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Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein

vor 3 Stunden in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Laut FSSPX wären die Sanktionen damit vorerst ausgesetzt. Vatikan dürfte hier aber eher rasch auf den Einspruch reagieren


Rom (kath.net)
Der Konflikt zwischen dem Vatikan und der Piusbruderschaft geht in die nächste juristische Runde. Wie kirchenrechtliche Kreise bestätigen, hat die traditionsverbundene Bruderschaft am 11. Juli 2026 offiziell einen „vorläufigen Einspruch“ gegen das Dekret des Dikasteriums für die Glaubenslehre eingereicht. Dieses von Rom erlassene Dokument hatte weitreichende Exkommunikationen und die Feststellung eines Schismas zur Folge, nachdem die FSSPX am 1. Juli vier neue Bischöfe ohne päpstliches Mandat geweiht hatte.


Mit dem am vergangenen Samstag eingereichten Schreiben nutzt die Piusbruderschaft ein reguläres kirchenrechtliches Instrument. Gemäß Kanon 1734 des Codex Iuris Canonici (CIC) handelt es sich hierbei um den formalen und obligatorischen ersten Schritt, bei dem der Aussteller eines Verwaltungsaktes (in diesem Fall das Glaubensdikasterium) gebeten wird, seine Entscheidung zu überdenken, abzuändern oder zurückzunehmen.

In einer Stellungnahme betont die Bruderschaft, dass dieser Schritt „im Geiste der Achtung vor der kirchlichen Autorität“ und zur Wahrung von „Gerechtigkeit, Wahrheit und dem Wohl der Kirche“ erfolge. Man mache lediglich von dem Recht Gebrauch, das jeder physischen oder juristischen Person im Kirchenrecht zusteht, wenn sie sich durch einen Verwaltungsakt geschädigt sieht. Die Bruderschaft verweist in ihrer Argumentation auf Kanon 1353 CIC. Dieser Paragraph regelt, dass ein Rekurs (Einspruch) gegen die Verhängung oder Feststellung einer kirchlichen Strafgewalt eine aufschiebende Wirkung (suspensiver Effekt) besitzt. "Berufung oder Beschwerde gegen richterliche Urteile oder gegen Dekrete, die irgendeine Strafe verhängen oder feststellen, haben aufschiebende Wirkung.", heisst es dort im Wortlaut. Es wird damit gerechnet, dass der Vatikan eher rasch auf den Einspruch reagieren wird.


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Lesermeinungen

Parcival vor 30 Minuten: @Stefan Fleischer; @JP2B16

Die Situation der Priester und Laien wirft meines Erachterns eine andere Frage auf. Angenommen, Rom würde einem Gläubigen eine von ihm selbst zugezogene Exkommunikation oder andere kirchenrechtliche Folgen nach einem Gnadenakt erlassen. Wie soll eine solche Versöhnung dauerhaft gelingen, wenn der Betroffene weiterhin überzeugt ist, dass die Bischofsweihen rechtmäßig waren und der Ungehorsam gegenüber Rom gerechtfertigt ist? Die Kirche kann im forum externum eine Strafe erlassen. Die innere Haltung (forum internum) lässt sich dadurch jedoch nicht automatisch verändern. Bleibt die Überzeugung bestehen, dass das Verhalten richtig war, bleibt auch der eigentliche Konflikt mit der kirchlichen Autorität bestehen. Gerade deshalb setzt jede dauerhafte Versöhnung mehr voraus als einen juristischen Akt. Sie verlangt die Wiederherstellung der kirchlichen Communio auch in der inneren Zustimmung.

Mariat vor 1 Stunden: Ruf zur Umkehr; im heutigen Evangelium

Evangelium: Mt 11,20–24 ( Einheitsübersetzung)
"In jener Zeit begann Jesus, den Städten, in denen er die meisten Machttaten getan hatte, Vorwürfe zu machen, weil sie nicht Buße getan hatten:

Weh dir, Chórazin! Weh dir, Betsáida! Denn wenn in Tyrus und Sidon die Machttaten geschehen wären, die bei euch geschehen sind – längst schon wären sie in Sack und Asche umgekehrt. Das sage ich euch: Tyrus und Sidon wird es am Tag des Gerichts erträglicher ergehen als euch.

Und du, Kafárnaum, wirst du etwa bis zum Himmel erhoben werden? Bis zur Unterwelt wirst du hinabsteigen. Wenn in Sodom die Machttaten geschehen wären, die bei dir geschehen sind, dann stünde es noch heute. Das sage ich euch: Dem Gebiet von Sodom wird es am Tag des Gerichts erträglicher ergehen als dir."

Die Rückkehr zu Rom; ist m. E. der richtige Weg.

JP2B16 vor 2 Stunden: Sehr richtig @verehrter Stefan Fleischer, ...

...wir haben jeweils unsere eigenen Bilder hinter den Begrifflichkeiten und dürften nicht selten hier "den urteilsprechenden Richter" vor unserem geistigen Auge sehen, in dem Fall den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre in Verein mit dem Hl. Vater.
Doch dem ist nicht so. Wie Sie richtig schreiben, kann mittels eines Akt der Gnade eine "Dispens" von der sich selbst zugezogenen Exkommunikation aus gesprochen werden - man hat sich selbst willentlich(!) außerhalb der Gemeinschaft, der der Hl. Vater als rechtmäßiger Nachfolger des Hl. Petrus vorsteht, gestellt; weder der Hl. Vater noch der Präfekt haben sie jenseits der geltenden und klar festgesetzten Grenzen quasi "verbannt".

Stefan Fleischer vor 2 Stunden: Nach meinem laienhaften Empfinden

kann ein solcher Einspruch vielleicht betr. der Exkommunikation der Priester und Laien aufschiebende Wirkung haben. Die Exkommunikation der weihenden und der geweihten Bischöfe aber haben sich die Betreffenden durch ihr Handeln selbst zugezogen, und zwar im vollen Bewusstsein ihrer Tat und der sich daraus latae sententiae (automatisch) ergebenden Folgen. Es ist ihr eigenes Urteil über sich. Kein anderer Mensch ist daran beteiligt. Die Kirche könnte es höchsten durch einen Gnadenakt aufheben. Dass die Voraussetzungen dafür gegeben wären, dagegen spricht auch dieser Einspruch.

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