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Synodalität aus der Tradition - Teil 1

vor 58 Minuten in Kommentar, keine Lesermeinung
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Zur gegenwärtigen Krise des Begriffs und zu einer katholisch-ostkirchlichen Perspektive. Essay von Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer


Eichstätt (kath.net) Teil 1

Die gegenwärtige Diskussion um Synodalität berührt eine grundsätzlichere Frage als die nach neuen kirchlichen Gremien, Beteiligungsformen oder Entscheidungsverfahren. Im Kern geht es darum, wie Kirche Tradition empfängt, Autorität ausübt und in geschichtlicher Veränderung dieselbe Kirche bleibt.

Gerade deshalb ist die Auseinandersetzung schwierig. Unter „Synodalität“ begegnen heute sehr unterschiedliche Vorstellungen: geistliches Hören, Beteiligung des Gottesvolkes, bischöfliche Kollegialität, Dezentralisierung, gemeinsame Entscheidungsfindung und Reform kirchlicher Leitungsstrukturen – bis hin zur Erwartung einer Veränderung von Lehre und kirchlicher Verfassung. Werden diese Ebenen nicht unterschieden, reden Befürworter und Kritiker zwangsläufig aneinander vorbei.

Eine tragfähige Antwort kann deshalb weder in einfacher Ablehnung noch in einer unbegrenzten Ausdehnung des Begriffs liegen. Notwendig ist die Rückfrage an die gemeinsame kirchliche Tradition von Ost und West: Was bedeutet Tradition? Welche Gestalt gemeinsamen Beratens und Entscheidens ist aus ihr hervorgegangen? Und wie kann daraus eine kirchliche Ordnung erwachsen, die den Herausforderungen der Gegenwart gerecht wird und zugleich ökumenisch anschlussfähig bleibt?

I. Tradition als lebendiges Gedächtnis der Kirche

1. Tradition ist mehr als Überlieferung von Vergangenem

Im heutigen Sprachgebrauch wird „Tradition“ leicht mit Gewohnheit, Herkommen oder Bewahrung älterer Formen gleichgesetzt. Im kirchlichen Verständnis reicht der Begriff wesentlich tiefer.

Das Neue Testament spricht von paradosis, von Weitergabe und Überlieferung. Paulus fasst diese Grundbewegung mit zwei Verben zusammen: paralambanein und paradidonai – empfangen und weitergeben. „Ich habe vom Herrn empfangen, was ich euch dann überliefert habe“ (vgl. 1 Kor 11,23); ähnlich formuliert er hinsichtlich des Glaubens an Tod und Auferstehung Christi (1 Kor 15,3).

Damit ist die Grundstruktur kirchlichen Lebens bezeichnet: Die Kirche erfindet ihren Glauben nicht. Sie empfängt ihn, lebt aus ihm, legt ihn aus und gibt ihn weiter.

Tradition bedeutet deshalb weder starre Konservierung noch beliebige Weiterentwicklung. Sie ist die geschichtliche Lebensgestalt des einen apostolischen Glaubens. Das betrifft Schrift und Glaubensbekenntnis, Sakramente und Liturgie, kirchliches Amt und geistliche Erfahrung, Konzilien und Kirchenväter, kanonische Ordnung und gelebte Heiligkeit. Tradition lebt nicht neben der Kirche, sondern in der betenden, glaubenden und eucharistisch versammelten Kirche.

2. Die Kirche empfängt – und sie unterscheidet

Aus diesem Verständnis erwächst bereits eine Grundform dessen, was heute Synodalität genannt wird. Die Kirche besitzt die Wahrheit nicht wie einen statischen Gegenstand. Sie muss in neuen geschichtlichen Situationen unterscheiden, was die empfangene Offenbarung für eine konkrete Frage bedeutet.

Das klassische biblische Beispiel ist die Versammlung von Jerusalem in Apostelgeschichte 15. Ein schwerer Konflikt entsteht: Müssen Heidenchristen das mosaische Gesetz übernehmen? Die Apostel entscheiden nicht einfach administrativ. Sie beraten und hören unterschiedliche Erfahrungen. Petrus spricht, Paulus und Barnabas berichten, Jakobus nimmt Schrift und Überlieferung Israels auf und formuliert schließlich eine Lösung.

