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Stellungnahme des Bioethik-Expertenrates der Polnischen Bischofskonferenz: „Leihmutterschaft ist mit dem christlichen Glauben und der christlichen Moral unvereinbar“
Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz/pl) kath.net dokumentiert die Pressemeldung der Polnischen Bischofskonferenz in voller Länge in eigener Übersetzung:
Der Bioethik-Expertenrat erklärt: „Leihmutterschaft ist eine in sich falsche Handlung, die mit dem christlichen Glauben und der christlichen Moral unvereinbar ist.“
Die Mitglieder des Rates weisen darauf hin, dass der Kinderwunsch nicht als Recht auf ein Kind ausgelegt werden könne, „denn ein Kind ist im ontologischen Sinne – das heißt als menschliche Person – nicht das Eigentum seiner Eltern“. „Zeugung und Geburt eines Kindes können nicht Gegenstand einer kommerziellen Transaktion sein – weder seitens der Frau, die ihren Körper für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellt, noch seitens derer, die auf diese Weise ein Kind erlangen wollen; ebenso wenig darf die Praxis der Leihmutterschaft von staatlichen Institutionen toleriert, gestattet, akzeptiert oder – erst recht nicht – gefördert werden“, heißt es in der Erklärung.
Der Bioethik-Expertenrat der Polnischen Bischofskonferenz fordert die staatlichen Behörden der Republik Polen auf, „unverzüglich und entschlossen zu handeln, um polnische Staatsbürger davon abzuhalten, sich auf Leihmutterschaften einzulassen, und um die Tätigkeit von Unternehmen zu unterbinden, die solche Verfahren auf polnischem Staatsgebiet anbieten“. Pressestelle der Polnischen Bischofskonferenz (KEP)
Wir veröffentlichen den vollständigen Text der Stellungnahme:
Stellungnahme des KEP-Expertenrates für Bioethik zur Leihmutterschaft
Angesichts der zunehmenden Zahl von Angeboten in Polen, die ein gesundes Kind durch Leihmutterschaft garantieren, möchte der KEP-Bioethik-Expertenrat die Implikationen der kirchlichen Lehre zu künstlichen Fortpflanzungsmethoden und deren Anwendung auf die Leihmutterschaft darlegen:
1. Leihmutterschaft ist ausschließlich durch künstliche Befruchtung möglich – meist „in vitro“ durchgeführt –, was bedeutet, dass sie alle Konsequenzen (genetischer, entwicklungsbedingter und psychologischer Art) mit sich bringt, die mit künstlichen Fortpflanzungsmethoden verbunden sind. Die Experten des Teams haben wiederholt auf die schwerwiegenden Folgen – sowohl für die Gesundheit der Kinder selbst als auch hinsichtlich der Risiken für die öffentliche Gesundheit – hingewiesen, die mit der Anwendung von „In-vitro“-Verfahren in der menschlichen Reproduktionsmedizin einhergehen.
2. Garantien für gesunde Nachkommen, die in solchen Angeboten enthalten sind, führen zwangsläufig zu dem Schluss, dass die gezeugten Kinder im Falle der Feststellung genetischer oder entwicklungsbedingter Störungen durch eine eugenische Abtreibung getötet würden. Der Expertenrat bekräftigt erneut, dass die Tötung eines ungeborenen Kindes stets eine schwerwiegend unmoralische Handlung darstellt und nach polnischem Recht eine Straftat ist.
3. Die Durchführung einer Leihmutterschaft außerhalb der Grenzen Polens macht diese nicht rechtmäßig. Im Gegenteil: Diese Praxis nimmt die Züge eines internationalen Menschenhandels an – etwas, das weder durch den Kinderwunsch noch durch die Zustimmung praktisch aller am Prozess Beteiligten gerechtfertigt werden kann. Der Expertenrat weist darauf hin, dass das Geschäftsobjekt Kinder sind, die wie Waren behandelt werden und nicht wie Personen, die mit der ihrem Menschsein innewohnenden, unveräußerlichen Würde ausgestattet sind.
4. Abgesehen von der Problematik des Menschenhandels ist auch die Behandlung von Frauen, die ihren Körper für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellen, als bloße Objekte moralisch verwerflich. Ihre formelle Zustimmung – die oft aus dem Wunsch entspringt, die eigene finanzielle Situation zu verbessern – legitimiert keine Handlung, bei der ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, selbst wenn diese Person freiwillig handelt.
Angesichts der oben genannten Argumente kommt der Bioethik-Expertenrat zu dem Schluss, dass die Leihmutterschaft an sich unmoralisch und mit dem christlichen Glauben und der christlichen Moral unvereinbar ist.
Der Kinderwunsch kann nicht als ein Recht auf Nachkommen ausgelegt werden, da ein Kind – im ontologischen Sinne, also als menschliche Person – nicht das Eigentum seiner Eltern ist. Zeugung und Geburt eines Kindes können nicht Gegenstand eines kommerziellen Geschäfts sein – weder seitens der Frau, die ihren Körper für eine Leihmutterschaft anbietet, noch seitens derer, die auf diesem Wege Nachkommen erlangen wollen; ebenso wenig darf die Praxis der Leihmutterschaft von staatlichen Institutionen toleriert, gestattet, akzeptiert oder – erst recht nicht – gefördert werden.
Abschließend fordert der Bioethik-Expertenrat der Polnischen Bischofskonferenz die staatlichen Behörden der Republik Polen auf, unverzüglich und entschlossen zu handeln, um polnische Staatsbürger von der Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft abzuhalten und die Tätigkeit von Unternehmen zu unterbinden, die solche Verfahren auf polnischem Staatsgebiet anbieten.
Im Namen des Bioethik-Expertenrates der Polnischen Bischofskonferenz
Bischof Józef Wróbel SCJ
Warschau, 27. August 2026
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