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Der gesetzliche Schutz für ungeborene Kinder soll nun auch in Polen aufgeweicht werden - Behinderte Kinder sollen verstärkt aussortiert werden dürfen - Noch kann Präsident Nawrocki sein Veto einlegen
Warschau (kath.net/KAP/red) Das polnische Parlament hat am Dienstag zwei Gesetzesvorhaben zur Lockerung des restriktiven Abtreibungsrechts gebilligt. Eine Vorlage sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche wieder bei schweren und irreversiblen Fehlbildungen des ungeborenen Kindes zu erlauben. Ein zweiter Entwurf zielt darauf ab, Strafen für bestimmte Formen der Beihilfe zu illegalen Abtreibungen abzuschaffen. Beide Vorhaben müssen noch den Senat passieren und dem rechtskonservativen Staatspräsidenten Karol Nawrocki vorgelegt werden. Dieser kann die Gesetze unterzeichnen, sein Veto einlegen oder sie dem Verfassungsgericht vorlegen.
Die Wiedereinführung der sogenannten embryopathischen Indikation beschloss der Sejm mit 233 gegen 203 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit würde eine Regelung wieder gelten, die das Verfassungsgericht 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie war seit Jänner 2021 nicht mehr anwendbar.
Die zweite Vorlage erhielt mit 217 gegen 213 Stimmen bei drei Enthaltungen nur eine knappe Mehrheit. Sie sieht Änderungen am Strafgesetzbuch vor, durch die Schwangerschaftsabbrüche mit Einwilligung der Frau außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen sowie Beihilfe und Anstiftung dazu teilweise straffrei bleiben sollen. Auch bestimmte medizinische Eingriffe bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren sowie bei schweren Fehlbildungen sollen ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
Geteilte Reaktionen
Lebensschutzorganisationen kritisierten die Beschlüsse. Die polnische Stiftung Grupa Proelio warnte, dass die Neuregelungen über eine bloße Rückkehr zur Rechtslage vor 2021 hinausgehen könnten. Sie verwies unter anderem auf die im Gesetz vorgesehene Berücksichtigung der psychischen Gesundheit der Schwangeren. Dies könne die Voraussetzungen für Abbrüche ausweiten. Die Organisation appellierte an Nawrocki, die Vorlagen nicht zu unterzeichnen.
Die Regierungskoalition unter Donald Tusk wertete die Abstimmungen hingegen als Erfolg. Bildungsministerin Barbara Nowacka bezeichnete die Beschlüsse als Schritt hin zu einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Frauen sollten selbst entscheiden können, "ob, wann, mit wem und wie viele Kinder sie haben möchten", so die Politikerin von der regierenden Bürgerkoalition, und weiter: "Das geht Ultras und Bischöfe nichts an".
Polen zählt bislang zu den Ländern Europas mit besonders deutlichen Regelungen zugunsten der ungeborenen Kinder. Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit grundsätzlich nur bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau sowie bei einer Schwangerschaft infolge einer Straftat zulässig. Nawrockis Präsidialamt bekräftigte, der Staatschef stehe für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Ein endgültiges Veto wurde zunächst nicht angekündigt.
Bischof warnt vor langfristigen Belastungen
Eine kirchliche Reaktion auf den Beschluss gab es bisher vom Bischof von Sosnowiec, Artur Wazny, der die Lockerung des Abtreibungsrechts kritisierte und zugleich betonte, die Verteidigung ungeborenen Lebens bedeute nicht, das Leid von Frauen zu ignorieren, die mit einer schwierigen vorgeburtlichen Diagnose oder einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert seien. Wazny erklärte, er habe im Laufe der Jahre mehr als 200 Frauen nach einer Abtreibung zugehört und kenne die langfristigen seelischen Belastungen, von denen sie berichteten. Er rief zu konkreter Unterstützung für betroffene Frauen und Männer auf und appellierte an Lebensschutzorganisationen, ihre Anliegen mit Respekt und einer "von Liebe geprägten Sprache" zu vertreten, da nur diese Überzeugungskraft habe.
Für den Donnerstag waren zum sechsten Jahrestag des Abtreibungs-Urteils des polnischen Verfassungsgerichts Demonstrationen in dutzenden Städten angekündigt, und zwar sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern einer Liberalisierung. In Waznys Bischofsstadt Sosnowiec findet ab Freitag ein dreitägiger Nationaler Kongress für Neuevangelisierung unter dem Titel "Ein Körper, den man lieben kann. Die Frohe Botschaft vom Leib" statt. Der Bischof erklärte, der Kongress sei nicht als unmittelbare Reaktion auf die Gesetzesvorhaben geplant worden.
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