Das Ergebnis wird in dem bemerkenswerten Satz zusammengefasst: „Der Heilige Geist und wir haben beschlossen …“ (Apg 15,28).

Hier begegnet weder Demokratie noch monarchische Alleinentscheidung, sondern geistliche Unterscheidung innerhalb einer apostolisch geordneten Gemeinschaft. Die Wahrheit wird nicht erzeugt; ihre Konsequenzen werden gemeinsam erkannt. Darin liegt eine Grundgestalt kirchlicher Synodalität.


3. Die synodale Struktur der Alten Kirche

Aus dieser Grundgestalt entwickelte sich in den ersten Jahrhunderten eine differenzierte Ordnung. Die Ortskirche versammelt sich um ihren Bischof; die Bischöfe einer Region treten zu Synoden zusammen. Kirchenprovinzen entstehen, Metropoliten übernehmen besondere Verantwortung, später entwickeln sich Patriarchate. In fundamentalen Glaubensfragen treten ökumenische Konzilien zusammen.

Dabei bildet sich ein bemerkenswertes Gleichgewicht zwischen Ortskirche, Synode und Primat.

Besonders prägnant bringt dies der 34. Apostolische Kanon zum Ausdruck. Die Bischöfe einer Region sollen ihren protos, ihren Ersten, anerkennen und nichts von größerer Bedeutung ohne ihn tun; zugleich soll der Erste nichts Wesentliches ohne die anderen Bischöfe tun.

Die Grundregel lautet: Nicht der Eine ohne die Vielen – und nicht die Vielen ohne den Einen.

Diese Struktur ist für die spätere Frage nach Primat und Synodalität grundlegend und wird auch im katholisch-orthodoxen Dialog als gemeinsames Erbe des ersten Jahrtausends wahrgenommen.

4. Ost und West entwickeln unterschiedliche Akzente

Ost und West lebten im ersten Jahrtausend nicht in identischen kirchenrechtlichen Strukturen, teilten jedoch eine gemeinsame Grundordnung.

Im Osten entwickelte sich eine ausgeprägte synodale und patriarchale Struktur. Der Bischof wurde stark von seiner eucharistischen Ortskirche her verstanden; die Bischöfe einer Region bildeten eine Synode, der Patriarch beziehungsweise Metropolit war protos innerhalb dieser Gemeinschaft.

Der Westen kannte ebenfalls Provinzialkonzilien, Diözesansynoden und regionale Strukturen. Zugleich gewann der römische Primat aufgrund der besonderen Stellung der Kirche von Rom und ihres Bischofs zunehmend an Bedeutung.

Im zweiten Jahrtausend entwickelten sich beide Traditionen stärker auseinander. Im Westen wurde der universale Primat des Papstes rechtlich präzisiert und institutionell ausgebaut; im Osten blieb die synodale Selbständigkeit der patriarchalen und später autokephalen Kirchen bestimmender.

Daraus entstanden unterschiedliche Stärken und Gefährdungen. Der Westen entwickelte einen wirksamen universalen Einheitsdienst, neigte jedoch zeitweise zu übermäßiger Zentralisierung. Der Osten, besonders die Orthodoxie, bewahrte stärker die Eigenverantwortung der Ortskirchen und Synoden, musste aber erfahren, dass Synodalität ohne hinreichend wirksamen universalen Einheitsdienst und unter dem Einfluss staatlicher Mächte zu Fragmentierung und Nationalkirchentum führen kann.

5. Das Zweite Vatikanische Konzil als Wiedergewinnung einer älteren Balance

Das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet in dieser Hinsicht weniger einen Bruch als die Wiedergewinnung älterer ekklesiologischer Dimensionen.

Es hält am Primat des Bischofs von Rom fest, betont zugleich die Sakramentalität des Episkopats, die Kollegialität der Bischöfe, die Wirklichkeit der Teilkirchen und die gemeinsame Verantwortung des Gottesvolkes. Damit wird Kirche wieder stärker als Communio sichtbar.

