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Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru

vor 8 Stunden in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Das Kirchenoberhaupt besitzt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und war bei den Wahlen nicht an die Urnen gegangen. Doch das Alter schützt vor Strafe.


Rom/Lima (kath.net/rn) Papst Leo XIV. ist nur knapp einer Geldstrafe wegen Nichtteilnahme an den Regional- und Kommunalwahlen in Peru entgangen. Wie peruanische Medien berichteten, besitzt das katholische Kirchenoberhaupt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und hätte theoretisch daher seine Stimme abgeben müssen.


Dem 71-jährigen Papst war ein Wahllokal in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo zugewiesen worden. Da er jedoch nicht an den Urnen erschien, wäre normalerweise eine Geldbuße in der Höhe zwischen 7 und 19 Euro fällig geworden. In dem südamerikanischen Land ist das Wahlrecht nicht nur ein Bürgerrecht, sondern zugleich eine gesetzliche Pflicht. 

Zu einer Zahlung kam es jedoch nicht: Papst Leo XIV. fällt aufgrund seines Geburtsdatums beziehungsweise seines Alters unter eine gesetzliche Ausnahme. In Peru ist die ansonsten strenge Wahlpflicht ab dem vollendeten 70. Lebensjahr aufgehoben. So blieb dem Papst die bußgeldrechtliche Verwarnung erspart.


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Lesermeinungen

ASchwibach vor 7 Stunden: Presseaufregungen halt

Eine „lustige“ „Meldung“, die zu geben wohl in Peru zur „Vorbereitung“ des Papstbesuches dient.
Richtig:
Robert Francis Prevost hat tatsächlich doppelte Staatsbürgerschaft: USA + Peru (eingebürgert 2015 nach 20 Jahren als Missionar/Bischof in Peru). Plus vatikanische Staatsbürgerschaft seit 2023. Also hat er de facto 3 Pässe. Für die Wahlen 2026 stand er wirklich im Wählerverzeichnis, Wahllokal Colegio Monseñor Juan Tomis Stack in Chiclayo. Peru hat Wahlpflicht 18-64 Jahre
Falsch:
Es waren nicht Regional- und Kommunalwahlen, sondern die allgemeinen Wahlen für Präsident/Kongress für die Periode 2026-2031 am 12. April 2026.
Er ist NICHT „nur knapp“ einer Strafe entgangen, sondern von Gesetzes wegen befreit (Peruanisches Wahlgesetz Ley 26859: Ab 70 Jahren ist die Wahl fakultativ, nicht obligatorisch). Es gab also gar keinen „Beinahe-Fall“.
Dann: der Papst ist das Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt. Völkerrechtlich genießt der Papst als Staatsoberhaupt des Vatikans Immunität.

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