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vor 7 Stunden in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Ein Fall aus Salzgitter sorgt für juristisches und gesellschaftliches Aufsehen: Eine Erzieherin wurde von der Caritas entlassen, weil sie für die AfD bei der Kommunalwahl kandidiert hatte. Nun wehrt sich die Politikerin vor dem Arbeitsgericht
Berlin (kath.net/gem/rn)
Im Streit um die Grenzen politischer Betätigung im kirchlichen Dienst kommt es im Herbst zu einer juristischen Auseinandersetzung. Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ist für den 9. Oktober der erste Gerichtstermin in einem brisanten Kündigungsschutzverfahren angesetzt. Geklagt hat eine Erzieherin aus Salzgitter, die bis zu ihrer Entlassung in einer Einrichtung des katholischen Wohlfahrtsverbandes tätig war.
Hintergrund der Kündigung ist die Kandidatur der Frau für die AfD bei der zurückliegenden Kommunalwahl, bei der sie mittlerweile auch erfolgreich in den Ortsrat gewählt wurde. Die Caritas hatte daraufhin reagiert und das Arbeitsverhältnis beendet. Der Verband begründet diesen Schritt mit seinem kirchlichen Selbstverständnis und den Loyalitätsobliegenheiten, die für Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen gelten. Demnach sei eine Kandidatur oder aktive Mitwirkung für die AfD unvereinbar mit den Werten und Grundsätzen des katholischen Wohlfahrtswerks, das für Nächstenliebe, Menschenwürde und den Schutz von Minderheiten einsteht.
Der Fall in Salzgitter könnte Signalwirkung entfalten. Beobachter weisen darauf hin, dass ähnliche Konflikte zwischen kirchlichem Arbeitsrecht und politischer Betätigung in Parteien zunehmen. So steht Medienberichten zufolge ein weiterer Fall bevor: Auch die Kündigung einer Hospizmitarbeiterin, die ebenfalls wegen ihrer politischen Ausrichtung unter Druck geraten war, soll bald vor Gericht verhandelt werden.
Der Prozess berührt grundlegende Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts (dem sogenannten „Dritten Weg“), das den Kirchen und ihren Caritativeinrichtungen erweiterte Spielräume bei der Festlegung von Loyalitätsanforderungen einräumt. Kritiker der Caritas-Entscheidung verweisen auf das Grundrecht auf freie politische Betätigung und Meinungsfreiheit, während Kirchenverantwortliche betonen, dass kirchliche Arbeitgeber eine weltanschauliche Glaubwürdigkeit wahren müssen. Die Verhandlung am Arbeitsgericht Braunschweig am 9. Oktober dürfte daher weit über Niedersachsen hinaus Beachtung finden.
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Versusdeum vor 4 Stunden: Widerspricht Grundgesetz und kirchlichem Arbeitsrecht
Das Grundgesetz garantiert, dass niemand wegen seiner politischen Überzeugungen diskriminiert werden darf und das skandalöse neue kirchöiche Arbeitsrecht hat festgelegt, dass niemandem mehr wegen seines persönlichen Lebenswandels gekündigt werden darf, egal, wie schwer und öffentlich er auch z.B. die Ehe gebrochen hat. Sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und damit die Demokratie zu stärken, indem man für eine nicht verbotene Partei* kandidiert, kann erst recht kein Kündigungsgrund sein.
* Nein, was der den Innenministern gegenüber weisungsgebundene Inlandsgeheimdienst ("Verfassungsschutz") behaupten muss oder will, nimmt zumindest im noch die linke Diktatur der Partei "Die Linke" (SED) in den Knochen habenden Osten des Landes keiner mehr ernst. In Thüringen hatte der VS-Chef seine Einstufung offenbar sogar an der Behörde vorbei verkündet! "L'Etat, c'est moi!"
CusanusG vor 5 Stunden: In D ist die kath. Kirche antikatholisch bis antichristlich, aber politisch korrekt
Während solche Schildbürgerstreiche wie die Kündigung der untadeligen Mitarbeiterin mit aller "moralischen" Härte und wider jegliches Recht durchgezogen werden, schweigt man in Berlin zu den gruseligen Entwicklungen und der Wahl der linksextremen SED-Nachfolgepartei mit Islamistischer Wähler- und Kandidatenmannschaft. Natürlich würde man solche Leute auch nicht aus der Caritas werfen, haben sie - wenn auch keinen kath. Glauben - doch immerhin das gleiche Ziel: Steuermittel für die Migration in die Caritas-Kasse zu spülen. Deswegen verteilt man bei der Caritas auch einen Preis an Frau Merkel, die beste Akquisiteurin von Steuermitteln, die die Caritas je hatte.
Zur gleichen Zeit ernennt die DBK die Herren Overbeck und Hese zu den Verantwortlichen für Familie und Glauben - was soviel sagen will, wie "außer an Gender glauben wir gar nichts". Es ist an der Zeit, dass diese linksgrüne Funktionärs- und Säkularkirche in D ihr verdientes Ende findet.
Johannes14,6 vor 5 Stunden: Die CARITAS ehrt Angela Merkel
mit dem "Elisabeth - Preis".
Die Laudatio hielt SARAH BOSSETTI
(die "UNGEIMPFTE" als "BLINDDARM der Gesellschaft" bezeichnete).
Und: Follow the Money -- Caritas, Diakonie etc verdienen nicht schlecht im Geschäft mit den Flüchtlingen.
www.youtube.com/watch?v=atW4xwI5gjA ab Min 3:58
Riedkatholik vor 6 Stunden: Politische Brandmauer ist unkatholisch
Über den Wert bzw. Unwert einer politischen Brandmauer möge man hier die Artikel von Ludwig Kardinal Müller lesen. Sie ist schlicht unkatholisch, weil sie die Gewissensfreiheit des Menschen missachtet. Außerdem behandeln die linksgrünrotschwarzen Gesinnungsvertreter in den Kirchen- und kirchennahen Gremien unkatholisches politisches Verhalten (Abtreibung, Schwulenehe, Transgender, Wokeness etc.) mit watteweicher Toleranz und Akzeptanz, dass man sich fragt, was daran noch römisch-katholisch sein soll. Und man fragt sich auch, was man eigentlich noch in diesem pseudoreligiösen Verein verloren hat. Ich jedenfalls habe meine Spenden für solche Vereine und Kirchenprojekte gekündigt und überweise meine Spenden an wirklich römisch-katholische Vereine. Meine Ortskirche bekommt noch nicht einmal 1 Ct. in den Klingelbeutel.
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