dabei Zweifel. Der Papst muß nicht alles selbst erledigen, dafür hat er schließlich seine Kurie, die in seinem Auftrag handelt.
Ich würde mich deshalb nicht darauf verlassen, daß ein Dekret, das eines seiner Dikasterien in seinem Namen herausgibt, hier nicht anwendbar ist, nur weil sein Vorgänger die gegenteilige Handlung selbst erledigt hat.

rosenstaedter vor 1 Stunden: Hat in Diözesan-Bischof keine Vollmachten für eine Exkommunikation?

@Cosmas

Sie erwähnen einen Kardinal?

Ist Rainer Maria Woelki nicht auch im Rang eines Kardinals?

Veritasvincit vor 2 Stunden: @Cosmas

Sie behaupten, die von Franziskus erteilte päpstliche Erlaubnis zur Sakramentspendung gelte noch und könne nur vom jetzigen Papst widerrufen werden. Hätte dieser die Erlaubnis erteilt, müsste er sie doch wohl nicht extra widerrufen.

Stefan Fleischer vor 2 Stunden: Disziplin und Gehorsam

Die Tatsache, dass längst nicht alle Bischöfe sich in dieser Frage einmütig hinter Rom stellen, zeigt mir, dass viele deutschsprachigen Bischöfe (in der Schweiz meines Wissens fast alle) in der Frage von Disziplin und Gehorsam im gleichen Spital krank sind, wie die Verantwortlichen der Piusbruderschaft. Solange Rom das sagt, was man hören will, herrscht Friede, Freude, Honigkuchen. Wenn aber Rom einmal anderer Ansicht ist, herrscht das grosse Schweigen bis hin zur offenen Auflehnung.

Cosmas vor 3 Stunden: Das muss wohl der Papst verfügen und feststellen!

Die von Franziskus erteilte päpstliche Erlaubnis zur Beichte und Eheassistenz gilt noch. Sie kann nur vom Papst widerrufen werden, was bisher nicht geschehen ist, und nicht von einem Kardinal.

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