Das ist besonders für die Ostkirchen bedeutsam. Orientalium Ecclesiarum anerkennt ausdrücklich Würde und Eigenständigkeit ihrer Traditionen und patriarchalen Ordnungen. Die katholischen Ostkirchen zeigen innerhalb der katholischen Gemeinschaft, dass Einheit mit Rom nicht Gleichförmigkeit oder vollständige administrative Zentralisierung bedeuten muss.

Leitende Folgerung zu I

Tradition ist weder die unveränderte Bewahrung vergangener Formen noch die fortwährende Anpassung des Glaubens an die Gegenwart. Sie ist die lebendige Weitergabe des empfangenen apostolischen Glaubens in der betenden, glaubenden und eucharistisch versammelten Kirche. Aus dieser Tradition erwächst eine Grundordnung kirchlicher Communio, in der Ortskirche, Synode und Primat aufeinander verwiesen bleiben. Synodalität und Primat sind deshalb keine konkurrierenden Prinzipien: Der Eine handelt nicht ohne die Vielen – und die Vielen nicht ohne den Einen.

II. Warum verstehen wir heute unter „Synodalität“ so Verschiedenes?

1. Ein alter Sachverhalt erhält einen neuen Sammelbegriff

Ein Teil der heutigen Schwierigkeiten ist bereits sprachlicher Natur. Synoden sind alt; der gegenwärtige umfassende Begriff „Synodalität“ ist wesentlich jünger. Er bezeichnet heute nicht mehr nur das Zusammenkommen von Bischöfen, sondern häufig eine allgemeine Lebens- und Handlungsform der ganzen Kirche.

Dadurch wird ein einziges Wort mit unterschiedlichen Bedeutungen belastet. Synodalität kann heißen: miteinander hören, geistlich unterscheiden, das Gottesvolk konsultieren, bischöflich beraten, gemeinsam entscheiden, Verantwortung dezentralisieren, kirchliche Leitung kontrollieren oder institutionelle Beteiligung erweitern.

Diese Vorgänge hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Das Missverständnis beginnt dort, wo ihre unterschiedlichen Ebenen ineinander übergehen.

2. Die westliche Erfahrung der Demokratie wirkt auf das Kirchenverständnis zurück

Hinzu kommt die politische und gesellschaftliche Entwicklung des Westens. Der moderne Mensch denkt selbstverständlich in Kategorien von Partizipation, Repräsentation, Gewaltenteilung, Transparenz, Mehrheitsentscheidung und demokratischer Legitimation. Für das politische Gemeinwesen sind viele dieser Errungenschaften unverzichtbar.

Die Kirche besitzt jedoch eine andere Ursprungslogik. Ihre Autorität entsteht nicht aus Volkssouveränität, ihr Glaubensbekenntnis nicht durch Mehrheitsentscheidung. Sie empfängt Evangelium, Sakramente und apostolische Sendung.

Darum muss zwischen legitimer Partizipation und kirchlicher Souveränität unterschieden werden. Die Kirche kann demokratische Verfahrenselemente verwenden, ohne Demokratie im staatsrechtlichen Sinn zu sein. Geht diese Unterscheidung verloren, entsteht die Erwartung, synodale Beratung könne prinzipiell über alles verfügen.

Der überlieferte Glaube ist jedoch nicht Ergebnis synodaler Beratung, sondern deren Voraussetzung. Die Kirche berät darüber, wie sie den empfangenen Glauben unter neuen Bedingungen lebt und verkündet, nicht darüber, ob dieser Glaube weiterhin gelten soll.

3. Taufwürde und kirchlicher Dienst sind zu unterscheiden

Eine weitere Quelle der Missverständnisse liegt im Verhältnis von Gottesvolk und Amt. Alle Getauften besitzen dieselbe christliche Würde. Der Heilige Geist wirkt im ganzen Gottesvolk; der sensus fidei fidelium ist eine Wirklichkeit der Kirche.

Daraus folgt jedoch nicht, dass alle dieselbe kirchliche Vollmacht besitzen. Bischof, Priester, Diakon, Ordenschrist, Theologe und Laie haben unterschiedliche Berufungen und Verantwortungen. Die alte Kirche verstand diese Verschiedenheit nicht als Gegensatz zur Communio, sondern als deren innere Ordnung.

Deshalb muss eine entscheidende Unterscheidung gewahrt bleiben: Teilnahme an kirchlicher Unterscheidung ist nicht identisch mit der Ausübung apostolischer Leitungsverantwortung.

Das ganze Gottesvolk soll gehört werden. Doch das sakramentale Amt wird dadurch nicht zur Moderatorenfunktion eines kirchlichen Meinungsbildungsprozesses. Gleichheit der Taufwürde und Verschiedenheit kirchlicher Dienste gehören zusammen. Gerade hier sind manche gegenwärtigen westlichen Vorstellungen für die Ostkirchen schwer nachvollziehbar.

4. Synodalität wird zuweilen mit Reform schlechthin identifiziert

Ein weiteres Missverständnis entsteht, wenn Synodalität zum Sammelbegriff nahezu aller gewünschten kirchlichen Veränderungen wird. Dann soll sie zugleich Leitungsreform, Beteiligungsmodell, geistliche Haltung, Dezentralisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Reform des Amtes, pastorale Neuorientierung und ökumenisches Zukunftsmodell sein. Damit wird der Begriff überlastet.

Die notwendige Unterscheidung lautet: Synodalität kann nicht selbst bestimmen, was wahr ist. Sie kann der Kirche helfen, gemeinsam zu erkennen, wie sie der Wahrheit unter veränderten Bedingungen treu bleibt.

Damit erhält Synodalität einen präziseren Ort. Sie ist weder ein eigenständiges Reformprogramm noch ein Verfahren, durch das jede kirchliche Frage grundsätzlich neu entschieden werden könnte. Sie bezeichnet vielmehr eine Weise, in der die Kirche gemeinsam hört, prüft und unterscheidet, wie der empfangene Glaube in einer konkreten geschichtlichen Situation gelebt und bezeugt werden kann.

5. Synodalität braucht das „Gedächtnis der Kirche“

Besonders problematisch wird eine Synodalität, die ausschließlich horizontal denkt: Wir heute hören aufeinander und entscheiden gemeinsam. Kirche besitzt jedoch auch eine vertikale und diachrone Dimension. Sie ist eine diachrone Communio. Die Kirche des Jahres 2026 beginnt nicht im Jahr 2026; zu ihr gehören nicht nur die heute Lebenden.

Wahre Synodalität braucht deshalb dieses „Gedächtnis“: Zur Synode gehören gewissermaßen auch jene, die nicht mehr abstimmen können. Wer synodal unterscheidet, tritt in ein Gespräch ein, das seit den Aposteln geführt wird. Schrift, Kirchenväter, Konzilien, Liturgie, Glaubenszeugnis der Heiligen und gelebte Überlieferung sitzen gleichsam mit am Beratungstisch. Die gegenwärtige Mehrheit kann ihr Zeugnis nicht einfach überstimmen.

Damit verbindet sich die horizontale Dimension des gemeinsamen Hörens mit der geschichtlichen Tiefe der Communio. Die Kirche hört auf die Erfahrungen und Fragen ihrer Gegenwart, ohne ihr Gedächtnis abzuschneiden. Gerade diese Verbindung unterscheidet kirchliche Synodalität von einem ausschließlich gegenwartsbezogenen gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess.

Leitende Folgerung zu II

Die gegenwärtige Krise des Begriffs „Synodalität“ entsteht vor allem dort, wo unterschiedliche Ebenen ineinander fallen: geistliches Hören und politische Partizipation, Konsultation und Entscheidung, Taufwürde und Amtsvollmacht, Reformfähigkeit und Verfügbarkeit über den Glauben. Kirchliche Synodalität braucht deshalb klare Unterscheidungen. Sie hört auf das ganze Gottesvolk, ohne die sakramentale Verantwortung des Amtes aufzulösen; sie nimmt die Fragen der Gegenwart ernst, ohne das Glaubensgedächtnis der Kirche abzuschneiden. Ihr Maßstab ist nicht die jeweils gegenwärtige Mehrheit, sondern die gemeinsame Treue zu dem Glauben, den die Kirche empfangen hat und unter veränderten geschichtlichen Bedingungen neu zu leben und zu bezeugen hat.

- Teil 2 folgt - 


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